Betreff
UMA-Versorgung – Anmietung einer Einrichtung zur Inobhutnahme minderjähriger Jugendlicher durch die Stadt Fürth
Vorlage
JgA/0645/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird beauftragt, sich um geeignete Objekte

für den Betrieb einer Notunterkunft zur Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) und anderen zu bemühen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Mietverträge und begleitende Vereinbarungen (Catering, Sicherheitsdienst, Dolmetscher etc.) abzuschließen.

 

Die erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel zur Deckung des Defizits für den Betrieb einer Einrichtung zur Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) werden bereitgestellt. 


Schon seit vielen Monaten ist die Situation, ausreichende Wohngruppenplätze für junge Menschen zur Verfügung zu stellen, im gesamten Bundesgebiet, so auch in Mittelfranken, sehr angespannt und es bedarf großer Anstrengung für Kinder in Not rechtzeitig passende Unterbringungen zu finden.

 

Die Kindernotwohnung in Nürnberg ist bereits seit Anfang letzten Jahres zeitweise nicht mehr aufnahmebereit gewesen. Mit beigefügtem Schreiben vom 19.09.2023 wurden alle mittelfränkischen Jugendämter über einen Aufnahmestopp in Nürnberg informiert. Die Gründe für diesen Schritt sind zwar nachvollziehbar, die Auswirkungen für die betroffenen Jugendämter aber erheblich, können doch trotz der nach wie vor gültigen Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Nürnberg ab sofort keine jungen Menschen im Rahmen einer Notversorgung in der Kindernotwohnung untergebracht werden.

 

Eine jugendhilferechtliche Verantwortung ergibt sich durch die Pflicht zur Inobhutnahme für Kinder und Jugendliche sowie unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) nach § 42 und 42 a SGB VIII. Im Falle eines Aufgriffs von minderjährigen Flüchtlingen durch die Polizei im Stadtgebiet Fürth ist stets das örtlich zuständige Jugendamt verantwortlich.

 

Wir sehen uns nunmehr mit einer Herausforderung konfrontiert, die die Dimension der ersten Flüchtlingswelle 2015/2016 überschreitet, weil sich die Voraussetzungen zur Unterbringung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen durch den Fachkräftemangel und der fehlenden Plätze für Inobhutnahmen und stationären Maßnahmen massiv verschlechtert haben.

 

Mehrfach haben sich die mittelfränkischen Jugendamtsleitungen mit der Regierung von Mittelfranken sowie Vertretern freier Träger darüber ausgetauscht. Die Situation ist sehr ernst, denn es ist mit weiteren Aufgriffen und Zuweisungen zu rechnen.

 

Es stehen somit aktuell keine freien Inobhutnahmeplätze für UMA’s zur Verfügung, so dass zusätzliche Anmietungen durch die Stadt Fürth (mit ambulanter Notbetreuung) unabdingbar sind.

 

Es ist, je nach Auflagen durch die Heimaufsicht der Regierung von Mittelfranken, mit Kosten von ca. 300 - 350 € (für Miete, Sicherheitsdienst, päd. Betreuung, Catering, Dolmetscher) pro Wohnplatz am Tag zu rechnen.

 

Bei Vollbelegung:

Die Kosten der Unterbringung können als Tagessatz zu 100 % über den Bezirk Mittelfranken refinanziert werden.

 

Bei Minderbelegung:

Es entsteht ein Defizit bei nicht belegten Plätzen, denn die dürfen nicht refinanziert werden Es besteht insoweit ein Kostenrisiko in Höhe von ca. 300 – 350 € pro Tag und nicht belegten Platz. 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

SB 51500

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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