Betreff
Vermeidung von Mülltonnen und -containern auf engen Gehwegen - Antrag Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorlage
Abf/0206/2023
Art
Beschlussvorlage - AL

Entfällt, da Kenntnisnahme


Die Behälter der Abfallfraktionen Restabfall, Bioabfall und Altpapier werden in Fürth durch die Müllabfuhr geleert. Für Verpackungsabfälle sind die dualen Systeme zuständig.

 

Das städt. Abfuhrpersonal holt die Restabfall- und Bioabfallbehälter am Abfuhrtag von den Stellplätzen und stellt sie nach der Leerung wieder zurück (Vollservice), wenn der Transportweg zum Stellplatz nicht länger als 15 Meter ist und das Anwesen für das Personal zugänglich ist. Die Papierabfallbehälter müssen von den anschlusspflichtigen Personen an den Straßenrand gestellt und nach der Entleerung auf den Stellplatz zurücktransportiert werden (Teilservice). Gleiches gilt für die Tonnen und Abfallsäcke des Verpackungsabfalls. Lediglich bei 1.100l Containern gibt es Ausnahmen.

 

Bei einer Änderung von Teil- in Vollservice wären folgende Überlegungen zu berücksichtigen:

 

Papier

-       Die Leerung der Papiertonne erfolgt gebührenfrei und wird über die Restabfallgebühr finanziert.

-       Bei durchschnittlich zwei Papier-Touren täglich sind mind. 5 zusätzliche Müllwerkerstellen zu schaffen (bei Vollservice im gesamten Stadtgebiet).

-       Aufgrund des hohen Gewichtes der überwiegend 240l-Gefäße ist mit gesundheitlichen Einschränkungen des Personals zu rechnen.

-       Die Tonnen erst unmittelbar vor der Leerung aus den Anwesen zu holen führt aufgrund der längeren Verweildauer des Fahrzeuges zu Rückstauungen, teilweise mit Auswirkungen auf den ÖPNV (Theaterstr, Mathildenstr., Ottostr., Hirschenstr., Rosenstr.). Bereits jetzt staut sich der Verkehr hinter den Müllfahrzeugen. Sofern die Tonnen durch „Vor- und Nachläufer“ bereitgestellt und aufgeräumt werden, stehen einige Tonnen im Zeitraum von ca. 6.30 bis 14.30 Uhr trotzdem für bis zu fünf Stunden als potentielle Hindernisse auf dem Gehweg.

-       Die Aufteilung des Stadtgebietes in Zonen mit Teil- und Zonen mit Vollservice, hat zur Folge, dass die Gebühren in den Zonen unterschiedlich festzusetzen sind. Konsequenterweise müsste diese Unterteilung dann auch für die Fraktionen Rest- und Bioabfall gelten.

-       Umprogrammierung der EDV-Programme auf unterschiedliche Abrechnungsmodi.

-       Satzungsänderungen notwendig

 

Verpackungsabfälle

Aktuell ist die Firma Veolia bis 31.12.2026 von den dualen Systemen mit der Abholung des Verpackungsabfalls beauftragt. Der Auftrag beinhaltet lediglich Teilservice. Eine Änderung ist in diesem Zeitraum nicht möglich. Für den Zeitraum danach wäre mit den Dualen Systemen der Wunsch des Vollservices im Rahmen zur Abstimmungsvereinbarung zu verhandeln. Grundsätzlich darf der öffentlich-rechtliche Entsorger in den Abstimmungsvereinbarungen nur Leistungen von den dualen Systemen verlangen, die selbst auch gebracht werden. Vollservice als verpflichtende Vorgabe der Entsorgungsträger gegenüber den Systembetreibern (Rahmenvorgabe) hat ein Oberverwaltungsgericht bereits abschlägig beurteilt.

 

Die Umstellung auf Vollservice beim Altpapier ist grundsätzlich möglich, jedoch mit enormem Aufwand verbunden. Die Umstellung bei Verpackungsabfällen ist von erfolgreichen Verhandlungen mit den Dualen Systemen abhängig und somit mit einem gewissen Risiko behaftet.

Aufgrund zahlreicher anderer Projekte der Abfallwirtschaft (Gewerbetonne, 60l-Tonne, Digitalisierungen, Kompostplatz, Abfallwirtschaftszentrum) bestehen bei der Abfallwirtschaft derzeit im Übrigen auch keine ausreichenden Kapazitäten, ein solches weiteres Projekt intensiv zu untersuchen und ggf. anzugehen.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: