Der Umweltausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Stadt Fürth in 2023 eine Förderung für das Vorhaben Starkregenrisikomanagement nicht gewährt wurde.
optional:
Der Umweltausschuss empfiehlt / Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt in Abänderung des Beschlusses des Finanz- und Verwaltungsausschuss vom 25.10.2022 die Ausschreibung des Vorhabens Starkregenrisikomanagement auch ohne eine staatliche Förderung durchzuführen.
Im Finanz- und Verwaltungsausschuss am 25.10.2022 (vorberaten im Umweltausschuss am 30.09.2022) wurde folgender Beschluss (siehe Referenzvorlage) gefasst:
Der Umweltausschuss empfiehlt / der Finanz- und Verwaltungsausschuss
beschließt die Verwaltung mit der Beantragung von Fördermitteln für ein
Starkregenrisikomanagement in der Stadt Fürth zu beauftragen.
Vorbehaltlich der Gewährung der Fördermittel werden zur Durchführung
des Vorhabens überplanmäßige Mittel von max. 400.000 € zur Verfügung gestellt
und die Verwaltung mit der Ausschreibung der Leistungen beauftragt.
Die im Vollzug dieses Beschlusses bereits Anfang November 2022 beantragten Fördermittel wurden der Stadt Fürth nicht gewährt (Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes (WWA), Juni 2023). Der gesamte Fördermitteletat sei laut WWA in ein lange geplantes Großprojekt in der Stadt Nürnberg geflossen.
Die Stadt Fürth würde nun automatisch für den neuen Förderzeitraum (2024) wieder in den Pool der Fördermittelbewerber aufgenommen werden und hat dann erneut die (ungewisse) Chance auf die Gewährung der Fördermittel.
Die Förderung
Wasserwirtschaftlicher Vorhaben (https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/foerderung/ sh. Richtlinien
für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben – RZWas 2021) beinhaltet die
entsprechende Bezuschussung eines Sturzflut- bzw. Starkregenrisikomanagements.
Die mögliche Förderung beläuft sich auf 75 % der Gesamtkosten des Vorhabens, höchstens jedoch 150.000 Euro (Deckelung).
Die geschätzten Gesamtkosten für die Erstellung einer
Starkregengefahrenkarte für die Stadt Fürth inkl. eines Risikomanagements
belaufen sich auf circa 250.000 bis 400.000 Euro. Entsprechende Mittel sind im
Budget des OA bereits vorhanden.
Aufgrund der thematischen und
zeitlichen Dringlichkeit des Anliegens wird die Erstellung von
Starkregengefahrenkarten sowie die Durchführung eines
Starkregenrisikomanagements für die Stadt Fürth unabhängig von der Gewährung
einer staatlichen Förderung empfohlen. Die Durchführung des
Starkregengefahrenmanagements würde bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen.
Dieses war geplant bis Anfang 2025 abzuschließen, durch die zeitliche
Verzögerung läge man bei positivem Beschluss des Fördergebers nun bei Ende
2025. Es besteht weiterhin keine Sicherheit, dass die Förderung im Jahr 2024
gewährt wird, sodass ein weiterer Zeitverlust nicht ausgeschlossen ist.
Die thematische Dringlichkeit wurde in der Referenzvorlage dargestellt und ergibt sich auch aus aktuellen Prognosen des Landesamtes für Umwelt in Bayern und des Deutschen Wetterdienstes zur klimatischen Entwicklung in Bayern, siehe hierzu auch das https://klimainformationssystem.bayern.de/ der Bayerischen Staatsregierung oder den Klimasteckbrief für Mittelfranken https://www.lfu.bayern.de/klima/klimaanpassung_bayern/index.htm.
Eine Starkregengefahrenkarte soll
die Lokalisierung von Bereichen des Stadtgebietes ermöglichen, in denen
starkregenbedingte Überflutungen mit höherer Wahrscheinlichkeit auftreten
werden. Durch ein Starkregenmanagement kann städtisches Handeln entsprechend
ausgerichtet werden, z.B. für den Schutz vulnerabler Infrastrukturen
(Krankenhäuser, Kindergärten, etc.); eine hochwasserangepasste Bauleitplanung
aber auch eine Sensibilisierung der Bürgerschaft kann dadurch gezielt
stattfinden.
Ziel und Nutzen eines
Starkregenrisikomanagements: ·
Risiko- und Gefahrenvorsorge o
Potenzielle Überflutungsgefährdungen darstellen und dabei natürliche
Gefahren und geographische Gegebenheiten richtig einordnen o
Potenzielle Schäden abschätzen und bewerten o
Schäden für Mensch, Umwelt und Infrastruktur durch geeignete
Vorsorgemaßnahmen vermeiden oder verringern o
Fähigkeiten im Umgang mit den Folgen des Klimawandels stärken o
Sensibilisierung der kommunalen Vertretungen, des Katastrophenschutzes
und der privaten Grundstückseigentümer*innen ·
Anpassung von Aktionen und Planungen o
Bauliche Eingriffe und Anpassungen von Infrastrukturen § individueller Objektschutz § direkte Information Betroffener o
Berücksichtigung ggf. über Hinweise/ Beratung bei Planungs-/
Genehmigungsverfahren (Bauleitplanung, Bauanträge) o
Ortssteckbriefe und Einsatzpläne für Katastrophenschutz entwickeln und
vorbereiten |
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
250.000
bis 400.000 € |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
X |
ja |
Hst. |
Budget-Nr. 32000 |
im |
X |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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