Betreff
Neuanlage Kinderspielplatz Ronhofer Hauptstraße - Projektgenehmigung
Vorlage
GrfA/0160/2023
Aktenzeichen
2208-419
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bau- und Werkausschuss erteilt die Projektgenehmigung gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben zum vorgelegten Entwurf für die Neuanlage eines öffentlichen Kinderspielplatzes in der Ronhofer Hauptstraße mit einem Gesamtkostenansatz von 110.000 EUR.

 

Der Bau- und Werkausschuss hat Kenntnis von der grundsätzlich ablehnenden Haltung des Seniorenrats, hält aber an der Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes an diesem Standort fest.

 

Das Baureferat/Grünflächenamt wird beauftragt, die Genehmigungsplanung zu erstellen und den Bauantrag einzureichen.


Planungsanlass

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023 wurde für die Neuerrichtung eines öffentlichen Kinderspielplatzes in der Ronhofer Hauptstraße auf der Haushaltsstelle 4605.9512.0000 insgesamt 100.000 € eingestellt.

 

Der Bereich (Alt-)Ronhof wird im Baureferat/Grünflächenamt als Defizitgebiet Nr. 05 geführt, da dort kein öffentlicher Kinderspielplatz in zumutbarer fußläufiger Entfernung (400 m Fußweg bzw. 300 m Luftlinie) vorhanden ist. Gemäß Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 15.10.2014 wurde das Baureferat/Grünflächenamt beauftragt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Grundstücke und Haushaltsmittel die Defizitgebiete sukzessive durch Neuanlage öffentlicher Kinderspielplätze abzubauen.

 

Der Baubeirat hat in seiner Sitzung am 14.06.2021 einer Ortsbesichtigung durchgeführt. Auf die Beschlusslage gem. Anlage 5 (nicht öffentlich) wird verwiesen.

 

Bestand

 

Die annähernd rechteckige Fläche mit rund 480 m² wurde bisher als extensive Grünfläche vom Grünflächenamt ohne konkrete Nutzungsfestlegung unterhalten. Die Fläche ist zwei Seiten vom öffentlichen Straßenraum umgeben. Südwestlich grenzen zwei Privatgärten an die Grünfläche, südöstlich liegt das Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Ronhof.

 

Auf der Fläche ist gemäß Baumschutzverordnung geschützter Baumbestand vorhanden, der größtenteils erhalten bleibt. Ein Spitzahorn mit Stammumfang 93 cm muss gefällt werden, um eine Fallschutzfläche für Spielgeräte zu erhalten. Eine Esche mit Stammumfang 95 cm muss unabhängig von der Baumaßnahme entnommen werden, da diese bereits stark geschädigt ist. Im Rahmen der Herstellung des Kinderspielplatzes sind zwei Ersatzpflanzungen vorgesehen.

 

Entwurfsbeschreibung

 

Grundsätzlich soll die Fläche naturnah und mit einem geringen Versiegelungsgrad gestaltet werden. Es entsteht mittig ein zentraler Bereich mit eine großer Fallschutzfläche mit einem Kombinationsspielgerät „Feuerwehr“, einer Sandspielfläche und einer Zugangs- und Zufahrtsfläche. Eine Kleinkinderschaukel und Balancierseil sind in Bereichen vorgesehen, wo der Baumbestand das Aufstellen der Spielgeräte zulässt.

 

Die weitere Ausstattung mit Bänken, Tischen, Abfallbehältern und Beschilderung entspricht dem üblichen Standard.

 

Der neue Spielplatz bekommt einen Zugang vom Gehweg der Ronhofer Hauptstraße aus. Aufgrund der Lage an stark befahrenen Straßen muss der Spielbereich an den drei derzeit offenen Seiten eingefriedet werden.

 

Eine Versetzung der Wertstoffcontainer, wie vom Baubeirat ursprünglich gefordert, ist aufgrund der Stellungnahme der zuständigen Ämter nicht möglich. Der Standort der Wertstoffcontainer wird jedoch mit einer ansprechenden Sichtschutzwand aus Holz eingefasst.

 

Die gesamte Anlage ist barrierefrei. Von der zentralen Belagsfläche ist ein Großteil der Spielflächen zu erreichen.

 

Abstimmung und Instruktion

 

Die vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und den zuständigen Pflegerinnen und Pflegern mit Verfügung vom 09.02.2023 instruiert. Die Anregungen, Hinweise und Einwände wurden in die Entwurfsplanung eingearbeitet.

 

Das Stadtplanungsamt/Verkehrsplanung weist darauf hin, dass die vorhandene Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut werden soll und daher eine Bordsteinabsenkung für eine Pflegezufahrt nicht möglich sei. Seitens Grünflächenamt wurde daher auf eine Bordsteinabsenkung für die spätere Pflegezufahrt verzichtet.

 

Das Ordnungsamt weist auf den schützenswerten Baumbestand hin. Aufgrund des dichten Baumbestandes ist ein Verzicht auf jegliche Bautätigkeit im Kronentraufbereich der Bäume nicht möglich. Arbeiten im Kronentraufbereich der Bäume werden grundsätzlich in Handarbeit ausgeschrieben, die Erdarbeiten werden vom Sachgebiet Baumpflege im Grünflächenamt fachgutachterlich begleitet.

 

Der Seniorenrat äußert eine Reihe von Bedenken gegen den Standort und lehnt die Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes an dieser Stelle insgesamt ab (siehe Anlage 4). Das Baureferat hält in Abwägung der vorgebrachten Bedenken dennoch am Vorschlag zur Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes fest, auch wenn der Standort insgesamt - insbesondere aufgrund der umgebenden Straßenräume, aber auch aufgrund der geringen Größe - nicht optimal ist.

 

Finanzierung und Realisierung

 

Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 110.000 EUR, dabei entfallen 92 T€ auf die Bau- und 18 T€ auf die Baunebenkosten.

 

Die Planungsleistungen in Höhe von rd. 9 T€ werden vom Grünflächenamt in Eigenleistung erbracht und fließen über die innere Verrechnung wieder dem städtischen Haushalt zu.

 

Die mittleren Herstellungskosten pro Quadratmeter liegen mit ca. 160 € (netto) im Rahmen vergleichbarer Bauvorhaben der jüngsten Vergangenheit (Neuanlage Ksp Talblick 152 €/m² netto).

 

Auf der Haushaltsstelle 4605.9512.0000 sind insgesamt für die Maßnahme 100.000 € eingestellt. Die restlichen 10 T€ können aus der Spielplatzpauschale 2024 gedeckt werden.

 

Die jährlichen Folgekosten wurden nicht separat berechnet und liegen auf der Basis der einschlägigen Kennzahlen bei ca. 3.000 €/Jahr. Aufgrund des steten Flächenzuwachses im Bereich der öffentlichen Spielplätze hat das Grünflächenamt zum Verwaltungshaushalt 2024ff eine Erhöhung der Budgetmittel beantragt.

 

Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme nach Erteilung der Baugenehmigung auszuschreiben und die Bauleistungen zu vergeben.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

110.000

 

nein

X

ja

3.000

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 4605.9512.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 Luftbild

Anlage 2 Bestandsplan

Anlage 3 Entwurf

Anlage 4 Stellungnahme Seniorenrat

Anlage 5 Beschluss Baubeirat – nö-