Betreff
Zum Antrag von Bündnis 90 Die Grünen: Einführung einer Verpackungssteuer nach Tübinger Modell
Vorlage
Käm/0981/2023
Art
Beschlussvorlage - AL

Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.


Mit dem Thema Vermeidung von Einweg-Verpackung bzw. Müllvermeidung im Generellen beschäftigt sich die Verwaltung bereits intensiv und es wurden schon viele Maßnahmen in die Wege geleitet, hier Verbesserungen zu erreichen. So unterstützt die Stadt Fürth bereits seit Frühjahr 2022 die Einführung und Verwendung von Mehrweggeschirr-Systemen zur Ausgabe von to-go/Take A-way-Speisen und -Getränken, um damit einen Beitrag zu Abfallreduktion und Ressourcenschonung zu leisten.

 

Das im Antrag genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) war bereits Gegenstand diverser städtischer Abstimmungsrunden. Auch haben sich Herr Oberbürgermeister Dr. Jung sowie die Referentinnen und Referenten der Stadt Fürth über den Inhalt des Urteils und über die weitere Vorgehensweise ausgetauscht. Die Runde war sich einig, dass die weitere Diskussion über ein mögliches abgestimmtes Vorgehen auf Ebene des Städtetags sowie in der Städteachse zu führen ist.

 

Nach Angaben der Stadt Tübingen habe die Verpackungssteuer dazu geführt, dass das Müllaufkommen abgenommen hat. Auswirkungen auf das generelle Konsumverhalten sind bisher nicht zu lesen. Gleichwohl kann eine solche Verpackungssteuer immer nur ein ergänzendes lokales Instrument zu einem Abfallvermeidungskonzept sein. Jede Gemeinde muss dabei auch abwägen, ob die Erhebung einer solchen Steuer wirklich den zusätzlichen Verwaltungsaufwand rechtfertigt und ob das Ziel der Abfallvermeidung nicht anderweitig besser erreicht werden kann. Auch gilt es zu bedenken, dass einzelne kommunale Sonderwege zu einem Flickenteppich führen und die Verbraucherinnen und Verbraucher verwirren könnten, wodurch die Akzeptanz vor Ort sinken könnte. Diese Abwägungen – die auch vom Bayerischen Städtetag vertreten werden – müssen aus Sicht der Fürther Verwaltungsspitze erst bewertet und diskutiert werden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass nach dem Bayerischen Kommunalabgabengesetz eine Satzung für eine Verpackungssteuer der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde bedarf.

 

Darüber hinaus ist anzumerken, dass das Urteil des BVerwG eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet. Die Fachwelt geht dem Vernehmen nach wohl eher davon aus, dass hier das „letzte Wort noch nicht gesprochen“ ist und empfiehlt, gegenwärtig keine derartige Steuer einzuführen. Dies ist auch darin begründet, dass es zukünftig auf Bundesebene eine ähnlich gerichtete Regelung geben soll – so die Einschätzungen aus der Geschäftsstelle des Bayerischen Städtetags.

 

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass sich die Verwaltung mit dem dem Antrag zugrundliegenden Anliegen bereits auseinandergesetzt hat und das Thema weiterverfolgen wird. Ob die Einführung einer örtlichen Verbrauchssteuer hier zielführend ist bleibt abzuwarten. Hierfür ist uns neben den Beratungen mit dem Bayerischen Städtetag insbesondere eine enge Abstimmung in der Städteachse wichtig, um ein möglichst einheitliches Vorgehen in der Region zu erzielen. Und wenn am Ende der Diskussion die Einführung einer Verpackungssteuer das Ziel sein sollte, macht es schon gar keinen Sinn, dass jede Stadt eine eigene Satzung kreiert.

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: