Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Fortführung des Projektes „Integrationslots*innen“ mit Maßnahmenbeginn ab 01.01.2024 für die Förderperiode 2024 bis 2026 auf Grundlage der BIR (Beratungs- und Integrationsrichtlinie, Entwurf vom 03.05.2023).
Er beauftragt die Kämmerei, den hierfür erforderlichen kommunalen Eigenanteil in Höhe von 31.000 € p.a. beginnend ab dem 01.01.2024 für die Förderperiode 01.01.2024 bis 31.12.2026 zur Verfügung zu stellen.
Ausgangslage
In den letzten Jahren hatte
Fürth einen starken Zuzug von geflüchteten Menschen, hauptsächlich aus der
Ukraine, aber auch aus weiteren Ländern des nichteuropäischen Auslands zu
verzeichnen. Aktuell wohnen ca. 1880 geflüchtete Kinder, Jugendliche, Frauen
und Männer aus der Ukraine allein in Fürth.
Ca. 600 davon sind in dafür
bereitgestellten Unterkünften wie z.B. Hostel in der Kurgartenstr. oder in den
Wohncontainern am Hafen untergebracht.
Auch weiterhin fordert die Regierung von Mittelfranken
mit Nachdruck die Kommunen und Landkreise auf, schnellst möglichst weitere
Unterbringungsmöglichkeiten zu prüfen
und aufzubauen, da die Kapazität des Ankerzentrums überlastet ist. Eine
Beruhigung der Situation und Nachlassen des Zustroms geflüchteter Menschen ist
aktuell nicht absehbar. Mit Hochdruck arbeitet das Referat IV daran, die
ankommenden Menschen adäquat unterzubringen. Weitere wichtige und gesetzlich
geregelte Vorgaben wie z.B. die sofortige TBC-Untersuchung, die Beantragung von
Leistung, Umzugsplanungen, Prüfung und Aufbau weiterer
Unterbringungsmöglichkeiten und vieles mehr, laufen parallel zur Entwicklung
und Umsetzung von Integrationsprojekten und der Unterstützung der Helferinnen
und Helfer. Durch Überlastung des Ankerzentrum wurde aktuell die Registrierung
der geflüchteten Menschen aus der Ukraine wieder in die Kommunen gegeben, so
dass auch hier zusätzlich Unterstützungsmaßnahmen von kommunaler Seite
ergriffen werden müssen.
Weitere wichtige Aspekte dürfen dabei jedoch nicht
vernachlässigt werden:
·
die Integration der neuen Kulturen in die vor Ort lebende
Gesellschaft,
·
die Unterstützung bei der Wohnungssuche,
·
die Vermittlung in Arbeit,
·
die vermehrte Zunahme der EU-Zuwanderung,
·
das politische und gesellschaftliche Engagement gegen Rassismus
und Ausgrenzung von Menschen anderer Hautfarbe, Religion, Herkunft und Kultur.
Um diese Herausforderungen, adäquat und professionell
zu meistern, müssen etablierten Strukturen kontinuierlich überprüft, angepasst
und nach dem Bedarf neu ausgerichtet werden.
Mit dem Förderprojekt „Hauptamtliche
Integrationslots*innen“ konnten dabei in den letzten sieben Jahren sehr
gute Erfolge verzeichnet werden. Grundlage hierfür waren effektive Strukturen
und eine gute Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen. Weiterhin war
eine systematische Steuerung und der stetige Netzwerkauf und -ausbau zwischen
den kooperierenden Organisationen und Verbände im Integrations- und
Migrationsbereich ausschlaggebend.
Die komplexen Strukturen erfordern auch weiterhin eine
langfristige, beständige strategische Steuerung bzw. eine kontinuierliche Anpassung und Fortsetzung der Projekttätigkeit im Referat für
Soziales, Jugend und Kultur.
Förderantrag:
Mit wiederholter Einreichung der geforderten
Unterlagen beantragt die Stadt Fürth fristgerecht eine in der Ausrichtung
unveränderte Fortführung des
Projekts „Integrationslots*innen“ beim Bayerische Staatsministerium des
Innern für Sport und Integration, für die Förderjahre 2024/202/2026 auf Grund
der Veröffentlichung der neuen BIR (Beratungs- und Integrationsrichtlinie,
Entwurf vom 03.05.2032) für die Förderperiode 2024 bis 2026. Eine erstmalige
Antragstellung erfolgte am 03.05.2017.
· Das Programm unterstützt durch finanziellen Zuschuss Kommunen bei der Planung, Organisation und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Migration und Integration.
·
Zusätzlich dient es der Förderung des
ehrenamtlichen Engagements, des Freiwilligenmanagements und dem Ausbau von
Vernetzungsstrukturen durch hauptamtliches Personal (Integrationslots*innen).
Das Projekt „Integrationslots*innen“ richtet sich u.a. an Menschen mit Fluchthintergrund - sowohl mit als auch ohne Anerkennungsstatus. Ein Förderbescheid in schriftlicher Form wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 von Seiten der Regierung von Mittelfranken erfolgen, da die Maßnahme in den Grundstrukturen bereits seit 2017 umgesetzt wird.
Wie in den letzten Jahren wird das Referat IV den Zuschuss in voller Höhe (130.000 €) beantragen, um die notwendigen Maßnahmen (s.o.) mit gleichbleibend hoher Qualität effektiv und Nachhaltig umsetzten zu können
Das Projekt ist eine erweiterte Fortführung des 2015 gestarteten Modellprojekt „Hauptamtliche Koordinatorenstelle für Ehrenamtliche im Bereich Asyl“.
