Betreff
Förderprojekt Biodiversitätsstrategie für die Stadt Fürth im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt
Vorlage
OA/0586/2023
Aktenzeichen
III/OA/U-ZUF
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Umweltausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt die Verwaltung - vorbehaltlich einer entsprechenden Förderung - mit der Erstellung und Umsetzung einer Biodiversitätsstrategie für die Stadt Fürth zu beauftragen.

Ein Förderantrag für das Förderprojekt Biodiversitätsstrategie/Biodiversitätsmanager im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt wird bis zum 01.02.2024 beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) eingereicht.

Die Schaffung einer Stelle für Biodiversitätsmanagement soll - vorbehaltlich einer entsprechenden Förderung - zum Stellenplan 2025 beantragt werden.


Hintergrund

Zur Umsetzung der natur- und artenschutzrechtlichen Ziele sowie zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen zum Aufbau eines Biotopverbundes sollen entsprechend Art. 5d Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) an den unteren Naturschutzbehörden Biodiversitätsberater eingesetzt werden.
Hierzu hat der Freistaat Bayern an den staatlichen Landratsämtern bereits 42 Stellen für diese Aufgaben geschaffen. Zusätzlich gibt es an allen Bezirksregierungen eine/n Koordinator/in für diesen Aufgabenbereich. Kreisfreie Städte hingegen haben generell kein staatliches Personal und damit auch keine Biodiversitätsberatungsstellen durch den Staat zugewiesen bekommen. An zahlreichen unteren Naturschutzbehörden der kreisfreien Städte wurden in den letzten Jahren dennoch eigene Stellen für Biodiversitätsberater/innen geschaffen. Mit Schreiben vom 17.06.2022 hat der Bayerische Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz die Stadt Fürth gebeten, dem Beispiel anderer kreisfreier Städte zu folgen und zumindest eine Stelle für Biodiversitätsberatung einzusetzen.

 

Innerhalb der Strategie Zukunft.Umwelt.Fürth soll neben der Bearbeitung der Handlungsfelder Klimaschutz, Luftreinhaltung und Umweltbildung auch eine umfassende Auseinandersetzung mit dem Handlungsfeld Biodiversität erfolgen. In der Folge ist die Stadt Fürth auf Grund eines einstimmigen Beschlusses des Umweltausschusses vom 26.06.2020 dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ beigetreten und hat die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet.

 

Der Erhalt, bzw. die Förderung der biologischen Vielfalt, ist eine Querschnittsaufgabe. Sie ist Angelegenheit aller Ämter der Stadt Fürth, vor allem derjenigen, deren Aufgaben in die Fläche gehen: Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) mit Stadtförsterei, Grünflächenamt, Liegenschaftsamt, Tiefbauamt, aber auch Stadtplanungsamt sowie infra fürth gmbh.

In den verschiedenen Dienststellen werden bereits jetzt die unterschiedlichsten Anstrengungen zur Stärkung der Biodiversität ergriffen. Das OA möchte im Forst, aber auch im Bereich des Vertragsnaturschutzes und der Landschaftspflege die eigenen Anstrengungen zur Stärkung der Biodiversität weiter vorantreiben. Es soll zudem angestrebt werden, die Optimierungsmöglichkeiten beim Erhalt und der Förderung der Biodiversität zu analysieren und den zuständigen Ämtern, Betrieben, Beteiligungen sowie auch den Verbänden aufzuzeigen, wie weitere Verbesserungen hinsichtlich der Artenvielfalt im Stadtgebiet erzielt werden können.

 

Hierbei bauen die einzelnen Handlungsfelder auch aufeinander auf bzw. greifen ineinander, siehe hierzu auch im Klimaschutzkonzept die Maßnahmen im Themenfeld „Stadtgrün, Stadtentwicklung und Klimaanpassung“ bzw. die Beschlüsse zum Aufbau einer Umweltstation im Fürther Stadtwald und dem BNE-Projekt Bildungskommune.

 

Das OA möchte, auch der Bitte des Herrn Staatsministers folgend, die Anstrengungen im Bereich der Biodiversität verstärken und hierbei eine Bundesförderung in Anspruch nehmen. Es ist vorgesehen, eine Förderung zur Erstellung und Umsetzung einer handlungsorientierten Biodiversitätsstrategie für Fürth unter Einsatz eines/r Biodiversitätsmanagers/in zu beantragen. Das genau Vorgehen wird im Folgenden in dieser Vorlage beschrieben. Die Biodiversitätsstrategie soll über das Bundesprogramm „Biologische Vielfalt“, hier über den Förderschwerpunkt „Stadtnatur“, des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) gefördert werden.

