Der Bau- und Werksausschuss begutachtet und empfiehlt/ der Stadtrat erteilt die Ergänzende Projektgenehmigung für folgende Baumaßnahme:
Sanierung/ Erneuerung der sanitären und haustechnischen Anlagen für die Schule und die Dreifachturnhalle der MS Kiderlinstrasse mit Gesamtkosten in Höhe von 3.750.000,- € gemäß der Vorlage des Baureferats.
Der Grundsatzbeschluss für die Maßnahme wurde am 13.02.2019, die Projektgenehmigung am 16.12.2020 erteilt.
Ursprünglich war der
Baubeginn der o.g. Maßnahme für März 2021 geplant und die Fertigstellung für
den September 2021. Bereits im Vorfeld und während des gesamten Bauablaufs der
Maßnahme, kam es zu einer Vielzahl von Behinderungen und Störungen.
Auf Grund der zahlreichen
Bauablaufstörungen konnte die Maßnahme dann auch nicht wie anschließend geplant
im Sept./ Okt. 2022 beendet werden. Aus heutiger Sicht ist mit einer
Fertigstellung der Baumaßnahme voraussichtlich zum Ende der Sommerferien 2023
zu rechnen.
Durch die
Bauzeitverlängerung, die Änderung der Leistungen und die zusätzlichen Maßnahmen
sind die Projektkosten entsprechend gestiegen. Die Bereiche, in denen die größten
Positionen der Mehrkosten zu verzeichnen waren sind:
- Die längere Vorhaltung der Sanitärcontainer,
der Arbeitsgerüste, der Schutzmaßnahmen und die Abdeckungen von bestehenden
Bauteilen (ges. ca. 193.000 €).
- Baumeisterarbeiten, v.a.
Stahlträger und Brandschutzarbeiten (ges. ca. 95.000 €)
- Lüftungsarbeiten (ges. ca.
81.000 €)
- Flachdachabdichtung (ges.
ca. 60.000 €)
- Beheizung der Baustelle in
den Wintermonaten, zusätzliche Dämmung der Bauwasserleitungen (ges. ca. 60.000
€)
- Innenputz (ges. ca. 53.000
€)
Nach aktueller
Kostenkontrolle der Fach- und Objektplaner ergeben sich folgende Gesamtkosten
(gerundet) der Maßnahme im Vergleich zur Projektgenehmigung vom 16.12.2022:
Projektgenehmigung Erg.
Projektgenehm.
vom
16.12.2020 Mehrkosten aktuell
Kostengruppe
300 (Bauwerk) 995.000,00
€ 637.000,00 € 1.632.000,00 €
Kostengruppe
400 (Haustechnik) 1.355.000,00
€ 256.000,00 € 1.611.000,00 €
Kostengruppe
700 (Baunebenkosten) 472.500,00
€ 8.500,00 € 481.000,00 €
Gesamtbaukosten 2.822.500,00
€ 896.500,00 € 3.724.000,00 €
Rundung 177.500,00
€ 26.000,00
€
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Gesamtkosten
zur Genehmigung 3.000.000,00
€ 3.750.000,00
€
Die
Mehrkosten zwischen Projektgenehmigung und Erg. Projektgenehmigung betragen
somit 750.000 €.
Diese neue Gesamtsumme
enthält alle Kosten, die aus den Bauablaufstörungen und Behinderungen
entstehen, aber auch alle Mehrkosten, die konjunkturell bedingt sind. Alleine
die normale Baukostensteigerung über den Baupreisindex (entspricht 18% für den
zu betrachtenden Zeitraum) als Vergleich gerechnet, würde zu einer Steigerung
von ca. 508.000 € führen. Die verbliebenen ca. 388.500 € für Mehrungen,
zusätzliche Arbeiten, unvorhergesehenes, usw. entsprechen dann 13,7% der
ursprünglichen Gesamtbaukosten vom Dez. 2020.
Im Förderantrag wurden
Maßnahmenkosten in Höhe von 3.090.000,- € beantragt. Die GWF wird beim
Fördergeber die gestiegenen Kosten noch nachreichen. Aus der Erfahrung der
letzten Projekte (vor allem die Projekte, die wie das vorliegende
aufwandsbezogen gefördert wurden) muss aber leider davon ausgegangen werden,
dass es zu keiner Nachförderung kommen wird. Bisher wird die Maßnahme mit
1.966.500 € gefördert.
Soweit entstandene Mehrkosten
auf das Verschulden von Planern und ausführenden Firmen zurückgeführt werden
können, werden diese Beträge bei den Verursachern geltend gemacht. Noch können
hier aber keine weiteren Angaben gemacht werden.
Im Moment wurde durch einen
bereits genehmigten Antrag auf Bereitstellung außer-/ überplanmäßiger Mittel
schon 600.000 € der benötigten 750.000 € zur Verfügung gestellt. Diese Mittel
sind zurzeit ausreichend. Die GWF wird bei Bedarf die noch fehlenden Mittel
anfordern.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
3.750.000,-
€ |
|
nein |
X |
ja |
45.000,-
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
|
nein |
|
ja |
Hst. 2131.9403.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: Die fehlenden 150.000,- €
werden bei Bedarf durch die GWF mit einem erneuten Antrag auf außer-/
überplanmäßige Mittelbereitstellung beantragt. |
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Erläuterungsbericht der GWF zu den Behinderungen und Mehrkosten vom 17.07.2023
Erläuterungsbericht Objektplaner vom 17.5.2023 (Anlage 1)
Erläuterungsbericht Fachplaner TGA vom 12.5.2023 (Anlage 2)