Betreff
Grundlagenkonzept für das Gesamtprojekt zur Erweiterung und Sanierung der Grund- und Mittelschulen in Fürth
Vorlage
SEP/0044/2023
Aktenzeichen
SchE
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss / Stadtrat nimmt das Grundlagenkonzept für das
Gesamtprojekt zur Erweiterung und Sanierung der Grund- und Mittelschulen zur Kenntnis.

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss / Stadtrat beauftragt die Verwaltung:

 

1.  Die Maßnahmen zur Umsetzung der einzelnen Projekte an den entsprechenden
Schulen jeweils zur Beschlussfassung vorzulegen und damit das jeweilige Ganztagskonzept im Benehmen mit den Schulen abzustimmen (Basismodell der offenen /
gebundenen Ganztagsschule).

Dabei ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt zu berücksichtigen. Ein Haushaltsdefizit, eine Haushaltsnotlage oder Haushaltskonsolidierungsmaßnahme haben somit Auswirkungen auf den Umfang und/oder die Umsetzungsgeschwindigkeit des einzelnen Projektes.

 

2.  Alle personellen und finanziellen Kapazitäten zu nutzen (einschließlich vergaberecht-
licher Möglichkeiten), damit die Projekte unter Inanspruchnahme der jeweiligen staat-
lichen Förderhöchstsätze umgesetzt werden können.

 

 

 

 


1. Ausgangslage

Dem Stadtrat wird das Grundlagenkonzept für das Gesamtprojekt zur Erweiterung und
Sanierung der Grund- und Mittelschulen zur Kenntnis gegeben.

Das Grundlagenkonzept ist die Antwort auf ansteigende Raumbedarfe an den Grundschulen, ausgelöst durch gestiegene Schülerzahlen und den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung.

 

a.) Schulerweiterungen und -sanierungen

ASBSG / FVA / Stadtrat empfahlen bzw. beschlossen am 29.07.2021 den von der Verwaltung ermittelten Raumbedarf für die Grund- und Mittelschulen und gaben den Auftrag zur Vorplanung von Baumaßnahmen mit Schätzung der Kosten durch die Beauftragung von Architekten für die Grundlagenermittlung.

Unstrittig war und ist, dass viele Schulen schon jetzt an Kapazitätsgrenzen stoßen und sich
dieses Problem in den kommenden Jahren noch verschärfen wird, betrachtet man die erwart-
baren Schülerzahlen entlang der Ergebnisse der kleinräumigen Bevölkerungsprognose.

 

b.) Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

2021 wurde der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder im Ganztags-
betreuungsgesetz verankert. Gültig wird der Rechtsanspruch ab
1. August 2026 und wird dann stufenweise bundesweit eingeführt:

Zunächst gilt er für die Erstklässler im Schuljahr 2026/27, dann für Erst- und Zweitklässler im Schuljahr 2027/28 und weiter bis zum Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der 1. bis 4. Klassen-
stufe
.

Rechtsanspruchserfüllend sind Angebote der Schulen oder der Jugendhilfe, die an 5 Tagen pro Woche bis mind. 16:00 Uhr zur Verfügung stehen und bei denen bis auf 4 Wochen im Jahr eine Ferienbetreuung zur Verfügung steht.

 

Diese Betreuungsangebote sind laut den Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) und für Unterricht und Kultus (StMUK):

 

·         Offenes Ganztagsangebot (offene Ganztagsschule)

·         Gebundenes Ganztagsangebot (gebundene Ganztagsschule)

·         Kombi-Modell (Kooperativer Ganztag)

·         Hort

·         Verlängerte Mittagbetreuung

 

In der Anlage zu dieser Beschlussvorlage findet sich eine Übersicht des Amtes für Kindertagesbetreuung und Ganztagsschule (KITA-GTS), die näher auf die Bedeutsamkeit des Betreuungsangebotes eingeht und die -formen ausführlicher beschreibt (vgl. Anlage 3 und Anlage 4).

