Betreff
Straßenausbaubeiträge für Kinderspielplätze/Bolzplätze
Vorlage
TfA/0455/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bau- und Werkausschuss stimmt der vom Baureferat geschilderten Vorgehensweise zu. Auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträge wird verzichtet.


Straßenausbaubeiträge (SAB)

 

Kinderspielplätze stellen öffentliche Einrichtungen i. S. v. Art. 5 Abs. Satz 1 KAG dar. Diese öffentlichen Einrichtungen fallen unter Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG und sind grundsätzlich von der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge mit Gesetz vom 26. Juni 2018 (GVBl. 2018, 449) nicht betroffen, da das Gesetz sich nur auf Anlagen im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG bezieht und dafür eine Beitragserhebung ausschließt.

 

Somit wäre die Erneuerung von Kinderspielplätzen grundsätzlich abrechnungsfähig.

 

Aus Sicht des Baureferats sollte jedoch hierauf verzichtet werden, da

 

1.    für die erstmalige Herstellung von Kinderspielplätzen keine Erschließungsbeiträge erhoben werden

 

2.    der Vorteilsgedanke für die Inanspruchnahme von Kinderspielplätzen nicht abgrenzbar ist

 

3.    aus Sicht des Baureferats gegenüber Anliegern nicht begründbar/praktikabel ist (wegen Abschaffung SAB).

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


/