Betreff
Änderung der Verordnung der Stadt Fürth für die Michaelis-Kirchweih
Vorlage
OA/0583/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt die Änderung der Verordnung der Stadt Fürth für die Michaelis-Kirchweih gemäß Anlage.

 

Nach der Probephase im Jahr 2023 ist dem Ausschuss für Kirchweihen, Märkte u. ähnliche Veranstaltungen ein Erfahrungsbericht über die beschlossenen Änderungen vorzulegen.

 


Durch die Verordnung der Stadt Fürth für die Michaelis-Kirchweih (Michaelis-Kirchweih-verordnung) vom 07. Juli 2022 werden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Durchführung der Michaelis-Kirchweih normiert.

 

Die Regelungen beinhalten unter anderem die Veranstaltungszeiten, sowie die Zeiten in welchen die Lautsprecheranlagen genutzt werden dürfen.

 

Durch den Ausschuss für Kirchweihen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen wurde am 01.03.2023 eine Änderung der Öffnungszeiten sowie die Anpassung der Ausschankzeiten und der Betriebszeiten für Lautsprecheranlagen beschlossen. Demnach soll der tägliche Beginn für die Michaelis-Kirchweih 2023 generell um eine Stunde nach hinten, von derzeit 10:00 Uhr an Werktagen auf nunmehr 11:00 Uhr an allen Tagen, verschoben werden. Zudem sollen der Ausschank sowie der Betrieb von Lautsprecheranlagen generell um 22.45 Uhr enden. Die Michaeliskirchweih-Verordnung ist im Vollzug dieses Beschlusses entsprechend zu ändern.

 

Hintergrund der beabsichtigten Änderung ist, dass die Beschicker eine tägliche Öffnungszeit der Michaelis-Kirchweih von bis zu 13 Stunden nicht immer leisten können. Im vergangenen Jahr haben daher auch Beschicker wieder abgesagt. Eine Besserung dieser Situation ist lt. den Schaustellerverbänden momentan nicht zu erwarten.

 

Zudem wurde bislang zwischen Ausschankende und Betriebsende der Michaelis-Kirchweih nicht differenziert, es gilt noch ein einheitliches Ende um 23 Uhr. Ausgehend von dieser Regelung haben einige Ausschankbetriebe das Ausschankende immer mehr nach hinten verschoben, mit der Folge deutlich späterer Räumzeiten der Ausschankbetriebe bzw. des Veranstaltungsgeländes. Um dem zu begegnen und eine Räumung des Kirchweihgeländes mit Veranstaltungsschluss zu erreichen, soll nun die Michaelis-Kirchweihverordnung um eine Regelung zum Ausschankende ergänzt werden.

 

Die neuen Regelungen sollen hierbei zunächst probeweise erfolgen, um während der diesjährigen Michaelis-Kirchweih entsprechende Erfahrungen zu sammeln.

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Text der Änderungsverordnung