Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Budgetberichten 2023.

 

Von den Budgetabschlüssen 2022 erhalten die Amts-/Unteramtsbudgets 502.611,44 €, d.h. wieder 50 % der festgestellten Budgetüberschüsse in ihre Budgetrücklagen gutgeschrieben (siehe Anlagen 5 und 7).

 

Der Stadtrat stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2022 gem. Nrn. 3, 4 und 5 der Vorlage zu.


1. Die Amts- und Unteramtsbudgets für das Jahr 2022 wurden entsprechend den für das Jahr 2022 geltenden Regelungen abgerechnet. Bei den Abrechnungen wurden Ergebnisse der Unteramtsbudgets grundsätzlich mit den Ergebnissen der jeweils zugeordneten Amtsbudgets verrechnet.

 

In Einzelfällen wurden Budgetmittel 2022 im Sinne einer „Mittelübertragung“ zugunsten der Budgets 2023 ausgebucht, d.h. diese Gelder („Projektmittel“) stehen den Budgets 2023 zusätzlich zur Verfügung. Insgesamt handelt es sich hierbei um Vorgänge mit einem Volumen von 3.086.340,11 € bei den Amtsbudgets und 357.003,80 € bei den Sonderbudgets, insgesamt somit 3.443.343,91 €. Die Ergebnisse der Amtsbudgetabrechnungen sowie die übertragenen „Projektmittel“ können den beigefügten Übersichten (Anlagen 5 und 6) entnommen werden.

 

 

2. Die Budgetberichte 2023 der Referate und Dienststellen unter Beilage der jeweiligen Einzelabrechnungen der Budgets und Ergebnisübersichten sowie der Budgetstatistiken inkl. Kennzahlen (Stand: 05.04.2023, bei Zentralbudgets Stand: 30.05.2023) sind, einschließlich eines Inhaltsverzeichnisses, der Beschlussvorlage beigefügt (Anlagen 1 bis 4). Die noch fehlenden Budgetberichte für die Amtsbudgets 50000 „Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten“ (zusammengefasster Budgetbericht 2022 und 2023) sowie 50100 „Übergangshäuser“ und Sonderbudgets 50500 „SGB XII (überörtlicher Träger)“, 50510 „SGB XII (örtlicher Träger)“, 50515 „Grundsicherung SGB XII“, 50520 „Asyl/Bürgerkrieg“ (jeweils zusammengefasste Budgetberichte 2022 und 2023) sowie 50550 „ SGB II“ und 51500 „Erz.-Hilfen“ werden zu einer Stadtratssitzung im Herbst 2023 nachgereicht.

 

Die Abrechnungen der Amts- und Unteramtsbudgets ergaben

 

­                Budgetfehlbeträge von 8.184.387,05 €. sowie

­                Budgetüberschüsse von               1.005.222,79 €.

 

Bei der Ermittlung der Budgetergebnisse der Amts- und Unteramtsbudgets blieben die Planabweichungen bei den Personalausgaben grundsätzlich unberücksichtigt. In Einzelfällen wurden Personalausgaben bei der Budgetabrechnung positiv in Form von Gutschriften nach den Grundsätzen der ab 01.01.2006 gültigen Leitlinien zur Aufstellung und zum Vollzug des Haushalts im Rahmen der flächendeckenden Budgetierung der Stadt Fürth (BuLiFü) berücksichtigt (siehe Nr. 7 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 BuLiFü). Die (unvermeidbaren) „normalen“ Planabweichungen bei den Personalausgaben sowie die nicht planbaren Ausgaben für Beihilfen u.ä. wurden budgettechnisch in den Budgetabrechnungen als „nicht zu vertretende Personalkostenabweichungen“ (als Gut- oder Lastschrift) bzw. durch entsprechende Budgetkorrekturen erfasst und haben insoweit – abschlusstechnisch – die Budgetergebnisse nicht beeinträchtigt. Grundsätzliche Budgetberichtigungen waren zudem durch die internen Leistungsverrechnungen der ITK-Leistungen sowie der Gebäudewirtschaft Fürth, teilweise für Steuerforderungen (ohne Umsatzsteuer) bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) und für Verwaltungskostenanteile sowie kalk. Kosten notwendig. Diese Berichtigungen sind in den betroffenen Budgets jeweils budgetneutral durchgeführt worden, d.h. die Planabweichungen für die Ausgaben der ITK-Leistungen, Gebäudebewirtschaftung, teilweise für Steuerforderungen (ohne Umsatzsteuer) bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) und für Verwaltungskostenanteile sowie kalk. Kosten haben das Budgetergebnis nicht berührt.

 

 

3. Die festgestellten Budgetüberschüsse 2022 sind im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2022 in Höhe von 50 % (= 502.611,35 €) zugunsten des Gesamthaushalts „eingeflossen“, d.h. sie verbesserten das Ergebnis beim Jahresabschluss 2022 gegenüber den Planungen. Die weiteren 50 % der Budgetüberschüsse wurden im Zuge des Rechnungsabschlusses 2022 zunächst der allgemeinen Rücklage zugeführt (= 502.611,44 €). Umsetzungsvorschlag siehe Nr. 4.a).

 

Die Budgetfehlbeträge 2022 wurden im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2022 für den Ge-samthaushalt zu Lasten der jeweiligen Amtsbudgets 2023 vorgetragen. Die Budgetfehlbeträge haben damit den Gesamtrechnungsabschluss der Stadt für 2022 nicht belastet. Über die endgültige Behandlung dieser vorgetragenen Budgetfehlbeträge ist zu entscheiden (siehe nachfolgende Nr. 4 b).

 

 

4. Hinsichtlich der endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2022 ist die Entscheidung

 

a)       über die endgültige Höhe und Verteilung der den Dienststellen verbleibenden Budgetüberschüsse in der allgemeinen Rücklage sowie

b)      über die nach 2023 vorgetragenen Budgetfehlbeträge sowie über die ggfls. endgültig vom Gesamthaushalt zu tragenden Budgetfehlbeträge zu treffen.

 

 

Zu a)

 

Die Verwaltung schlägt vor, den im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 der allgemeinen Rücklage zunächst pauschal zugeführten Betrag in Höhe von 502.611,44 € (siehe unter 3.) in voller Höhe zu verteilen. Der Betrag entspricht der in den Budgetleitlinien grundsätzlich vorgesehenen Quote (50 % vom Budgetüberschuss).

 

Der aktuelle Stand der sich danach ergebenen Budgetüberschüsse bzw. der danach aktualisierten Stände der jeweiligen Budgetrücklagen ergibt sich aus der Anlage 7.

 

 

Zu b)

 

Die Finanzverwaltung hält ausdrückliche Entscheidungen hinsichtlich folgender Fehlbeträge für geboten:

 

-        Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Bildungsbüro“                                                                       (= -533.005,14 €)

-        Unteramtsbudget 01020 „Sportservice“
     Unterabschnitt 5511 „Metropolmarathon“                                                                       (= -314.038,39 €)

-        Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und Presseamt“                                                         (= -491.842,70 €)

-        Amtsbudget 37000 „Brand- und Katastrophenschutz“                                                       (= -686.922,06 €)

-        Amtsbudget 46000 „Theater“                                                                                                   (= -2.578.675,30 €)

-        Amtsbudget 63000 „Bauaufsicht“                                                                                               (= -314.118,49 €)

-        Unteramtsbudget 66200 „Straßen, Brücken und Parkflächen“                                    (= -1.021.173,69 €)

-        Amtsbudget 72000 „Marktamt“                                                                                               (= -1.971.611,28 €)

 

In den übrigen Fällen sollte es beim endgültigen Vortrag der festgestellten Budgetfehlbeträge auf 2023 verbleiben.

 

 

Zu Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Projektarbeit“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2022 (= -533.005 €) resultiert hauptsächlich aus den zeitversetzten Abrufen der Zuwendungsmittel der Projekte „Bildung integriert“, „Ganztagesangebot für Übergangs-klassen“, „Berufsintegrationsjahr“, „Neustart BVJ-k“ sowie „Förderung der Geburtshilfe“ für das Jahr 2022.

Die ausstehenden Mittel sind bereits in 2023 eingegangen bzw. werden demnächst eingehen.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Unteramtsbudget 01020 „Sportservice“, Unterabschnitt 5511 „Metropolmarathon“:

 

Der Fehlbetrag 2022 (= -314.038 €) für den Bereich „Metropolmarathon“ baut sich seit 2016 stetig auf. Lediglich in 2020 konnte dieser um 45.964 € (coronabedingt ausgefallen und trotzdem teilweise Sponsoringeinnahmen) abgebaut werden. 2022 fand wieder ein Metropolmarathon statt, welcher zu einem operativen Fehlbetrag i.H.v. -178.372,72 € geführt hat.