 

Mit dem Ziel, die biologische Vielfalt in Deutschland zu erhalten und zu schützen, startete 2011 das Bundesprogramm Biologische Vielfalt und unterstützt seitdem die Umsetzung der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS). Es werden Vorhaben gefördert, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen.

An der Durchführung der Vorhaben muss ein erhebliches Bundesinteresse bestehen. Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie müssen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt dienen und über die rechtlich geforderten Standards hinausgehen.

Akzeptanzbildende Maßnahmen der Information und Kommunikation sollen dazu beitragen, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken. Das Programm soll die Kooperation unterschiedlicher Akteure bei der Umsetzung der Ziele der Nationalen Strategie fördern.

 

Der Einsatz von Biodiversitätsmanagerinnen und Biodiversitätsmanagern ist hierbei ausschließlich für die Erstellung und Umsetzung der kommunalen Biodiversitätsstrategie vorgesehen. Diese koordinieren u. a. die fachlichen Arbeiten und die Beteiligungs-, Vernetzungs- und Kommunikationsmaßnahmen innerhalb der Verwaltung, mit externen Akteurinnen und Akteuren und für die Bevölkerung. Ziel ist es auch, den Schutz der Biodiversität als Querschnittsaufgabe in alle Verwaltungsbereiche und -abläufe der Kommunen zu integrieren.

 

Die jetzige Weichenstellung zur Erstellung handlungsorientierten Biodiversitätsstrategie für Fürth unter Einsatz eines/r Biodiversitätsmanagers/in kann der Stadt Fürth aus Sicht des OA auch einen zeitlichen und finanziellen Vorteil hinsichtlich der geplanten EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur verschaffen. Unter anderem sollen in der Verordnung, die dem European Green Deal und die EU-Biodiversitätsstrategie entspringt, folgende verbindliche Ziele für Stadtgrün gesetzt werden:

·         Bis 2030 kein Nettoverlust an städtischen Grünflächen gegenüber 2021.

·         In Städten sowie kleineren Städten und Vororten bis 2040 3 %-Zunahme der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen im Vergleich zum Jahr 2021.

·         In Städten sowie kleineren Städten und Vororten bis 2050 5 %-Zunahme der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen im Vergleich zum Jahr 2021.

·         Bis 2050 ein Mindestanteil von 10 % an Baumüberschirmung in allen Städten, Gemeinden und Vororten sowie ein Nettogewinn an Grünflächen.

Der Deutsche Städtetag geht derzeit davon aus, dass die Verordnung im 1. Quartal 2024 in Kraft treten wird und die Mitgliedsstaaten dann zwei Jahre Zeit für die Vorlage der nationalen Wiederherstellungspläne haben. Die Stadt Fürth wird sich daher dem Thema in den nächsten Jahren voraussichtlich ohnehin widmen müssen.

Eine Biodiversitätsstrategie würde dabei ein fachlich sinnvolles, konzeptionelles und wirtschaftliches Vorgehen zur Zielerreichung aufzeigen und dieses initiieren.

Weiteres Vorgehen Förderung

Der Förderantrag wird in einem zweistufigen Verfahren gestellt. Für die Projekte, in denen eine kommunale Biodiversitätsstrategie (Umsetzung Masterplan Stadtnatur) erstellt werden soll, gilt eine jährliche Stichtagsregelung:

Bis zum 01.02. des jeweiligen Kalenderjahres müssen Projektskizzen eingereicht werden. Die Projektskizze für die Stadt Fürth soll bis zum 01.02.2024 eingereicht werden. Im anschließenden Auswahlverfahren werden besonders erfolgversprechende und modellhafte Skizzen ausgewählt und zur Antragsstellung aufgefordert. Die Aufforderung zur Antragstellung erfolgt ca. im Juli 2024. Der vollständige Antrag muss bis Januar 2025 eingereicht werden. Bei positiver Bewertung des Fördervorhabens durch den Projektträger kann dann mit dem Vorhaben ab ca. Juli 2025 begonnen werden.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BfN das Programmbüro Bundesprogramm Biologische Vielfalt im Projektträger des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) beauftragt.

 

Die Projektlaufzeit beträgt insgesamt 6 Jahre. Die Strategieerstellung ist für einen Zeitraum von 2 Jahren vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt laufend sowie im Anschluss an die zweijährige erste Projektphase über weitere 4 Jahre Förderzeitraum.

