Das Taschengeld für die Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes nach dem Bundesfrei-willigendienstgesetz -BFDG- wird angepasst und auf monatlich 438 Euro angehoben.
Zum 01.07.2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst (BFD) eingeführt. Die Stadt Fürth hat verschiedene anerkannte Einsatzstellen. Mit Beschluss vom 23.09.2011 wurde festgelegt, dass den Freiwilligen ein Taschengeld in Höhe von 330 Euro monatlich gewährt wird. Eine Änderung des Taschengeldes hat es seitdem nicht mehr gegeben.
Nachdem nun in einem ersten Fall ein Freiwilliger aufgrund der Höhe des Taschengeldes abgesagt und sich für eine andere Kommune entschieden hat, wurde angeregt, die Festlegungen des Taschengeldes zu überprüfen. Die anerkannten Dienststellen arbeiten seit Jahren mit den Bundesfreiwilligendienstleistenden und schätzen diese Unterstützung sehr. Zudem ist es eine Werbung für die Stadt Fürth und den in den Einsatzstellen möglichen Tätigkeiten.
Mit Zustimmung der Personalvertretung, Gleichstellungsstelle
und der Vertretung der schwerbehinderten Menschen soll das Taschengeld nunmehr
angepasst und auf 438 Euro erhöht
werden. Grundlage für die Anpassung ist die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen
Rentenversicherung, die derzeit bei 7.300 Euro (alte Bundesländer) liegt. Gemäß
§ 2 Nr. 4 Buchst. a BFDG ist das Taschengeld dann angemessen, wenn es 6 Prozent
der Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Bei einer Festlegung von 438
Euro ist dieser maximale Betrag ausgeschöpft.
Für eine Person belaufen sich die Mehrkosten für 12 Monate dann auf ca.
1.800 € (inkl. Sozialversicherungsbeiträge). Bei derzeit 5 Bufdis wären das
hochgerechnet auf ein Jahr ca. 9.000 € an Mehrkosten.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten
9.000 |
€ |
|
nein |
x |
ja |
9.000 € |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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