Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke - Sachstand Begrünung oberer Eingang U-Bahnhof Stadtgrenze
Vorlage
OA/0593/2023
Aktenzeichen
III/OA
Art
Beschlussvorlage - AL

Entfällt, da Kenntnisnahme


Die Stadtratsgruppe Die Linke führte mit Antrag vom 21.08.2023 aus, dass beschlossen worden sei, den oberen Eingang zum U-Bahnhof Stadtgrenze ein klein wenig mit zwei Bäumen und einer Bank dazwischen für die NutzerInnen des ÖPNV zu verschönern. Es wurde eine Sachstandsmitteilung beantragt.

 

Es wird angenommen, dass sich der aktuelle Antrag auf den Antrag der Stadtratsgruppe Die Linke (eingegangen am 28.01.2021) bezieht, über welchen in der Sitzung des Umweltausschusses vom 19.03.2021 beraten wurde.

 

In dieser Sitzung wurde folgender Prüfauftrag mit anschließender Behandlung im Wirtschafts- und Grundstücksausschuss beschlossen:

 

 

Zuletzt wurde im WGA am 12.12.2022 darüber berichtet, dass die Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer bisher erfolglos waren, jedoch fortgesetzt werden. Die Beschlussvorlage ist als Anlage beigefügt (nicht-öffentlich).

 

Dem Grundstückseigentümer wurde daraufhin mit Schreiben vom 17.02.2023 ein erneutes Angebot für kleinere Grundstücke im mittleren Bereich des U-Bahnhofs unterbreitet.  

 

Der Grundstückseigentümer nahm daraufhin Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf. Danach ist dieser grundsätzlich bereit für das Projekt „Barrierefreier Ausbau U-Bahnhof Stadtgrenze“ über einen Verkauf oder über Dienstbarkeiten seiner beiden kleinen Flächen zu sprechen. Eine Bepflanzung mit Bäumen wird jedoch bei der Realisierung des barrierefreien Ausbaus auf diesen beiden Grundstücken seitens des SpA ausgeschlossen.

 

Die weitere Behandlung dieser Grundstücksangelegenheit wird zu gegebener Zeit im WGA erfolgen.

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Vorlage zum WGA vom 12.12.2022 (n-ö)