Hinsichtlich des Stellenbedarfs erfolgte bereits eine erste Abstimmung mit dem Amt für Organisation und Digitalisierung (OrgA) zum weiteren Verfahren. Die weiteren Schritte werden in enger Abstimmung mit OrgA angegangen werden.

Projektskizze

Die Erarbeitung einer detaillierten Projektskizze im Förderschwerpunkt Stadtnatur erfolgt bei positivem Beschluss bis Februar 2024. Das Projekt soll in Kooperation mit dem Grünflächenamt und dem Stadtplanungsamt realisiert werden.

 

Im Zentrum steht die Erstellung der kommunalen Biodiversitätsstrategie (Bestandsanalyse, Ableitung der Potenziale und Handlungsfelder) mit den Themenfeldern Arten- und Biotopschutz, Landwirtschaft/Offenland-Biotope, Forstwirtschaft/Wald, Gewässer/Auen, Biotope im besiedelten Bereich, Planungsinstrumente und Umweltbildung/Öffentlichkeitsarbeit.

Es sollen außerdem erste beispielhafte Maßnahmen umgesetzt werden, wie z.B. die Neuanlage von Kleingewässern, Pflanzungen von Stadt- und Obstbäumen, die Förderung der Gebäudebrüter und Bekämpfung invasiver Arten.

Die Öffentlichkeitsarbeit beinhaltet neben der Auftaktveranstaltung die Befragung von Handelnden auch den Aufbau eines „runden Tisches“, um das Engagement im ehren- oder nebenamtlichen Naturschutz nachhaltig und zielgruppengerecht zu fördern.

 

In der Stadt Fürth bestehen bereits heute zahlreiche Aktivitäten, die dem Erhalt bzw. der Stärkung der Biodiversität im Stadtgebiet dienen. Aktiv sind insbesondere die städtischen Bereiche (z.B. Grünflächenamt, Stadtförsterei und Untere Naturschutzbehörde). Daneben besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband Mittelfranken. Ehrenamtliche Akteure, wie z.B. die Kreisgruppen Fürth des Bund Naturschutz und des Landesbund für Vogelschutz setzen sich zudem seit jeher für die Stärkung und den Schutz der Biodiversität im Stadtgebiet ein. Die bereits bestehenden Aktivitäten sollen aufgenommen, gebündelt und langfristig verstetigt werden. Zudem besteht Bedarf, weitere konkrete Maßnahmen vor Ort zur Verbesserung der Biodiversität zu identifizieren, die entsprechenden Akteure fortzubilden und die Maßnahmen dann auch umzusetzen und zu verstetigen. Wichtig ist dabei insbesondere auch eine deutlich verstärkte Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit bzw. Bewusstseinsbildung bei den internen sowie externen Akteuren. Es besteht hoher Bedarf an Information und Motivation für die Bürgerinnen und Bürger. Bedarf besteht auch im Hinblick auf die Vernetzung mit Bildungseinrichtungen. So soll u.a. ein Runder Tisch „Biodiversität“ mit relevanten Akteuren Landwirtschaft/städt. Einrichtungen/Vereinen gegründet werden. Bedarf besteht zudem im Hinblick auf einen Austausch/ Abstimmung insbesondere mit den unmittelbar benachbarten Gebietskörperschaften, da die naturräumlichen Zusammenhänge nicht an der Stadtgrenze enden. Aufgabe des/der Biodiversitätsmanagers/in soll es auch daher sein, für eine Vernetzung über die Grenzen der Stadt Fürth hinaus zu sorgen.

 

Konkretes Ziel des Projekts ist die Erstellung einer handlungsorientierten konkreten kommunalen Biodiversitätsstrategie mit Maßnahmenkatalog, deren Umsetzung sowie die Verstetigung aller definierten Maßnahmen und deren Evaluation. Die Strategie soll dabei in einem umfassenden Prozess mit den Akteuren vor Ort (z.B. stadtintern: Grünflächenamt, Stadtplanungsamt, Stadtförsterei, Liegenschaftsamt, Tiefbauamt, infra fürth gmbh sowie extern öffentliche Hand wie z.B. Deutsche Bahn, Bayerische Staatsforsten, Wasserwirtschaftsamt und auch Landwirtschaft, Kirchen etc. sowie Landschaftspflegeverband Mittelfranken e.V.) erfolgen. Eingebunden werden sollen dabei auch die ehrenamtlichen Organisationen (z.B. Bund Naturschutz, Landesbund für Vogelschutz e.V., Fischereiverein Fürth, örtliche Gartenbauvereine etc.).

