Der Finanz- und Verwaltungsausschuss / Stadtrat nimmt
das Grundlagenkonzept für das
Gesamtprojekt zur Erweiterung und Sanierung der Grund- und Mittelschulen
zur Kenntnis.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss / Stadtrat beauftragt die Verwaltung:
1.
Die Maßnahmen zur Umsetzung der einzelnen Projekte
an den entsprechenden
Schulen jeweils zur Beschlussfassung vorzulegen und damit das jeweilige
Ganztagskonzept im Benehmen mit den Schulen abzustimmen (Basismodell der
offenen /
gebundenen Ganztagsschule).
Dabei ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt zu berücksichtigen. Ein Haushaltsdefizit, eine Haushaltsnotlage oder Haushaltskonsolidierungsmaßnahme haben somit Auswirkungen auf den Umfang und/oder die Umsetzungsgeschwindigkeit des einzelnen Projektes.
2. Alle personellen und finanziellen Kapazitäten zu nutzen (einschließlich vergaberecht-
licher Möglichkeiten), damit die Projekte unter Inanspruchnahme der jeweiligen
staat-
lichen Förderhöchstsätze umgesetzt werden können.
1. Ausgangslage
Dem Stadtrat wird das Grundlagenkonzept für das Gesamtprojekt zur
Erweiterung und
Sanierung der Grund- und Mittelschulen zur Kenntnis gegeben.
Das Grundlagenkonzept ist die Antwort auf ansteigende Raumbedarfe an
den Grundschulen, ausgelöst durch gestiegene Schülerzahlen und den
Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung.
a.) Schulerweiterungen und -sanierungen
ASBSG / FVA /
Stadtrat empfahlen bzw. beschlossen am 29.07.2021 den von der Verwaltung
ermittelten Raumbedarf für die Grund- und Mittelschulen und gaben den Auftrag
zur Vorplanung von Baumaßnahmen mit Schätzung der Kosten durch die Beauftragung
von Architekten für die Grundlagenermittlung.
Unstrittig war
und ist, dass viele Schulen schon jetzt an Kapazitätsgrenzen stoßen und sich
dieses Problem in den kommenden Jahren noch verschärfen wird, betrachtet man
die erwart-
baren Schülerzahlen entlang der Ergebnisse der kleinräumigen
Bevölkerungsprognose.
b.) Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
2021 wurde der Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder im Ganztags-
betreuungsgesetz verankert. Gültig wird der Rechtsanspruch ab 1. August 2026 und wird dann stufenweise bundesweit
eingeführt:
Zunächst gilt er für die Erstklässler im Schuljahr 2026/27,
dann für Erst- und Zweitklässler im Schuljahr 2027/28 und weiter bis
zum Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der 1. bis 4. Klassen-
stufe.
Rechtsanspruchserfüllend sind Angebote der
Schulen oder der Jugendhilfe, die an 5 Tagen pro Woche bis mind. 16:00 Uhr zur
Verfügung stehen und bei denen bis auf 4 Wochen im Jahr eine Ferienbetreuung
zur Verfügung steht.
Diese Betreuungsangebote sind laut den
Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) und für Unterricht
und Kultus (StMUK):
·
Offenes Ganztagsangebot (offene Ganztagsschule)
·
Gebundenes Ganztagsangebot (gebundene
Ganztagsschule)
·
Kombi-Modell (Kooperativer Ganztag)
·
Hort
·
Verlängerte Mittagbetreuung
In
der Anlage zu dieser Beschlussvorlage findet sich eine Übersicht des Amtes für
Kindertagesbetreuung und Ganztagsschule (KITA-GTS), die näher auf die
Bedeutsamkeit des Betreuungsangebotes eingeht und die -formen ausführlicher
beschreibt (vgl. Anlage 3 und Anlage 4).
Angesichts
ohnehin knapper räumlicher Ressourcen an vielen Schulen, wird für die Umsetzung
des Rechtsanspruchs eine Erweiterung der Schulgebäude erforderlich.
c.)