Ursprünglich war geplant, ab 2023 den Metropolmarathon gemeinsam mit der Stadt Nürnberg durchzuführen. Dies wurde um ein Jahr verschoben, d.h. ab 2024. 2023 findet kein Metropolmarathon statt, lediglich ein KIDS&TEENSmarathon.

 

Nachdem 2023 kein Metropolmarathon stattfindet sowie ab 2024 der gemeinsame Metropolmarathon Fürth-Nürnberg mit einer neuen Finanzierung gemeinsam mit der Stadt Nürnberg aufgebaut wird, ist der Abbau des aufgelaufenen Fehlbetrags unrealistisch und sollte aufgehoben werden.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag von 314.038,39 € zulasten des Gesamthaushalts zu übernehmen. Hinsichtlich der Finanzierung wird auf Nr. 5 verwiesen.

 

 

Zu Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und Presseamt“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2022 (= -491.843 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2021 nach 2022 vorgetragenen Budgetfehlbetrag (aus den Vorjahren) von -216.188 €. Dadurch ergibt sich ein operativer Fehlbetrag 2022 i.H.v. -275.655 €.

Der operative Fehlbetrag ist größtenteils durch Mehrausgaben in den Bereichen „INFÜ“ (StadtZeitung) und Veranstaltungen entstanden. Eine (teilweise) Kompensation durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben in anderen Bereichen des BMPA ist nur noch im kleinen Volumen möglich.

Seit 2013 ist das BMPA-Budget größtenteils defizitär und der Fehlbetrag baut sich kontinuierlich auf (Ausnahme 2021: geringer operativer Überschuss). Das Budget wurde zum Haushalt 2023 für den Bereich INFÜ um 70.000 € und für Internet/Intranet um 43.600 € aufgestockt. Nach Aussage vom BMPA werden die Budgetmittel trotzdem, gerade für die INFÜ nicht ausreichen, da die Druck- und Papierkosten extrem gestiegen sind. Die weitere finanzielle Entwicklung bleibt trotzdem erst einmal abzuwarten.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Amtsbudget 37000 „Brand- und Katastrophenschutz“

 

Der Budgetfehlbetrag 2022 (= -686.922 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2021 nach 2022 übertragenen Budgetfehlbetrag von 496.651 €. Der operative Fehlbetrag 2022 beträgt damit 190.271 € und resultiert größtenteils aus Mehrausgaben z.B. im Bereich Fahrzeuge (trotz Mittelaufstockung zum Haushalt 2022) sowie bei der Ausbildung (Feuerwehrlehrgang), die durch Einnahmen (Erstattungen von anderen an der Ausbildung beteiligten Feuerwehren) nicht aufgefangen werden konnte.

In 2023 ist der Umzug in die neue Feuerwache geplant. Die Budgetausrichtung und -ent-wicklung kann sich dadurch verändern. Dies bleibt abzuwarten.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Amtsbudget 46000 „Theater“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2022 (= -2.578.675 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2021 nach 2022 vorgetragenen Budgetfehlbetrag i.H.v. -1.953.589 €. Damit ergibt sich ein operativer Fehlbetrag 2022 i.H.v. -625.086 €.

 

Pandemiebedingt war der Theaterbetrieb auch 2022 nicht vollständig durchführbar, was zu Mindereinnahmen bei den Eintrittsgeldern führte. Dies konnte durch einen erhöhten Theaterlandeszuschuss sowie Zuschüsse aus den Sonderfonds aufgefangen werden.

 

Trotzdem ist 2022 ein nicht unerheblicher operativer Fehlbetrag entstanden. Ursächlich hierfür sind Mehrausgaben im Bereich Personal NV-Bühne Gast sowie bei Honorarkosten (auch im Bereich Bühnentechnik), bei den Gastspielen und bei der Öffentlichkeitsarbeit. Durch den Personalwechsel der Intendantenstelle kann es zu einer Neuausrichtung des Theaterbetriebs kommen. Dies bleibt abzuwarten. Eine Entscheidung über die evtl. Aufhebung des aufgelaufenen Fehlbetrags sollte erst danach erfolgen.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Amtsbudget 63000 „Bauaufsicht“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2022 (= -314.118 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2021 nach 2022 vorgetragenen Budgetfehlbetrag i.H.v. -282.767 €. Dadurch ergibt sich ein operativer Fehlbetrag i.H.v. 31.351 €.

Das Einnahmevolumen ist von Jahr zu Jahr sehr schwankend (da von der Baukonjunktur ab-hängig) und damit eine Anpassung der Ansätze schwer planbar. Der Einnahmeansatz wurde zum Haushalt 2021 nochmals um 100.000 € reduziert. 2022 wurde das geplante Einnahmevolumen fast erreicht (ca. 16.700 € Mindereinnahmen).

Aussicht auf 2023: Durch ein Großprojekt konnte schon jetzt der Einnahmeansatz übererfüllt werden, sodass ein operativer Überschuss 2023 zur (vielleicht vollständigen) Kompensation des Fehlbetrages aus den Vorjahren sehr wahrscheinlich erscheint,

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Unteramtsbudget 66200 „Straßen, Brücken und Parkflächen“

 

Der Budgetfehlbetrag 2022 (= -1.021.174 €) resultiert hauptsächlich aus Mehrausgaben für Unterhalt von Straßen und Verkehrssicherungsanlagen sowie Fahrzeugkosten. Diese Kostenbereiche waren wieder ursächlich, trotzdem die Ansätze zum Haushalt 2022 in den o.g. Bereichen sowie im Bereich der Straßenreinigung im Zusammenhang mit dem Sonderbudget 66500 „Straßenreinigung“ angepasst wurden. Durch den Ausgleich mit dem U-Amtsbudget 66250 „Straßen, Brücken und Parkflächen (Erneuerung)“ konnte der Budgetfehlbetrag des Vorjahres um 190.341 € reduziert werden. Die weitere Entwicklung bleibt trotzdem abzuwarten. Eine Überprüfung zur Haushaltsplanaufstellung 2024 wird vorgenommen.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Amtsbudget 72000 „Marktamt“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2022 (= -1.971.611 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2021 nach 2022 vorgetragenen Budgetfehlbetrag i.H.v. -1.122.963 €. Dadurch ergibt sich ein operativer Fehlbetrag i.H.v. -848.648 €.

Der operative Fehlbetrag resultiert hauptsächlich aus Mehrausgaben Michaelis-Kirchweih, sowie noch angefallenen Kosten des nicht stattgefundenen Weihnachtsmarkts 2021 sowie Mehrausgaben des Weihnachtsmarkts 2022 und beim Wochenmarkt.

 

Mit der Haushaltsplanaufstellung 2014 wurden die Ansätze nach den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Dieser festgesteckte Finanzrahmen konnte 2014 und 2015 (geringer Fehlbetrag) weitgehend eingehalten werden. Seit 2016 sind die Ausgaben, gerade für die Veranstaltungen Michaelis-Kirchweih und Weihnachtsmarkt, weiter erheblich angestiegen. Zum Haushalt 2017 und 2019 wurde das Budget für das neue Sicherheitskonzept jeweils nochmals verstärkt (2017: 40.000 €, 2019: 44.500 €). Zusätzlich erfolgten in den letzten Jahren unterjährige Mittelbereitstellungen größtenteils ebenfalls für das Sicherheitskonzept Michaelis-Kirchweih (2016: 86.000 €, 2017: ca. 160.000 €, 2018: ca. 311.000 € inkl. verlängerte Kirchweih Jubiläum 2018, Eislaufbahn und Modellbauausstellung, 2019: 20.000 € für Eislaufbahn und Weihnachtspyramide, 2023: 150.000 € für Weihnachtsmarkt 2022 für Erweiterung der Veranstaltungsfläche).

Eine finanzielle Überprüfung und evtl. notwendige Budgetanpassungen erfolgen zum Haushalt 2024. Dies bleibt abzuwarten.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

5. Die Übernahme des Budgetfehlbetrags gem. vorstehender Ziff. 4b) erfordert insgesamt die Bereitstellung von 314.038,39 €.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

314.038,39

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1.       Inhaltsverzeichnis

2.       Budgetberichte 2023 – Amts- und Unteramtsbudgets

3.       Budgetberichte 2023 – Sonderbudgets

4.       Budgetberichte 2023 – Zentralbudgets

5.       Übersicht „Budgetergebnisse Amts-/Unteramtsbudgets 2022“

6.       Übersicht „Projektmittelüberträge von 2022 nach 2023“

7.       Übersicht „Budgetrücklagen“