Durch die umfassende Einbindung aller Akteure soll gewährleistet werden, dass der Schutz der Biodiversität zum einen als Querschnittsaufgabe in allen Verwaltungsbereichen und -abläufen in der Stadt Fürth verankert und gelebt wird und zum anderen auch externe Akteure sich intensiver in den Schutz der Biodiversität einbringen können.

Durch die Biodiversitätsstrategie und deren Umsetzung soll der Anteil an naturnahen, arten- und strukturreichen Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich gestärkt werden.

 

Die Biodiversitätsstrategie nimmt den Naturraum Stadt als Ganzes in den Blick. Nichtsdestotrotz sollen thematische Schwerpunkte bzw. Besonderheiten im Stadtgebiet herausgearbeitet werden. Die Projektschwerpunkte werden nach positivem Beschluss zur Einreichung der Projektskizze erarbeitet, bisher sind folgende Fokusse angedacht:

1.    Erhalt und Entwicklung des Kulturgutes Wässerwiesen in den Fürther Flussauen

2.    Erhalt und Schutz des Biotopverbundes Sandachse Franken

3.    Der Kanal als Biodiversitätsachse und Vernetzungsraum

4.    Städtische Wälder (Stadtwald/Zennwald) als grüne Lunge und Biodiversitätshotspot in der Stadt

Kostenschätzung

Die Gesamtkosten der Maßnahme für die Stadt Fürth belaufen sich auf Grundlage einer Kostenschätzung auf ca. 757.200 Euro für den Projektzeitraum von 6 Jahren.

Der Regelfördersatz beträgt 75 %. Die Stadt Fürth kann als finanzschwache Kommune einen Antrag auf 90%igen Fördersatz stellen, es ist jedoch nicht gesichert, dass dieser höhere Fördersatz auch gewährt wird.

Bei einer gewährten Förderung von 75% liegt der Eigenanteil für die Stadt Fürth von 25% bei 191.800 Euro. Bei einer möglichen 90%igen Förderung liegt der Eigenanteil von 10% bei 76.720 Euro, jeweils über den Projektzeitraum von 6 Jahren gerechnet.

 


 

Vorläufiger Finanzierungsplan (Entwurf - Finalversion wird zur Antragstellung erstellt) Projekt Biodiversitätsstrategie für die Stadt Fürth:

Ausgaben

 

2025

Euro

2026

Euro

2027

Euro

2028

Euro

2029

Euro

2030

Euro

Gesamt

Euro

Personalkosten Stand 2023 (Biodiv.management EG11 Vollzeit)

94.700

94.700

94.700

94.700

94.700

94.700

568.200

Aufträge an Dritte (z.B. Bestandsaufnahme, Kartierung, Artenschutzmaßnahmen, Evaluation)

10.000

10.000

10.000

10.000

10.000

10.000

60.000

Verwaltungsausgaben (Öffentlichkeitsarbeit etc.)

5.000

5.000

5.000

5.000

5.000

5.000

30.000

Reisekosten/Fortbildungen

1.000

1.000

1.000

1.000

1.000

1.000

6000

Investitionen unter 800 Euro (Verbrauchsmaterialien)

500

500

500

500

500

500

3000

Investitionen über 800 Euro (z.B. Anschaffung Gerät zur schonenden Mahd)

 

100.000

 

 

 

 

100.000

Zuwendungsfähige Gesamtausgaben

111.200

211.200

111.200

111.200

111.200

111.200

767.200

Einnahmen

 

 

 

 

 

 

 

 

Bundesmittel bei 75% Fördersatz

83.400

158.400

83.400

83.400

83.400

83.400

575.400

Eigenmittel bei 75 % Fördersatz

27.800

52.800

27.800

27.800

27.800

27.800

191.800

Bundesmittel bei 90% Fördersatz

100.080

190.080

100.080

100.080

100.080

100.080

690.480

Eigenmittel bei 90%
Fördersatz

11.120

21.120

11.120

11.120

11.120

11.120

76.720

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

767.200 € über Projektzeitraum von 6 Jahren

x

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Eine teilweise Deckung der Ausgaben 75% bzw. 90% kann durch die zu beantragenden Bundesfördermittel erfolgen.