Der Bau- und Werkausschuss beschließt, dass die Stellplatzsatzung geändert werden soll.
Auftrag an die Bauaufsicht
Aufgrund
diverser kritischer Bauherrenanfragen im Rahmen der Gleichbehandlung bezüglich
der Richtzahlenliste Stellplatzschlüssel 1.1 und 1.2 der seit 14.12.2022
gültigen Stellplatzsatzung der Stadt Fürth wurde die Verwaltung im BWA am
13.07.23 beauftragt, die festgesetzte Anzahl der baurechtlich notwendigen
Stellplätze zu überprüfen.
Historische Entwicklung
Hierzu
wird auf die Anlagen (Synopse der unterschiedlichen Stellplatzschlüssel seit
1978 und der Statistik zugelassener Pkws in Fürth) verwiesen. Daraus geht
hervor, dass die Forderung für Einfamilienhäuser bei überwiegend einem Pkw
geblieben ist, aber die Anzahl zugelassener Pkws konstant stieg. Eine
Aufsplittung, wie viele Pkws gewerblich oder privat genutzt werden, gibt es
nicht.
Dennoch
ist ersichtlich, dass sich das Verkehrsaufkommen mit 26.838 zugelassenen Pkws
in 1975 bis zum Erlass der Stellplatzsatzung 2008 mit ca. 53000 Pkw-Zulassungen
fast verdoppelt hat.
Daher
wurde sowohl in der Satzung 2008 sowie in der geänderten Fassung 2013 ein
Stellplatzbedarf von zwei Stellplätzen für Einfamilienhäuser unabhängig von
einer Flächenbegrenzung vorgesehen. Die weiteren Stellplatzschlüssel 1.2, sahen
in MFH und sonst. Gebäuden mit Wohnungen > 120m² gem. Stellplatzschlüssel
1.2.1 zwei Stellplätze je Wohnung und für Reihenhäuser gem. Schlüssel 1.3
eineinhalb Stellplätze je Wohnung vor.
Um
dem doppelten Pkw-Konsum und -bedarf der Haushalte, der wachsenden
Einwohnerzahl sowie dem stetig steigendem Parkdruck im öffentlichen Raum gerecht
zu werden, sah auch die Satzung 2015 und die Änderung in 2017 weiterhin für
Schlüssel 1.1 zwei Stellplätze je Einfamilienhaus vor und ergänzte diesen zur
Konkretisierung um die Doppelhaushälfte.
Denn
ein Vorhaben ist dem Stellplatzschlüssel zuzuordnen, dem es am Nähesten kommt.
Da Doppelhaushälften eine Gartenfläche besitzen, waren diese den
Einfamilienhäusern zuzuordnen. Auch wurden die Reihenhäuser (1.4) bezüglich der
Rundung von 1,5 Stellplätzen konkretisiert. Da den Reihenendhäusern -wie den Doppelhaushälften-
ein seitlicher Garten zugeordnet ist, wurde bei Anbauten von einem Haus an
bestehende Doppelhäuser bzw. Hausgruppen zwei Stellplätze gefordert, bei einer
Gruppe aus 3 Gebäuden wurden 5 Stellplätze erforderlich etc.
Um
der Wohnungsnot, dem Bedarf größerer Wohnungen, dem heutigen Standard gerecht
zu werden sowie dem Bodenflächenfraß entgegen zu wirken, wurde im Schlüssel 1.2
die Wohnungsgröße von 120m² auf 130m² angehoben.
Aufgrund
einer weiteren Gleichstellung der Hausgruppen bzw. deren innenliegenden
Wohneinheiten wurde der Schlüssel 1.4 der vorgenannten Satzung mit eineinhalb
Stellplätzen je Wohnung aufgegeben. Stattdessen wurden Hausgruppen durch
Satzung 2021 aufgrund der flächensparenderen Bauweise trotz sog.
"Handtuchgärten" im rückwärtigen Bereich und Vorgärten insgesamt dem
flächenberücksichtigenden Schlüssel 1.2 (Wohnungsgröße > bzw. < und
gleich 130m²) zugeordnet.