In den letzten Jahren hat sich die Stadt Fürth durch den erfolgreichen und effektiven Strukturaufbau und die zahlreich umgesetzten Integrationsmaßnahmen innerhalb des Projekts als „Vorzeige-Kommune“ für dieses Förderprojekt in Bayern entwickelt.
Eckpunkte für die Förderung von hauptamtlichen
Integrationslotsen*innen nach Beratungs- und Integrationsrichtlinie – BIR
·
Koordination und Steuerung der Ehrenamtlichen zur
Unterstützung ihres Engagements im Bereich Asyl und der Integration von
Menschen mit Migrationshintergrund
·
Umsetzung eines Freiwilligenmanagements
·
Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche
·
Praxisbezogene Unterstützung der Ehrenamtlichen
·
Gewinnung von Ehrenamtlichen auch aus dem Kreis der Menschen
mit Migrationshintergrund
·
Fortbildung von Ehrenamtlichen sowie die Gewinnung und
effiziente Vermittlung weiterer freiwilliger Helfer
·
Schulung von Ehrenamtlichen im Bereich der Wertebildung
·
Verzahnung und stärkere Vernetzung der vor Ort tätigen
Akteure
·
Zentrale Ansprechpartner auf kommunaler Ebene
·
Finden und vermitteln von privatem Wohnraum für Menschen mit
Migrationshintergrund
·
Ansprechpartner und Netzwerker für ehrenamtliche
Integrationsbegleiter*innen
·
Transparenz über vor Ort tätige Akteure sowie vorhandene
Unterstützungsnagebote
Personaleinsatz
·
2 Fachkräfte - strategische Ebene
im Referat für Soziales, Jugend und Kultur der Stadt Fürth (mit 19,5 und 29,25
Wochenstunden)
·
TZ-Fachkräfte - operative Ebene
im Freiwilligenzentrum Fürth (25/3/7 Wochenstunden)
· Honorarkräfte (nach Bedarf)
Bisherige
Erfolge und zukünftige Zielsetzungen
·
Unterstützt durch
das Integrations- und Asyl-Förderprojekt konnten bereits ab August 2016 die
ankommenden geflüchteten Männer, Frauen, Kinder, Jugendliche, und Familien
schnell und adäquat untergebracht und versorgt werden. Im Anschluss wurden
diese nun durch weitergehende Hilfen, Angebote und Integrationsmaßnahmen unterstützt
und begleitet, um den Weg in die Fürther Stadtgesellschaft zu fördern.
·
Erarbeitung der
Integrationsleitsätze der Stadt Fürth mit nachhaltiger Entwicklung und
Unterstützung zahlreicher Integrationsprojekte und Maßnahmen bis heute.
·
Ziel ist es, in den
kommenden Jahren nachhaltig den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Stadt
Fürth zu erhalten und zu stärken und die verschiedenen kulturellen
Gesellschaftsgruppen durch ziel- und bedarfsgerichtete Maßnahmen zu
unterstützen.
Gleichzeitig werden dadurch Vorurteile in der
Gesellschaft bzgl. Rassenhass, Ausgrenzung und Diskriminierung abgebaut und die
kommunale Linie „Für ein buntes Fürth“ weiterverfolgt.
Finanzierungskonzept
Für das Projekt ist eine Zuwendung des
Landes Bayern für die Ausgaben in Höhe von maximal 130.000 € p.a. möglich.
Das Gesamtvolumen der notwendigen und
zuwendungsfähigen Projektausgaben beläuft sich auf ca.161.000 € p.a. Abzüglich
der Zuwendung beträgt der jährliche kommunale Eigenanteil 31.000 €. Dieser ist
laut Förderrichtlinie durch Eigenmittel zu erbringen und Voraussetzung für die
Förderung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern für Sport und
Integration.
Zum Ansatz kommen primär Aufwendungen, die sowohl bei
der Stadt Fürth als Fördernehmer als auch beim Freiwilligen Zentrum Fürth als
Kooperationspartner grundsätzlich anfallen (z.B. Personalkosten im Integrationsmanagement,
Fortbildungs- u. Reisekosten, Sachmittel, Arbeitsplatz/Miet- u. Raumkosten beim
Freiwilligen Zentrum Fürth etc.).
An das Freiwilligen Zentrum Fürth, das im Konzept auf
operativer Ebene tätig ist, wird per Bescheid ein Maximalbetrag von 50.000 €
weitergeleitet. Die Zuschusshöhe ist abhängig von den eingebrachten
förderfähigen Ausgaben, jedoch auf maximal 50.000,- € gedeckelt.
Zusammenfassung
Durch das Förderprojekt
„Integrationslots*innen“ konnten in Fürth in den letzten Jahren effektive
Strukturen im Bereich der Integration und Migration auf- und ausgebaut bzw.
verstetigt werden.
Die Entwicklung einer
sozialen und solidarischen Gesellschaft mit Akzeptanz für unterschiedliche
Kulturen, Religionen und Herkunft wird dadurch maßgeblich gefördert.
Um dies auch weiterhin
nachhaltig zu unterstützen, ist eine Fortführung des Projekts für die
Förderperiode 2024 - 2026 im Referat für Soziales, Jugend und Kultur und die
Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 31.000 € p.a.
beginnend mit dem Förderjahr 2024 notwendig.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten 161.000€ |
Davon
Fördermittel 130.000€ |
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nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
nein |
x |
ja |
Hst. |
Budget-Nr. 04010 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: Anpassung an den Förderbescheid notwendig. |
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(1) Richtlinie f. d. Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration v. Menschen m. Migrationshintergrund (Beratungs- und Integrationsrichtlinie – BIR)
Entwurf BIR III, Stand 03.05.2023 für die neue Förderperiode 2024 - 2026