Betreff
Vorlage zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.07.2023 - Sachstand beim Stadttaubenkonzept
Vorlage
OA/0591/2023
Aktenzeichen
III/OA
Art
Beschlussvorlage - AL

Entfällt, da Kenntnisnahme


Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.07.2023 (Sachstand beim Stadttaubenkonzept) wird Folgendes mitgeteilt:

 

Der Umweltausschuss hat die Verwaltung beauftragt (Sitzung vom 24.02.2022), Überlegungen für ein Stadttaubenkonzept mit betreuten Taubenschlägen aufzustellen; räumliche Schwerpunkte sollten das Rathausumfeld und der Bereich des Hauptbahnhofes darstellen. Im Rahmen der Prüfung möglicher Standorte für betreute Taubenschläge wurden durch die Verwaltung verschiedene Objekte ins Auge gefasst.

 

Als priorisierte Objekte wurden zuletzt das Ludwig-Ehrhard-Zentrum (Ludwig-Erhard-Str. 6), das Sparkassengebäude (Maxstr. 32), das technische Rathaus (Hirschenstr. 2), das Hauptpostgebäude (Bahnhofplatz 10) und das Jüdische Museum (Königstr. 89) betrachtet.

 

Welche Voraussetzungen muss ein Standort für einen betreuten Taubenschlag erfüllen?

Neben einer ausreichend groß bemessenen Dachfläche ist die jederzeitige und einfache Zugänglichkeit der Dachfläche von besonderer Bedeutung. Zur artgerechten Versorgung der Tauben müssen Futtermittel und Wasser in ausreichender Menge dorthin gebracht werden können. Ebenso müssen Taubenkot, Futterreste, Federn, etc. entfernt und wiederum vom Dach verbracht werden. Die o.g. Objekte wurden zwischenzeitlich bereits besichtigt. Grundsätzlich zeigt sich, dass besonders im privaten Bereich die Bereitschaft der Eigentümer das Dach für einen Taubenschlag bereitzustellen, nicht sehr ausgeprägt ist (der Eigentümer der Hauptpost hatte umgehend eine Absage erteilt). Geäußert werden z.B. Bedenken wegen einer möglichen verstärkten Verkotung der Gebäudefassaden. Einer Nutzung der Dachflächen stehen aber oft auch bestehende oder geplante PV-Anlagen entgegen. Die jederzeitige Zugänglichkeit zu den Dächern ist oftmals ebenso ein Hindernis, da Eigentümer nicht immer bereit sind, den durch die Stadt beauftragten Betreuungspersonen Schlüsselgewalt zu übertragen. Mehrere Dachflächen schieden auch wegen der schlechten Zugänglichkeit (z.B. nur über Einschubtreppen und Luken) aus.

 

In diesem Kontext wurde auch an den Einsatz von Taubencontainern, die ebenerdig oder auf Gestellen aufgestellt werden können, gedacht und diese Möglichkeit mit der Taubennothilfe Fürth besprochen. Von dort wird eine solche Lösung wegen der Gefahr von Vandalismus als problematisch gesehen und ein Taubenschlag auf einem Dach klar favorisiert. Durch die Verwaltung werden solche Taubencontainer im Interesse des Stadtbildes ebenfalls kritisch betrachtet.

 

Am Beispiel der Begehung der Dachfläche des technischen Rathauses sollen exemplarisch die auftretenden Hürden aufgezeigt werden:

 

Mit dem Aufzug gelangt man in den 4. Stock. Dort befindet sich im mit Teppich ausgelegten Flur die sehr steile, ausklappbare Dachbodentreppe. In diesem Bereich ist auch eine offene Küche, die durch die Ver- und Entsorgung eines Taubenschlages ständig einer Kontamination mit Taubenkot ausgesetzt wäre. Der Dachboden ist lediglich auf einem ca. 1,50 m breiten Steg begehbar, der übrige Boden ist offen und aus statischen Gründen nicht begehbar. Man geht in einer "L-Form" diesen Steg ca. 20 m entlang und erreicht dann eine halbhohe Brandschutztür, die auf das Flachdach führt. Der Durchstieg durch diese kleine Brandschutztür ist möglich, aufgrund der kleinen Öffnung jedoch beschwerlich.

 

Dach:

Das Dach bietet grundsätzlich Platz für einen Taubenschlag, möglich wäre auch ein Taubenschlag im Inneren des Dachbodens.

In die Feuerschutztür könnte ein Einflugloch für die Tauben eingebaut werden. Im Dachboden wäre ein in Trockenbauweise erstellter abgeschlossener Taubenverschlag mit Lagerraum grundsätzlich denkbar. Die Ver- und Entsorgung des Taubenschlages müsste allerdings immer über die steile Dachbodentreppe und den anschließenden „Laufsteg“ erfolgen. Wasser könnte grundsätzlich aus einem Sozialbereich des Gebäudes bezogen werden.

 

Fazit der Begehung:

Bei einer dauerhaften Nutzung und Betreuung eines Taubenschlages auf der Dachfläche oder im Dach wäre auch der Arbeitsschutz zu beachten. Die Stadt kann aufgrund der angedachten ehrenamtlichen Betreuung der Taubenschläge nicht davon ausgehen, dass Grundpflichten des Arbeitsschutzes eines Arbeitgebers nicht beachtet werden müssten. So wären zur Sicherung Geländer sowie weitere notwendige Sicherungsmaßnahmen anzubringen. Auch die Statik müsste geprüft werden. Der sehr enge Zugang müsste vergrößert werden.

Ein Lagerraum für Futter, bebrütete Eier, Dokumentation, Reinigungsutensilien müsste ebenso im Dachbodenbereich geschaffen werden. Ein Waschbecken mit fließend Wasser sollte idealerweise vor Ort vorhanden sein. Problematisch ist auch der Teppichboden im Zugang zur Dachbodentreppe, hier sind Verunreinigungen vorherzusehen. Das technische Rathaus scheidet daher nach derzeitigem Stand als Standort für einen betreuten Taubenschlag aus.

 

Ebenso ausgeschieden sind die anderen favorisierten Standorte (Jüdisches Museum und LEZ jeweils wegen PV, Sparkassengebäude wegen erforderlicher Zugänglichkeit für das Betreuungspersonal).

 

Bisher wurden 12 Objekte als grundsätzlich mögliche Standorte eingestuft, davon

 

7             private Liegenschaften

 

·         drei Standorte sind wegen Zugang/Baustruktur oder aufgrund angedachter PV-Anlage nicht nutzbar

·         eine grundsätzliche Absage zur Nutzung

·         für zwei Standorte erfolgte keine Rückmeldung

·         ein Standort ist noch in Klärung (Facharztzentrum Forum, Bahnhofplatz 6)   

 

 

4             städtische Liegenschaften

 

·         ein Standort wegen Zugang/Baustruktur nicht nutzbar (Techn. Rathaus)

·         drei Standorte noch in Klärung (Staatliche Berufsschulen I u. II), allerdings aufgrund der Entfernung zu den Problembereichen nicht gut geeignet, eine Begehung des Sozialrathauses steht ebenfalls noch aus.

 

Ebenso in der Prüfung ist noch das Parkhaus Gebhardtstraße, welches jedoch vergleichsweise weit vom Bahnhofsumfeld entfernt ist.

 

In Abstimmung mit der Taubennothilfe Fürth wird die Verwaltung weiter an dem Thema arbeiten.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: