Die Ausführungen des Baureferats zu dem aktuellen Sachstand an der Brücke Theodor-Heuss-Straße werden zur Kenntnis genommen.
Referenzvorlage zum Grundsatzbeschluss: SpA/1056/2023
Referenzvorlage zum Sachstand: TfA/0447/2023
Beschlusslage
Der Grundsatzbeschluss zum Ersatzneubau der Brücke Theodor-Heuss-Straße konnte im Mai 2023 erteilt werden.
Mit der Sachstandsmitteilung im Juli 2023 wurde der Bau- und Werkausschuss über die weiteren Verkehrsbeschränkungen sowie über die weitere Vorgehensweise unterrichtet.
Aktueller Sachstand
Das Brückenbauwerk befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Aufgrund dessen konnte die Restnutzungsdauer des Bauwerks über den 30.06.2023 nicht uneingeschränkt verlängert werden und musste komplett für den Verkehr gesperrt werden.
Am 25.07.2023 konnte die Sperre für den Fuß- und Radverkehr unter den folgend aufgeführten Auflagen wieder aufgehoben werden:
· Der Kraftverkehr ist umgehend vom Bauwerk zu nehmen, so dass nur noch Geh- und Radverkehr über die Brücke geführt wird. Entsprechende bauliche Einschränkungen um ein mutwilliges Überfahren mit Fahrzeugen zu verhindern, sind vorzusehen.
· Es ist monatlich eine Bauwerksprüfung aus besonderem Anlass durchzuführen.
· Die Ergebnisse zu den Untersuchungen einzelner Bauwerksteile, insbesondere zu den Spannstählen sind aktualisieren zu lassen.
· Es ist eine weitere rechnerische Überprüfung des Brückenüberbaus durchzuführen, die den Ausfall einzelner oder mehrerer Querspannglieder betrachtet.
· Das Bauwerk ist so schnell wie möglich abzubrechen.
Weitere Planungen
Ausbau Stadelner Hard
Seitens des Baureferats wurde der Vorschlag einer Geh- und Radwegbrücke
über die Bahn inklusive eines Ausbaus der Stadelner Hard geprüft.
Neben der Problematik des erforderlichen Grunderwerbs lässt sich
festhalten, dass der Planfeststellungsbeschluss der DB zum S-Bahn-Verschwenk
weiterhin Gültigkeit hat. Das heißt, die Veränderungssperre wirkt daher weiter
und die Südumgehung Stadeln könnte konfliktfrei nur ungefähr gemäß der
bisherigen Planung entstehen, weil sie sonst dem ausgelegten und festgestellten
Plan widerspräche. Der Ausbau der Stadelner Hard widerspräche jedoch wesentlich
der bisherigen städtischen Haltung gegen den S-Bahn-Verschwenk und damit auch
der Südumgehung Stadeln.
Weiterhin bleibt festzuhalten, dass sollte perspektivisch der
S-Bahn-Verschwenk doch als rechtmäßig angesehen werden, bei Herstellung einer reinen
G+R-Brücke und dem Ausbau der Stadelner Hard der FSV Stadeln nach jetzigem
Planungsstand vollständig vom Kfz-Verkehr abgeschnitten werden würde.
Aufgrund der oben genannten Gründe wird dringend empfohlen, den Ausbau der Stadelner Hard nicht weiter zu verfolgen und von einer darüberhinausgehenden Prüfung durch einen Auftragnehmer abzusehen. Zudem wird auf den im Juni gefassten Grundsatzbeschluss (SpA/1056/2023) verwiesen.
Ersatzneubau Brückenbauwerk
Die Planungen zum Ersatzneubau der Brücke wurden vom Baureferat in die Wege geleitet. Folgender weiterer Fahrplan ist hierfür vorgesehen:
Objekt- und Tragwerksplanung
- Vergabeverfahren Objekt- und Tragwerksplanung; Beginn KW 37/2023
- Beginn Objekt- und Tragwerksplanung; Feb. 2024
Baugrunderkundung
- Geotechnische Beratungsleistungen inkl. Erstellung geotechnischer Bericht; bereits vergeben
- Erkundungsbohrungen; Leistungen vergeben, Ausführung KW 44 – KW 48 2023
- Eingang geotechnischer Bericht; Februar 2024
Abbruch Bestandsbauwerk
- Beginn Planung des Abbruchs; Feb. 2024
- Vergabe Abbruchleistungen; Juli 2024
- Abbruch Brückenbauwerk; 3./4. QA 2024
Ersatzneubau
- Beginn Planung Ersatzneubau; Februar 2024 (siehe Objekt- und Tragwerksplanung)
- Vergabe Bauleistungen; Mai 2025
- Ausführung Brücken- und Straßenbauarbeiten: Aug. 2025 bis Dez. 2026
Beschlüsse
- Vorplanungsbeschluss Brücken- und Straßenbauarbeiten: Mai 2024
- Teil- Projektgenehmigung Abbruch Brückenbauwerk: Mai 2024
- Projektgenehmigung: Nov. 2024
Sonstiges
- Klärung bahnbetriebliche Belange: Okt. 2023 fortlaufend
- Klärung umwelt- und naturschutzfachliche Belange: Feb. 2024 bis Nov. 2024
Der v.g. Fahrplan ist jedoch sehr abhängig davon, inwiefern die DB Netz AG Sperrpausen während des Bahnbetriebes zur Verfügung stellen kann.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
5,2
Mio € |
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nein |
x |
ja |
Unterhalt € |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
x |
ja |
Hst. 6310.9509.0000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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