Betreff
Prioritätenfestlegung im Stadtplanungsamt/ Bereich Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung, Hier: Aktualisierung
Vorlage
SpA/1093/2023
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Ausschuss beschließt die vorgeschlagene Aktualisierung der Prioritäten des Stadtplanungsamtes, Abteilung Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung als vordringliche Maßnahmen für den Betrachtungszeitraum 2023-2025.


Am 14.06.2023 beschloss der Bau- und Werkausschuss die Prioritätenfestlegung im Stadtplanungsamt im Bereich Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung. Dazu wurde vom Baureferat und den Beteiligten ein Vorschlag für vordringliche Projekte entwickelt, welche innerhalb der Betrachtungszeit (2023 – 2025) mit dem derzeitigen Personal abgearbeitet werden kann.

 

Auf Grund aktueller Entwicklungen ergibt sich für folgende Gebiete ein Planerfordernis:

 

(1)    Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XIII „Nahversorgungszentrum Breslauer Straße“; hier: Erweiterung des Nahversorgungszentrums Unterfürberg

(2)    Änderung des Bebauungsplanes 428 „Innenstadt Fürth“; hier: Festsetzungen zum Erhalt des zentralen Versorgungsbereiches der Stadt Fürth

(3)    Aufstellung eines Bebauungsplanes“ für ein Teilgebiet zwischen Leyher Straße, Balbiererstraße und Waldstraße“

 

Nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB haben die Gemeinden die Bauleitpläne aufzustellen, „sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich“ ist. § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB gilt für die Aufstellung (Erstplanung), sowie für die Änderung eines Bauleitplans. 

 

Aktuelle Ansiedlungs- und Erweiterungswünsche können in den genannten Bebauungspläne und Gebieten städtebauliche Missstände und Fehlentwicklung auslösen, die eine Gesamtkoordination der widerstreitenden öffentlichen und privaten Belange in einem förmlichen Planungsverfahren dringend erfordern. Es liegen daher qualifizierte städtebauliche Gründe von besonderem Gewicht vor, die einen Planungsbedarf auslösen. (Die städtebaulichen Gründe sind in den Nummern 1-3 lediglich stichpunktartig aufgeführt. Die Verwaltung wird qualifizierte Aufstellungsbeschlüsse für die jeweiligen Bebauungspläne erarbeiten.)

 

Vorschlag der Verwaltung ist, zur Bearbeitung der Nummern 1-3 den Bebauungsplan Nr. 278 b „Roggenweg“ (Prio 2) und den Bebauungsplan Nr. 260 1. Änderung „Austraße“ (Prio 2) in die Bearbeitung ab 2025 ff zu übernehmen. Der aktualisierte Projektvorschlag ist als Anhang beigefügt. Die Änderungen sind in blau markiert.

 

Die Liste der Projekte zur Bearbeitung in der Verbindlichen Bauleitplanung für die Jahre 2025 ff (Grüne Liste) wird hier nicht erneut mit aufgeführt.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Liste der Prioritätenfestlegung Stand 20.09.2023