Betreff
Umgestaltung der Alexanderstraße zwischen Hallstraße und Schwabacher Straße - Projektgenehmigung gem. Ziffer 2.5 für die Einleitung und Abwicklung städtischer Baumaßnahmen
Vorlage
TfA/0458/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Für BWA am 11.10.2023:

Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Erteilung der Projektgenehmigung zur Umgestaltung der Alexanderstraße zwischen Hallstraße und Schwabacher Straße.

Für StR am 25.12.2023:

Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

Der Stadtrat erteilt die Projektgenehmigung zur Umgestaltung der Alexanderstraße zwischen Hallstraße und Schwabacher Straße.

Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 750.000,- €. 


Referenzvorlage: SpA/1044/2023 Vorplanungsbeschluss

 

Allgemeines

Der gegenständliche Abschnitt der Alexanderstraße verbindet als Fußgängerzone (Radfahrer frei, Lieferverkehr abends/morgens frei) die in 2021/2022 neugestaltete Hallstraße (nordöstlich der Alexanderstraße ebenfalls Fußgängerzone, südwestlich verkehrsberuhigte Einbahnstraße) mit der bereits im Zuge des Stadtjubiläums 2007 neugestalteten Fußgängerzone Schwabacher Straße. Der an das 2022 neu errichtete FLAIR-Gebäude angrenzende Bereich wurde bereits mit der Hallstraße neugestaltet. In ihrem weiteren Verlauf Richtung Südosten wird die Alexanderstraße (als Ring mit der Most- und Hallstraße) als Einbahnstraße im Uhrzeigersinn befahren, ein Ausbau des beidseitig bebauten Bereichs erfolgte hier ebenfalls bereits im Zuge der Neugestaltung der Hallstraße.

Der verbleibende Abschnitt, in welchem noch der 1985 errichtete Altbestand vorliegt ist ca. 110 m lang und ca. 8,75 – 9,15 m breit. Vorgesehen ist ein Ausbau gestalterisch analog zum einen zu den bestehenden Bereichen der sonstigen Fußgängerzone, zum anderen analog zum o.g. Bereich vor dem FLAIR-Gebäude, an welchen direkt angebunden wird.

Die nun vorliegende Entwurfsplanung des Tiefbauamtes setzt die im Bau- und Werkausschuss vom 14.06.2023 beschlossene Vorplanung um. Die vorhandenen Gehwege/Borde entfallen, es erfolgt ein niveaugleicher Ausbau (Fußgängerzone, weiterhin Radfahrer frei vorbehaltlich der verkehrsrechtlichen Anordnung des Straßenverkehrsamtes). Neben der Neugestaltung des Straßenquerschnitts soll die Straße außerdem mittels dreier Baumpflanzungen sowie der in der Innenstadt üblichen Hauseingangsbegrünung (noch in Abstimmung) mehr begrünt werden. Ein aktueller Standort mobilen Grüns kann voraussichtlich erhalten werden, weiteres kann nach Neugestaltung mit dem Grünflächenamt (sowie dem ABK hinsichtlich der Feuerwehrfahr-/aufstellflächen) abgestimmt werden. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (vier Stück Anlehnbügel mit Querholm) und Lastenräder (zwei Stück) werden geschaffen. Die Radabstellanlagen werden gem. aktuellem BWA-Beschluss vom 20.09.2023 gestaltet und ausgeführt.

Es ist geplant, Mittel der Städtebauförderung für dieses Projekt zu beantragen (SpA/Sf). Der Umbau soll ab dem zweiten Quartal 2024 erfolgen und noch in 2024 abgeschlossen werden.

Fahrbahnaufbau

Für den Fahrbahnoberbau wurde analog der Fußgängerzone Rudolf-Breitscheid-Straße (Neue Mitte) die Belastungsklasse Bk 3,2 nach RStO 12 gewählt (Granitgroßsteinpflaster variabler Länge auf Hartgesteinsplitt und 14 cm wasserdurchlässiger Asphalttragschicht, Gesamtaufbau einschl. Frostschutzschicht 60 cm). Dieser Aufbau wurde unabhängig von der Intensität der verkehrlichen Nutzung in diesem begrenzten Bereich (verglichen mit anderen Bereichen der Fußgängerzone etc.) festgelegt, um einen einheitlichen, innerstädtischen Aufbau zu erreichen.

An den Rändern sollen – wie auch bereits in der Hallstraße und in der Schwabacher Straße – breitere Granitplatten als Bänderung sowie ein variabler Bereich aus Granit-Kleinstein zum Lage- und Höhenausgleich zum Einsatz kommen (beides auf Beton verlegt, Gesamtaufbau durchgehend 60 cm). Alle Oberflächenelemente erhalten den ebenfalls aus dem Umfeld bekannten gelblichen Farbton.

Sparten, Beleuchtung etc.

Best. Stromleitungen werden bereits 2023 von der infra fürth gmbh um- bzw. neu verlegt, best. Regenwasser-Hausanschlusskanäle und Regenwasser-Fallrohre werden vorab überprüft um frühzeitige Eingriffe in den neuen Straßenkörper zu vermeiden. Ggf. weitere Umverlegungen finden im Zuge der Maßnahme statt, Schutzmaßnahmen werden im Bau getroffen.

Die derzeit vorhandenen Beleuchtungsmaste sollen gem. Vorplanung durch eine Fassadenbeleuchtung ersetzt werden. Die Planung hierfür erfolgt noch durch die infra. Baf/UDS wird bei den weiteren Planungsschritten eingebunden.

Baugrunduntersuchungen sowie eine Kampfmittelsondierung wurden bereits in die Wege geleitet.

Begrünung

Nach Beschlussfassung der blau-grünen Stadtentwicklung wurde eine Projektgruppe zum Thema Schwammstadt ins Leben gerufen (OA, SpA, GrfA, TfA, StEF). Hierin hat sich gezeigt, dass insbesondere aufgrund der großen Zahl unterirdischer Spatenleitungen und -kanäle in der Alexanderstraße weitergehende Maßnahmen zur Wasserspeicherung etc., nicht oder nicht wirtschaftlich umgesetzt werden können. Vorgesehen sind deshalb die o.g. Baumscheiben/Fassadenbegrünungen in konventioneller Ausführung sowie nach Möglichkeit weiterhin mobiles Grün.

 

Kosten

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach aktueller Kostenschätzung auf ca. 750.000,- €.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

750.000,-

 

nein

X

ja

Unterhaltsmaßnahmen; nicht bezifferbar

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

HSt. 6300.9507.1000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

x

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan, Regelquerschnitt