Förderbedingungen
Die Erweiterung der Schulgebäude
und der Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter wird
finanziell gefördert über die
„Richtlinie über die Zuweisungen des Frei-
staates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich
(FAZR)“.
Der Ausbau der Ganztagsbetreuung
wird zudem aktuell über die „Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum
Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im
Grundschulalter (Landesförderprogramm Ganztagsausbau)“ unterstützt.
Pro neu geschaffenen Platz
werden dabei in schulischen Angeboten, sowie im Kombi-Modell 4.500,-- €
Förderung gewährt, für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe 6.000,-- €.
In schulischen Angeboten gibt es eine weitere Förderung mit zusätzlich zur FAG-Förderung 15 % (FAG15plus).
Für die Räume im Ganztag können
in Kombination mit dem Landesförderprogramm bis zu 90 % Förderung der
förderfähigen Kosten generiert werden. Nicht förderfähige Kosten werden
hingegen nicht übernommen.
2. Gesamtprojektsteuerung für das Schulerweiterungs- und
Sanierungsprogramm (Machbarkeitsstudie)
a.) Bisheriges
Vorgehen: Ausschreibung und Vergabe
Nach einer EU-weiten Ausschreibung der Gesamtprojektsteuerung für das Schulerweiterungs- und Sanierungsprogramm wurde die Fa. Diederichs durch den Stadtrat am 30.06.2022 beauftragt. Beinhaltet waren u.a. in der vereinfachten Machbarkeitsstudie:
· die Prüfung der grundsätzlichen Bebaubarkeit (M 1:500 zur Kubatur Klärung),
· eine grundsätzliche Einschätzung nach Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
· die Mitwirkung bei der Einschätzung des baulichen Zustands der Bestandsgebäude,
· die Prüfung der möglichen Umsetzung auf dem Grundstück (Erweiterung im Bestand, Anbau, Ersatzneubau),
·
die überschlägliche Einschätzung notwendiger
Freiflächen (Pausenflächen,
Sportflächen, ruhender Verkehr).
b.) Aktueller Zwischenstand:
Mit Beginn zum
19.07.2022 wurden alle Schulstandorte, die der Erweiterung und Sanierung
bedürfen, gemeinsam unter Beteiligung von Mitarbeitenden aus Rf. I und Rf. V
begangen,
insbesondere in den Sommerferien 2022.
Es folgten
Abstimmungen mit den Schulleitungen sowie zwei Informationsveranstaltungen mit
den betroffenen Schulen und deren Schulleitungen. Das staatl. Schulamt und die
Regierung von Mittelfranken wurden einbezogen, in mehreren Gesprächen und bei
zwei Terminen.
Die Kämmerei
wurde am 08.08.2023 im Austausch mit der Regierung beteiligt.
Der
Grundlagenbericht der Fa. Diederichs wird aktuell noch fertiggestellt. Die
Grundzüge des Berichtes wurden vorab am 13.09.2023 den Schulleitungen der
betroffenen Schulen sowie dem staatl. Schulamt und am 14.09.2023 den
Mitgliedern des Stadtrates in einer Informationsveranstaltung vorgestellt (vgl.
Anlage 1).
Somit liegt ein
Grundlagenkonzept vor, das insbesondere die maximal möglichen Szenarien
für die Grundschulen und Mittelschulen mit Erweiterungsbedarf beinhaltet.
Dieses Ausgangskonzept muss weiterentwickelt werden und ist noch keine
Beschlussvorlage für einzelne Schulstandorte. In der spezifischen Planung
werden sich noch Veränderungen ergeben.
Ausgehend von der
ursprünglichen Planung, die Schulstandorte zeitnah zu sanieren, musste
angesichts steigender Schülerzahlen bzw. Rechtsanspruch der Fokus auf die unmittelbare
Erweiterung gelegt werden. Zudem steht aktuell kein Ausweichquartier zur
Verfügung, was im Falle einer Generalsanierung im Bestand unerlässlich ist.
In Folge der
Prüfung von Schulstandorten und in Abwägung von baulichem sowie zeitlichem
Aufwand, wurden mehrere Schritte erarbeitet, nach denen weiter vorgegangen
werden kann
(siehe 3. und 4.).
Für die
Südstadtschulen ergibt sich ein etwas komplizierteres Bild; hier sind diverse
Umzüge und neue Festlegungen von Sprengelgrenzen nötig. So wird die MS
Kiderlinstraße in den Südstadtcampus umziehen, um so Platz zu machen für die MS
Schwabacher Straße, die wiederum Fläche freigibt für die zu betreuenden
Grundschüler, die u.a. aktuell in der ehemaligen Sparkassenfiliale in der
Schwabacher Straße untergebracht sind. Auch die Standorte der
GS Frauenstraße und GS John-F.-Kennedy-Straße können so wirkungsvoll entlastet
werden.
c.) Beteiligung der Schulen
Die Schulen wurden - wie beschrieben - von Anfang an eingebunden. In
Vorgesprächen,
bei Begehungen sowie der Planung von Betreuungsangeboten entlang der
spezifischen
Bedingungen in der Schule, dem Stadtteil und der Bedarfe der Elternschaft vor
Ort.
Bedingt durch den großen Bedarf an zusätzlichen Flächen und unter
Berücksichtigung der
personellen Kapazitäten in der Verwaltung, werden Sanierungsmaßnahmen hinter
der
Erweiterung zurückstehen müssen.
d.) Betreuungsangebote an
den Schulstandorten
Ausgehend von begrenzten räumlichen Erweiterungsmöglichkeiten oder
aufgrund etablierter Betreuungsangebote, sind -Stand heute- verschiedene
Betreuungsangebote je nach GS-Standort denkbar. Der Kostenrahmen von Fa.
Diederichs sieht an einzelnen Schulstandorten unterschiedliche Betreuungsformen
vor, die derzeit noch in der Diskussion stehen.
·
Es zeichnet sich ab, dass der städt. Hort an der GS
John-F.-Kennedy-Straße zu
Gunsten eines Kombi-Modells (kooperativer Ganztag) aufgegeben wird.
·
Ein neuer Hort mit 115 Plätzen soll im Umfeld der GS
Maistraße entstehen, da sich
der Schulstandort nicht entsprechend erweitern lässt.
·
An den Schulstandorten Adalbert-Stifter-Grundschule,
GS Soldnerstraße und
GS Friedrich-Ebert-Straße wird zwischen offener / gebundener GTS bzw.
Kombi-Modell (kooperativem Ganztag) oder im Einzelfall auch Hort zu entscheiden
sein.
·
An den anderen Schulstandorten soll voraussichtlich
der offene und gebundene
Ganztag ausgebaut werden.
Hinweis: Die Betreuungsangebote unterscheiden sich
hinsichtlich des Förderumfangs
(vgl. Anlagen 2 und 5 von KITA-GTS und Käm-Finanzverwaltung).
3. Konkretes Vorgehen – zu
entwickelnde Standorte im Detail
Zum ersten
Schritt gehört die zügige Entwicklung des Raumprogramms bzw. Neubaus der
MS Kiderlinstraße auf dem neu zu gestaltenden Südstadtcampus, um damit in Folge
alle hochbelasteten Südstadtgrundschulen wirkungsvoll zu entlasten.
Mit diesem
Schritt sind auch die vier Grundschulen zu erweitern, an denen eine Erweiterung
sofort möglich ist, ohne dass Interimsquartiere erforderlich sind. Diese sind:
·
GS Friedrich-Ebert-Straße,
·
Adalbert-Stifter-Grundschule,
·
GS Soldnerstraße,
·
GS Hans-Sachs-Straße in Verbindung mit Erweiterung
der MS Hans-Sachs-Straße (nach Fertigstellung der neuen und Abbruch der alten
Günther-Brand-Turnhalle).