Stets
wurde sich dabei an den Richtzahlen gleichgroßer Städte mit ähnlicher
ÖPNV-Anbindung (Straßenbahn statt U-Bahn) Ingolstadt, Regensburg und Würzburg
orientiert (Anlage Richtzahlenauszüge). Ein Vergleich mit den Nachbarstädten
Erlangen und Nürnberg war aufgrund der Größe (mehr U-Bahnen bzw. keine U- bzw.
Straßenbahn) und Bevölkerungszusammensetzung (Studentenstadt) nicht
zielführend.
Als
im Dezember 2022 eine weitere Konkretisierung des Stellplatzschlüssels 1.1
erfolgte und diesem klarstellend nun ausdrücklich auch die Zweifamilienhäuser
und Reihenhäuser der Gebäudeklasse 2 zugeordnet wurden, trug das zum Unmut
mancher Bauherrschaft bei.
Die
Reihenhäuser wurden aufgrund der Gebäudeklasse unterschieden, da in Klasse 2
bauordnungsrechtlich i.d.R. von einer Wohneinheit, maximal von zwei
Wohneinheiten auszugehen ist; bei Gebäudeklasse 3 jedoch auch von mehr
Wohneinheiten. Aufgrund dieser weiteren Differenzierung, wurden die
Reihenhausanlagen der Gebäudeklasse 3 nun den Mehrfamilienhäusern (1.2) und die
Reihenhäuser der Gebäudeklasse 2 Schlüssel 1.1 zugeordnet.
Ob
die zuletzt erfolgte Splittung der Reihenhäuser tatsächlich der Vermeidung des
Flächenverbrauchs "gerechter" wurde, sieht die Bauverwaltung in der
Rückschau kritisch. Ggf. müsste dafür eine Hausgruppe stattdessen zusätzlich in
Reihenend- und Mittel- bzw. Zwischenhäuser geteilt werden. Die Berechnung würde
dadurch jedoch zu kompliziert, so dass bereits bei der letzten Änderung darauf
verzichtet wurde.
Ferner
besteht der Wunsch von Bauherrn, den Schlüssel Ziffer 1.1 für Ein- und
Zweifamilienhäuser und Doppelhaushälften ebenso wie Schlüssel 1.2 in
Abhängigkeit derselben Wohnungsgrößen zu setzen.
Aufgrund
des Flächenverbrauches ist dies nicht zu befürworten, jedoch in Abwägung des
aktuellen Rankings bezüglich der ÖPNV-Anbindung kreisfreier Städte in
Deutschland und Fürth Platz 5 (Anlage) belegt, wäre dies befristet vertretbar.
Zudem gebietet die aktuelle Finanz-/Zins- und Wirtschaftslage einen notwendigen
Anreiz, den Traum der eigenen 4 Wände ohne allzu große Hürden zu ermöglichen,
insbesondere zugunsten kleinerer Häuslebauer,
Stellungnahmen der Fachbehörden
Die
Fachbehörden Tiefbauamt und Straßenverkehrsamt warnen dadurch vor einem
weiteren Anstieg des Parkdrucks im öffentlichen Raum und lehnen die
Abhängigkeit von Wohnungsgrößen -auch bei einer befristeten Lockerung- ab.
Seitens
der Fachbehörden (Stadtplanung und Bauaufsicht) wird dennoch vorgeschlagen, ab
2024 vorerst bis Ende 2025 sämtliche Wohnungen nur nach der Wohnungsgröße (>
bzw. < und gleich 130m²) zuzuordnen, um dies dann erneut auf den Prüfstand
mit der aktuellen Sachlage (tatsächlicher Kfz-Bedarf, Einwohneranzahl,
Wohnungs- und Finanzmarkt etc.) zu stellen. Die Abwägung erfolgt dann erneut
anhand der zugelassenen Pkws, der gemeldeten Einwohnerzahl, der Anzahl der
eingegangenen Baugenehmigungen für Wohnungsbau und des aktuellen Zinsniveaus.
Die
nach dem neuen Stellplatzschlüssel 1.3 bislang folgenden Stellplatzschlüssel
wären dann numerisch rein redaktionell anzupassen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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- Stellungnahmen TfA, SVA und SpA
- Richtzahlen
- ÖPNV-Ranking