Der Finanz- und Verwaltungsausschuss
empfiehlt / der Stadtrat beschließt die Änderung der Verordnung der Stadt Fürth
für die Michaelis-Kirchweih gemäß Anlage.
Nach der Probephase im Jahr 2023 ist
dem Ausschuss für Kirchweihen, Märkte u. ähnliche Veranstaltungen ein
Erfahrungsbericht über die beschlossenen Änderungen vorzulegen.
Durch die Verordnung der
Stadt Fürth für die Michaelis-Kirchweih (Michaelis-Kirchweih-verordnung) vom
07. Juli 2022 werden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Durchführung der
Michaelis-Kirchweih normiert.
Die Regelungen beinhalten unter
anderem die Veranstaltungszeiten, sowie die Zeiten in welchen die
Lautsprecheranlagen genutzt werden dürfen.
Durch den Ausschuss für Kirchweihen,
Märkte und ähnliche Veranstaltungen wurde am 01.03.2023 eine Änderung der Öffnungszeiten
sowie die Anpassung der Ausschankzeiten und der Betriebszeiten für
Lautsprecheranlagen beschlossen. Demnach soll der tägliche Beginn für die
Michaelis-Kirchweih 2023 generell um eine Stunde nach hinten, von derzeit 10:00
Uhr an Werktagen auf nunmehr 11:00 Uhr an allen Tagen, verschoben werden. Zudem
sollen der Ausschank sowie der Betrieb von Lautsprecheranlagen generell um
22.45 Uhr enden. Die Michaeliskirchweih-Verordnung ist im Vollzug dieses
Beschlusses entsprechend zu ändern.
Hintergrund der beabsichtigten
Änderung ist, dass die Beschicker eine tägliche Öffnungszeit der
Michaelis-Kirchweih von bis zu 13 Stunden nicht immer leisten können. Im
vergangenen Jahr haben daher auch Beschicker wieder abgesagt. Eine Besserung
dieser Situation ist lt. den Schaustellerverbänden momentan nicht zu erwarten.
Zudem wurde bislang zwischen
Ausschankende und Betriebsende der Michaelis-Kirchweih nicht differenziert, es
gilt noch ein einheitliches Ende um 23 Uhr. Ausgehend von dieser Regelung haben
einige Ausschankbetriebe das Ausschankende immer mehr nach hinten verschoben,
mit der Folge deutlich späterer Räumzeiten der Ausschankbetriebe bzw. des
Veranstaltungsgeländes. Um dem zu begegnen und eine Räumung des
Kirchweihgeländes mit Veranstaltungsschluss zu erreichen, soll nun die
Michaelis-Kirchweihverordnung um eine Regelung zum Ausschankende ergänzt
werden.
Die neuen Regelungen sollen hierbei
zunächst probeweise erfolgen, um während der diesjährigen Michaelis-Kirchweih
entsprechende Erfahrungen zu sammeln.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Text der Änderungsverordnung