Betreff
Mobilitätsdrehscheibe Fürth Hauptbahnhof, Modernisierung und barrierefreier Ausbau Eisenbahn-Station: Kostenbeteiligung der Stadt Fürth an der Gesamtmaßnahme
Vorlage
SpA/1096/2023
Aktenzeichen
SpA-Vpl-Hg-5-FH
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom aktuellen Sachstand zum barrierefreien Ausbau des Fürth Hauptbahnhofs.

 

Die Stadt Fürth ist unter den aktuellen Bedingungen nicht bereit sich an der Finanzierung der Gesamtmaßnahme (Fürth Hauptbahnhof, Bereich Eisenbahn, Barrierefreier Ausbau) über den bereits zugesagten Rahmen per se zu beteiligen. Der Stadtrat unterstütz weitere Gespräche auf politischer und verwaltungstechnischer Ebene.

 


Die Eisenbahn-Station Fürth Hauptbahnhof ist eine Eisenbahninfrastruktur im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (über die Konzernstruktur der Deutschen Bahn). Sie liegt damit auch in originärer Finanzierungszuständigkeit des Bundes. Der Bund betreibt jedoch den barrierefreien Ausbau seiner Eisenbahninfrastruktur zögerlich, zumal die Station fast ausschließlich von Zügen des Schienenpersonennahverkehrs bedient wird, für den wiederum der Freistaat Bayern Aufgabenträger und damit Besteller ist. Die Aufgabenträgerschaft bezieht sich hier jedoch im Grunde genommen nur auf den Verkehr, nicht auf die Infrastruktur.

 

Der Freistaat Bayern hat, obwohl nicht seine Zuständigkeit, die Finanzierung der Planung für den barrierefreien Ausbau übernommen, um in „seinem“ Schienenpersonennahverkehr die Barrierefreiheit voranzubringen. Für die Finanzierung des Baus soll nun laut Schreiben des Bay. Bauministers aus diesem Jahr ein neues Bundesförderprogramm genutzt werden (neuer Fördertatbestand nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz). Diese Förderprogramm sieht einen erheblichen Ko-Finanzierungsanteil vor. Der Freistaat Bayern regt nun bei der Stadt Fürth an, diesen Ko-Finanzierungsanteil gemeinsam zu tragen. Dieses Vorgehen ist bisher noch ohne Vorbild. Kommunen haben sich im Regelfall nur soweit beteiligt, wie sie für zusätzliche Aufwände und Mehrwerte verantwortlichen waren.

 

Der Schriftwechsel zwischen Ministerium und Oberbürgermeister aus April bis September 2023 ist den Anlagen zu entnehmen. Seitherige weitere Gespräche zielen in Richtung einer Nichtbeteiligung der Stadt Fürth, da die Stadt Fürth nicht anders als andere Städte Bayerns in der Vergangenheit behandelt zu werden möchte. Im letzten Schreiben vom 05.09.2023 des Bay. Ministers Bernreiter an die Stadt Fürth wurde seines des Ministeriums zugesagt, eine Berücksichtigung der finanziellen Lage der Kommune in den neuen Förderrichtlinien zu prüfen.

 

Die Stadt Fürth ist unter den aktuellen Bedingungen nicht bereit sich an der Finanzierung der Gesamtmaßnahme (Fürth Hauptbahnhof, Bereich Eisenbahn, Barrierefreier Ausbau) über den bereits zugesagten Rahmen per se zu beteiligen. Der Stadtrat unterstütz weitere Gespräche auf politischer und verwaltungstechnischer Ebene.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


– Schreiben vom 12. April 2023

– Schreiben vom 4. Mai 2023

– Schreiben vom 26. Mai 2023

- Schreiben vom 3. Juli 2023

­- Schreiben vom 5. September 2023