Betreff
Brücke Theodor-Heuss-Straße; Sachstandsmitteilung und Stand der Planung
Vorlage
TfA/0453/2023
Art
Beschlussvorlage - SL

Die Ausführungen des Baureferats zu dem aktuellen Sachstand an der Brücke Theodor-Heuss-Straße werden zur Kenntnis genommen.


Referenzvorlage zum Grundsatzbeschluss: SpA/1056/2023

Referenzvorlage zum Sachstand: TfA/0447/2023

 

Beschlusslage

 

Der Grundsatzbeschluss zum Ersatzneubau der Brücke Theodor-Heuss-Straße konnte im Mai 2023 erteilt werden.

 

Mit der Sachstandsmitteilung im Juli 2023 wurde der Bau- und Werkausschuss über die weiteren Verkehrsbeschränkungen sowie über die weitere Vorgehensweise unterrichtet.

 

Aktueller Sachstand

 

Das Brückenbauwerk befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Aufgrund dessen konnte die Restnutzungsdauer des Bauwerks über den 30.06.2023 nicht uneingeschränkt verlängert werden und musste komplett für den Verkehr gesperrt werden.

 

 

 

 

 

Am 25.07.2023 konnte die Sperre für den Fuß- und Radverkehr unter den folgend aufgeführten Auflagen wieder aufgehoben werden:

 

·         Der Kraftverkehr ist umgehend vom Bauwerk zu nehmen, so dass nur noch Geh- und Radverkehr über die Brücke geführt wird. Entsprechende bauliche Einschränkungen um ein mutwilliges Überfahren mit Fahrzeugen zu verhindern, sind vorzusehen.

·         Es ist monatlich eine Bauwerksprüfung aus besonderem Anlass durchzuführen.

·         Die Ergebnisse zu den Untersuchungen einzelner Bauwerksteile, insbesondere zu den Spannstählen sind aktualisieren zu lassen.

·         Es ist eine weitere rechnerische Überprüfung des Brückenüberbaus durchzuführen, die den Ausfall einzelner oder mehrerer Querspannglieder betrachtet.

·         Das Bauwerk ist so schnell wie möglich abzubrechen.

 

Weitere Planungen

 

Ausbau Stadelner Hard

Seitens des Baureferats wurde der Vorschlag einer Geh- und Radwegbrücke über die Bahn inklusive eines Ausbaus der Stadelner Hard geprüft.  

 

Neben der Problematik des erforderlichen Grunderwerbs lässt sich festhalten, dass der Planfeststellungsbeschluss der DB zum S-Bahn-Verschwenk weiterhin Gültigkeit hat. Das heißt, die Veränderungssperre wirkt daher weiter und die Südumgehung Stadeln könnte konfliktfrei nur ungefähr gemäß der bisherigen Planung entstehen, weil sie sonst dem ausgelegten und festgestellten Plan widerspräche. Der Ausbau der Stadelner Hard widerspräche jedoch wesentlich der bisherigen städtischen Haltung gegen den S-Bahn-Verschwenk und damit auch der Südumgehung Stadeln.

  

Weiterhin bleibt festzuhalten, dass sollte perspektivisch der S-Bahn-Verschwenk doch als rechtmäßig angesehen werden, bei Herstellung einer reinen G+R-Brücke und dem Ausbau der Stadelner Hard der FSV Stadeln nach jetzigem Planungsstand vollständig vom Kfz-Verkehr abgeschnitten werden würde.

 

Aufgrund der oben genannten Gründe wird dringend empfohlen, den Ausbau der Stadelner Hard nicht weiter zu verfolgen und von einer darüberhinausgehenden Prüfung durch einen Auftragnehmer abzusehen. Zudem wird auf den im Juni gefassten Grundsatzbeschluss (SpA/1056/2023) verwiesen.

 

Ersatzneubau Brückenbauwerk

Die Planungen zum Ersatzneubau der Brücke wurden vom Baureferat in die Wege geleitet. Folgender weiterer Fahrplan ist hierfür vorgesehen:

 

Objekt- und Tragwerksplanung

-       Vergabeverfahren Objekt- und Tragwerksplanung; Beginn KW 37/2023

-       Beginn Objekt- und Tragwerksplanung; Feb. 2024

 

Baugrunderkundung

-       Geotechnische Beratungsleistungen inkl. Erstellung geotechnischer Bericht; bereits vergeben

-       Erkundungsbohrungen; Leistungen vergeben, Ausführung KW 44 – KW 48 2023

-       Eingang geotechnischer Bericht; Februar 2024

 

Abbruch Bestandsbauwerk

-       Beginn Planung des Abbruchs; Feb. 2024

-       Vergabe Abbruchleistungen; Juli 2024

-       Abbruch Brückenbauwerk; 3./4. QA 2024

 

 

 

Ersatzneubau

-       Beginn Planung Ersatzneubau; Februar 2024 (siehe Objekt- und Tragwerksplanung)

-       Vergabe Bauleistungen; Mai 2025

-       Ausführung Brücken- und Straßenbauarbeiten: Aug. 2025 bis Dez. 2026

 

Beschlüsse

-       Vorplanungsbeschluss Brücken- und Straßenbauarbeiten: Mai 2024

-       Teil- Projektgenehmigung Abbruch Brückenbauwerk: Mai 2024

-       Projektgenehmigung: Nov. 2024

 

Sonstiges

-       Klärung bahnbetriebliche Belange: Okt. 2023 fortlaufend

-       Klärung umwelt- und naturschutzfachliche Belange: Feb. 2024 bis Nov. 2024

 

Der v.g. Fahrplan ist jedoch sehr abhängig davon, inwiefern die DB Netz AG Sperrpausen während des Bahnbetriebes zur Verfügung stellen kann.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

5,2 Mio

 

nein

x

ja

Unterhalt

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 6310.9509.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: