Der Ausschuss stimmt den vorgelegten Änderungen zu den Personal- und Sachkosten des Betriebsträger- und Grundlagenvertrages zu und empfiehlt der Verwaltung, die Verträge mit dem SJR abzuschließen.


Gemeinsam mit dem Stadtjugendring hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien den Grundlagenvertrag und den Betriebsträgervertrag Alpha1 zwischen Stadtjugendring Fürth und Stadt Fürth überarbeitet.

 

1. Grundlagenvertrag:

Der Vertrag dient der Erfüllung von übertragenen Aufgaben der Jugendarbeit und der Förderung junger Menschen im Stadtgebiet Fürth. Ziele des Vertrages sind:

-        eine Handlungs- und Rechtssicherheit für die Vertragsparteien,

-        die Vertiefung einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der Stadt Fürth als öffentlichem Träger der Jugendhilfe und dem Stadtjugendring Fürth als freiem Träger der Jugendarbeit,

-        die langfristige Absicherung einer kontinuierlichen Aufgabenwahrnehmung auch bei Wechsel der im SJR ehrenamtlich Verantwortlichen,

-        Transparenz für die Entscheidungsgremien der Vertragspartner

-        und eine Überprüfung der Aufgabenerfüllung.

 

Es wurde §2 Aufgaben (Grundlagen der Zusammenarbeit) konkretisiert:

 

-        bisher: b) die Beratung, Förderung und Unterstützung der offenen Jugendarbeit in der Stadt

-        Neu: b) die Beratung, Förderung und Unterstützung der Jugendarbeit sonstiger Träger in der Stadt

-        bisher: h) Anregung und Unterstützung junger Menschen zur Selbstbestimmung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement

-        Neu: h) Anregung und Unterstützung junger Menschen zur Selbstbestimmung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement im Rahmen der verbandlichen Jugendarbeit.

-        bisher: k) Planung und Durchführung von Projekten der Jugendarbeit

-        Neu: k) Planung und Durchführung von Projekten der Jugendarbeit gemäß entsprechender Kooperationsvereinbarung (z.B. Weltkinder- und Jugendtag, U18-Wahl)

 

Zudem wird unter § 6 (1) die Finanzierung um 3.000 Euro erhöht und der „Weltkinder- und Jugendtag“ als Beispiel für eine zusätzliche förderbare Veranstaltung genannt:

-          Zur Abgeltung aller Verwaltungs- und Sachkosten für die Erfüllung der in diesem Vertrag genannten Aufgaben und für den Betrieb der Geschäftsstelle ein Verwaltungs- und Sachkostenbudget in Höhe von 38.000.- € zur Verfügung gestellt. Die beiden Budgets sind gegenseitig nicht deckungsfähig.

-          Zusätzliche besondere Maßnahmen oder Veranstaltungen (z. B. Weltkinder- und Jugendtag, Brettspielfieber), die nicht durch das Gesamtbudget abgedeckt sind, können im Rahmen von Einzelvereinbarungen zusätzlich gefördert werden.

 

2. Betriebsträgervertrag Alpha1:

Vertragsgegenstand ist die Nutzung des im Eigentum der Stadt Fürth befindlichen Gebäudes, einschließlich des Außengeländes des Jugendzentrums Alpha1 durch den Stadtjugendring als sonstigem Träger der Offenen Jugendarbeit.

 

§ 5 Personal wird ergänzt um:

 

Zum Betrieb des Kinder- und Jugendzentrums sind mindestens drei Vollzeitstellen mit einem Stundenanteil von 117 Stunden notwendig. Die drei Vollzeitstellen sind in der Regel mit zwei pädagogischen Fachkräften (Pädagogischer Hochschulabschluss oder ähnliche Qualifikation, Leitung SuE 15, stellv. Leitung SuE 12) und einer pädagogischen Fachkraft (nicht-universitäre Ausbildung oder ähnliche Qualifikation, SuE 8b) zu besetzen. Anhand dieser Bestimmungen wird der Personalaufwand jährlich überprüft und angepasst.

Stadt und Stadtjugendring sind sich einig, dass das pädagogische Personal zu angemessenen Fortbildungen, zu Zusatzausbildungen für den Bereich der Jugendarbeit und zur Weiterqualifizierung verpflichtet ist. Die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sind zu beachten.

 

 

 

 

§ 6 Finanzierung/Zuschüsse wird ergänzt:

 

Die Sachkosten werden um 2.000 Euro erhöht. Die Unterstützung eines zusätzlichen Angebotes für Schülerinnen und Schüler bleibt bei 10.000 Euro, lediglich die Formulierung wurde angepasst. Hierzu steht nun unter Nr. 1.:

 

Zur Abgeltung aller Personalkosten (einschl. Reise-, Fortbildungs-, Beihilfekosten u. dgl.) wird dem Stadtjugendring ein auskömmlicher Zuschuss ausgehend von den Ist-Personalkosten der in § 5 in Verbindung mit Anlage B beschriebenen Stellen mit den dort festgelegten Eingruppierungen nach TvöD/SuE. gewährt. Für den Betríeb des Kinder- und Jugendzentrums wird ein Verwaltungs- und Sachkostenbudget in Höhe 32.000 € zur Verfügung gestellt.

Für die Unterstützung eines zusätzlichen pädagogischen Angebots für Schülerinnen und Schüler (ehem. Schülercafé) werden zusätzliche Mittel für Aushilfen in Höhe von 10.000 Euro bereitgestellt.

 

Die Vorgehensweise bei den Abschlagszahlungen wird in Nr. 4. konkretisiert:

 

Die Stadt stellt die Mittel dem Stadtjugendring in vierteljährlichen Abschlagszahlungen (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.) jährlich im Voraus zur Verfügung. Bis zum Haushaltsvollzug des neuen Haushaltsjahres werden die Raten in der Höhe des Vorjahres geleistet. Anhand dieser Vorgaben wird der Personalaufwand/-zuschuss jährlich überprüft und angepasst. Nach Auszahlung der 2. Abschlagszahlung am 15.05. ermittelt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die Höhe der aktuellen tariflichen Personalkostenanpassungen und teilt dies der Kämmerei der Stadt Fürth (zur Anmeldung für das nächste Haushaltsjahr) mit.

 

3. Zustimmung des Bayerischen Jugendringes:

Der Strukturausschuss des Landesvorstandes des Bayrischen Jugendringes hat dem vorgelegten Grundlagenvertrag und dem vorgelegten Betriebsträgervertrag die satzungsgemäße Zustimmung erteilt.

 

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien bittet, den vorgelegten Änderungen im Grundlagenvertrag und Betriebsträgervertrag Alpha 1 zuzustimmen und Verträge mit dem SJR abzuschließen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Grundlagenvertrag

Betriebsträgervertrag

Betriebsträgervertrag Anlage B

Satzungsvollzug BJR zum Grundlagenvertrag

Satzungsvollzug BJR zum Betriebsträgervertrag Alpha1