 

Angesichts ohnehin knapper räumlicher Ressourcen an vielen Schulen, wird für die Umsetzung des Rechtsanspruchs eine Erweiterung der Schulgebäude erforderlich.

 

c.) Förderbedingungen

Die Erweiterung der Schulgebäude und der Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter wird finanziell gefördert über die „Richtlinie über die Zuweisungen des Frei-
staates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FAZR)“.

 

Der Ausbau der Ganztagsbetreuung wird zudem aktuell über die „Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Landesförderprogramm Ganztagsausbau)“ unterstützt.

 

Pro neu geschaffenen Platz werden dabei in schulischen Angeboten, sowie im Kombi-Modell 4.500,-- € Förderung gewährt, für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe 6.000,-- €.

In schulischen Angeboten gibt es eine weitere Förderung mit zusätzlich zur FAG-Förderung 15 % (FAG15plus).

Für die Räume im Ganztag können in Kombination mit dem Landesförderprogramm bis zu 90 % Förderung der förderfähigen Kosten generiert werden. Nicht förderfähige Kosten werden hingegen nicht übernommen.

 

2. Gesamtprojektsteuerung für das Schulerweiterungs- und Sanierungsprogramm (Machbarkeitsstudie)

 

a.) Bisheriges Vorgehen: Ausschreibung und Vergabe

Nach einer EU-weiten Ausschreibung der Gesamtprojektsteuerung für das Schulerweiterungs- und Sanierungsprogramm wurde die Fa. Diederichs durch den Stadtrat am 30.06.2022 beauftragt. Beinhaltet waren u.a. in der vereinfachten Machbarkeitsstudie:

 

·         die Prüfung der grundsätzlichen Bebaubarkeit (M 1:500 zur Kubatur Klärung),

·         eine grundsätzliche Einschätzung nach Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

·         die Mitwirkung bei der Einschätzung des baulichen Zustands der Bestandsgebäude,

·         die Prüfung der möglichen Umsetzung auf dem Grundstück (Erweiterung im Bestand, Anbau, Ersatzneubau),

·         die überschlägliche Einschätzung notwendiger Freiflächen (Pausenflächen,
Sportflächen, ruhender Verkehr).

 

b.) Aktueller Zwischenstand:

Mit Beginn zum 19.07.2022 wurden alle Schulstandorte, die der Erweiterung und Sanierung bedürfen, gemeinsam unter Beteiligung von Mitarbeitenden aus Rf. I und Rf. V begangen,
insbesondere in den Sommerferien 2022.

Es folgten Abstimmungen mit den Schulleitungen sowie zwei Informationsveranstaltungen mit den betroffenen Schulen und deren Schulleitungen. Das staatl. Schulamt und die Regierung von Mittelfranken wurden einbezogen, in mehreren Gesprächen und bei zwei Terminen.

Die Kämmerei wurde am 08.08.2023 im Austausch mit der Regierung beteiligt.

 

Der Grundlagenbericht der Fa. Diederichs wird aktuell noch fertiggestellt. Die Grundzüge des Berichtes wurden vorab am 13.09.2023 den Schulleitungen der betroffenen Schulen sowie dem staatl. Schulamt und am 14.09.2023 den Mitgliedern des Stadtrates in einer Informationsveranstaltung vorgestellt (vgl. Anlage 1).

 

Somit liegt ein Grundlagenkonzept vor, das insbesondere die maximal möglichen Szenarien
für die Grundschulen und Mittelschulen mit Erweiterungsbedarf beinhaltet. Dieses Ausgangskonzept muss weiterentwickelt werden und ist noch keine Beschlussvorlage für einzelne Schulstandorte. In der spezifischen Planung werden sich noch Veränderungen ergeben.

 

Ausgehend von der ursprünglichen Planung, die Schulstandorte zeitnah zu sanieren, musste angesichts steigender Schülerzahlen bzw. Rechtsanspruch der Fokus auf die unmittelbare
Erweiterung gelegt werden. Zudem steht aktuell kein Ausweichquartier zur Verfügung, was im Falle einer Generalsanierung im Bestand unerlässlich ist.

In Folge der Prüfung von Schulstandorten und in Abwägung von baulichem sowie zeitlichem Aufwand, wurden mehrere Schritte erarbeitet, nach denen weiter vorgegangen werden kann
(siehe 3. und 4.).

Für die Südstadtschulen ergibt sich ein etwas komplizierteres Bild; hier sind diverse Umzüge und neue Festlegungen von Sprengelgrenzen nötig. So wird die MS Kiderlinstraße in den Südstadtcampus umziehen, um so Platz zu machen für die MS Schwabacher Straße, die wiederum Fläche freigibt für die zu betreuenden Grundschüler, die u.a. aktuell in der ehemaligen Sparkassenfiliale in der Schwabacher Straße untergebracht sind. Auch die Standorte der
GS Frauenstraße und GS John-F.-Kennedy-Straße können so wirkungsvoll entlastet werden.

 

c.) Beteiligung der Schulen

Die Schulen wurden - wie beschrieben - von Anfang an eingebunden. In Vorgesprächen,
bei Begehungen sowie der Planung von Betreuungsangeboten entlang der spezifischen
Bedingungen in der Schule, dem Stadtteil und der Bedarfe der Elternschaft vor Ort.

Bedingt durch den großen Bedarf an zusätzlichen Flächen und unter Berücksichtigung der
personellen Kapazitäten in der Verwaltung, werden Sanierungsmaßnahmen hinter der
Erweiterung zurückstehen müssen.

 

d.) Betreuungsangebote an den Schulstandorten

Ausgehend von begrenzten räumlichen Erweiterungsmöglichkeiten oder aufgrund etablierter Betreuungsangebote, sind -Stand heute- verschiedene Betreuungsangebote je nach GS-Standort denkbar. Der Kostenrahmen von Fa. Diederichs sieht an einzelnen Schulstandorten unterschiedliche Betreuungsformen vor, die derzeit noch in der Diskussion stehen.

 

·         Es zeichnet sich ab, dass der städt. Hort an der GS John-F.-Kennedy-Straße zu
Gunsten eines Kombi-Modells (kooperativer Ganztag) aufgegeben wird.

·         Ein neuer Hort mit 115 Plätzen soll im Umfeld der GS Maistraße entstehen, da sich
der Schulstandort nicht entsprechend erweitern lässt.

·         An den Schulstandorten Adalbert-Stifter-Grundschule, GS Soldnerstraße und
GS Friedrich-Ebert-Straße wird zwischen offener / gebundener GTS bzw. Kombi-Modell (kooperativem Ganztag) oder im Einzelfall auch Hort zu entscheiden sein.

·         An den anderen Schulstandorten soll voraussichtlich der offene und gebundene
Ganztag ausgebaut werden.

 

Hinweis: Die Betreuungsangebote unterscheiden sich hinsichtlich des Förderumfangs
(vgl. Anlagen 2 und 5 von KITA-GTS und Käm-Finanzverwaltung).

 

3. Konkretes Vorgehen – zu entwickelnde Standorte im Detail

 

Zum ersten Schritt gehört die zügige Entwicklung des Raumprogramms bzw. Neubaus der
MS Kiderlinstraße auf dem neu zu gestaltenden Südstadtcampus, um damit in Folge alle hochbelasteten Südstadtgrundschulen wirkungsvoll zu entlasten.

 

Mit diesem Schritt sind auch die vier Grundschulen zu erweitern, an denen eine Erweiterung sofort möglich ist, ohne dass Interimsquartiere erforderlich sind. Diese sind:

 

·         GS Friedrich-Ebert-Straße,

·         Adalbert-Stifter-Grundschule,

·         GS Soldnerstraße,

·         GS Hans-Sachs-Straße in Verbindung mit Erweiterung der MS Hans-Sachs-Straße (nach Fertigstellung der neuen und Abbruch der alten Günther-Brand-Turnhalle).