4. Nächste Schritte
a.) Bau der Zentralmensa (Südstadtcampus)
Zudem steht der
Bau der Zentralmensa auf dem Gelände des Südstadtcampus an, in dessen Gebäude
auch das Jugendzentrum Alpha 1 integriert werden soll.
b.) Erweiterung weiterer Schulstandorte
Um auch andere
Grundschulstandorte erweitern und sanieren zu können, wird ein Ausweichquartier
zu errichten sein, für das es keine Förderung geben wird. Die konkrete
Umsetzung
der Interimsschule ist zwar zeitlich noch offen, angedacht ist, diese auf einer
Freifläche der
MS Soldnerstraße zu platzieren.
Ausgehend von der
Nutzbarkeit dieser Räumlichkeiten werden nacheinander erweitert
·
GS Zedernstraße
·
GS Farrnbachschule (insbesondere Dependance im
Ligusterweg)
c.) Sanierungen der Grundschulstandorte
Entweder entlang
eines Auszuges in die Interimsschule oder durch Zwischennutzung der
Erweiterungen können die Grundschulstandorte nacheinander saniert werden.
d.) Zweiter GS-Standort im Sprengel
Adalbert-Stifter-Grundschule
5. Zusammenfassung
·
Die Erweiterung der Schulen geht ihrer Sanierung
vor: Das Ziel ist die kurzfristige
Erhöhung von Raumkapazitäten an den Schulen.
·
Unmittelbar erweitert werden zunächst vier
Grundschulen und neu gebaut wird eine
Mittelschule (erste Stufe). Es wird bei diesen Grundschulen zuerst und sofort
gebaut, weil keine Interimsräume gefunden werden müssen.
Bis Ende 2023 / Anfang 2024 wird das Raumprogramm für eine Schulerweiterung mit
der Regierung von Mittelfranken zur Abstimmung gebracht, danach alle drei
Monate die unter Punkt 3 aufgeführten weiteren drei Grundschulen und die
Mittelschule in 2024.
·
Auch Schulen, an denen noch nicht sofort gebaut
wird, können von den Neubauten
profitieren, allen voran die Grundschulen in der Südstadt.
·
Eine Interimsschule ist nötig, deren konkrete
Umsetzung allerdings zeitlich noch offen
ist (sie kommt erst im weiteren Verlauf der Schulerweiterung).
·
Anhand des Grundlagenkonzeptes müssen die
Schulstandorte individuell weiter-
entwickelt werden.
·
Offen ist die Frage nach dem jeweiligen
Betreuungsangebot an den einzelnen Schulstandorten.
·
Nötig sind optimierte Verfahren und zusätzliche
personelle und finanzielle Kapazitäten, um ein Maximum an Fördermitteln
erhalten zu können. Um den Kindern adäquate
Bildungs- und Betreuungsangebote in den Grundschulen (und Mittelschulen) bieten
zu können, bedarf es der Bündelung aller verfügbarer Ressourcen in personeller
Hinsicht sowie des Ausschöpfens aller vergaberechtlicher Möglichkeiten. Zudem
bedarf es eines angemessenen finanziellen Rahmens, der die zukunftsorientierten
Maßnahmen ermöglicht. Dabei ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt
Fürth stets zu berücksichtigen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
X |
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
X |
ja |
Hst. *) |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: ------
*) der akt. Entwurf der
MFP 2023 - 2027 beinhaltet dafür „nur“ Ausgaben von 44,5 Mio. €. |
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Anlage 1: Fa. Diederichs_Präsentation für die Termine 13.09./14.09.2023
Anlage 2: KITA-GTS_Übersicht Betreuungsplätze Grundschulkinder
Anlage 3: KITA-GTS_Ganztagsmodelle Kurzfassung
Anlage 4: KITA-GTS_Ganztagsmodelle Langfassung
Anlage 5: -NÖ- Käm_Finanz. Rahmenbedingungen Schulerweiterungsprogramm