 

4. Nächste Schritte

 

a.) Bau der Zentralmensa (Südstadtcampus)

Zudem steht der Bau der Zentralmensa auf dem Gelände des Südstadtcampus an, in dessen Gebäude auch das Jugendzentrum Alpha 1 integriert werden soll.

 

b.) Erweiterung weiterer Schulstandorte

Um auch andere Grundschulstandorte erweitern und sanieren zu können, wird ein Ausweichquartier zu errichten sein, für das es keine Förderung geben wird. Die konkrete Umsetzung
der Interimsschule ist zwar zeitlich noch offen, angedacht ist, diese auf einer Freifläche der
MS Soldnerstraße zu platzieren.

Ausgehend von der Nutzbarkeit dieser Räumlichkeiten werden nacheinander erweitert

·         GS Zedernstraße

·         GS Farrnbachschule (insbesondere Dependance im Ligusterweg)

 

c.) Sanierungen der Grundschulstandorte

Entweder entlang eines Auszuges in die Interimsschule oder durch Zwischennutzung der
Erweiterungen können die Grundschulstandorte nacheinander saniert werden.

 

d.) Zweiter GS-Standort im Sprengel Adalbert-Stifter-Grundschule

 

5. Zusammenfassung

 

·         Die Erweiterung der Schulen geht ihrer Sanierung vor: Das Ziel ist die kurzfristige
Erhöhung von Raumkapazitäten an den Schulen.

·         Unmittelbar erweitert werden zunächst vier Grundschulen und neu gebaut wird eine
Mittelschule (erste Stufe). Es wird bei diesen Grundschulen zuerst und sofort gebaut, weil keine Interimsräume gefunden werden müssen.
Bis Ende 2023 / Anfang 2024 wird das Raumprogramm für eine Schulerweiterung mit der Regierung von Mittelfranken zur Abstimmung gebracht, danach alle drei Monate die unter Punkt 3 aufgeführten weiteren drei Grundschulen und die Mittelschule in 2024.

·         Auch Schulen, an denen noch nicht sofort gebaut wird, können von den Neubauten
profitieren, allen voran die Grundschulen in der Südstadt.

·         Eine Interimsschule ist nötig, deren konkrete Umsetzung allerdings zeitlich noch offen
ist (sie kommt erst im weiteren Verlauf der Schulerweiterung).

·         Anhand des Grundlagenkonzeptes müssen die Schulstandorte individuell weiter-
entwickelt werden.

·         Offen ist die Frage nach dem jeweiligen Betreuungsangebot an den einzelnen Schulstandorten.

·         Nötig sind optimierte Verfahren und zusätzliche personelle und finanzielle Kapazitäten, um ein Maximum an Fördermitteln erhalten zu können. Um den Kindern adäquate
Bildungs- und Betreuungsangebote in den Grundschulen (und Mittelschulen) bieten zu können, bedarf es der Bündelung aller verfügbarer Ressourcen in personeller Hinsicht sowie des Ausschöpfens aller vergaberechtlicher Möglichkeiten. Zudem bedarf es eines angemessenen finanziellen Rahmens, der die zukunftsorientierten Maßnahmen ermöglicht. Dabei ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Fürth stets zu berücksichtigen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. *)     

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:  ------

                                                                                                 

*) der akt. Entwurf der MFP 2023 - 2027 beinhaltet dafür „nur“ Ausgaben von 44,5 Mio. €.

 


Anlage 1: Fa. Diederichs_Präsentation für die Termine 13.09./14.09.2023

Anlage 2: KITA-GTS_Übersicht Betreuungsplätze Grundschulkinder

Anlage 3: KITA-GTS_Ganztagsmodelle Kurzfassung

Anlage 4: KITA-GTS_Ganztagsmodelle Langfassung

Anlage 5: -NÖ- Käm_Finanz. Rahmenbedingungen Schulerweiterungsprogramm