Der Bau- und Werkausschuss erteilt die Projektgenehmigung
gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer
Bauvorhaben zum vorgelegten Entwurf für die Neuanlage eines öffentlichen
Kinderspielplatzes in der Ronhofer Hauptstraße mit einem Gesamtkostenansatz von
110.000 EUR.
Der Bau- und Werkausschuss hat Kenntnis von der grundsätzlich
ablehnenden Haltung des Seniorenrats, hält aber an der Errichtung eines
öffentlichen Spielplatzes an diesem Standort fest.
Das Baureferat/Grünflächenamt wird beauftragt, die Genehmigungsplanung zu erstellen und den Bauantrag einzureichen.
Planungsanlass
Im
Rahmen der Haushaltsberatungen 2023 wurde für die Neuerrichtung eines
öffentlichen Kinderspielplatzes in der Ronhofer Hauptstraße auf der
Haushaltsstelle 4605.9512.0000 insgesamt 100.000 € eingestellt.
Der
Bereich (Alt-)Ronhof wird im Baureferat/Grünflächenamt als Defizitgebiet Nr. 05
geführt, da dort kein öffentlicher Kinderspielplatz in zumutbarer fußläufiger
Entfernung (400 m Fußweg bzw. 300 m Luftlinie) vorhanden ist. Gemäß Beschluss
des Bau- und Werkausschusses vom 15.10.2014 wurde das Baureferat/Grünflächenamt
beauftragt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Grundstücke und
Haushaltsmittel die Defizitgebiete sukzessive durch Neuanlage öffentlicher
Kinderspielplätze abzubauen.
Der
Baubeirat hat in seiner Sitzung am 14.06.2021 einer Ortsbesichtigung
durchgeführt. Auf die Beschlusslage gem. Anlage 5 (nicht öffentlich) wird
verwiesen.
Bestand
Die
annähernd rechteckige Fläche mit rund 480 m² wurde bisher als extensive
Grünfläche vom Grünflächenamt ohne konkrete Nutzungsfestlegung unterhalten. Die
Fläche ist zwei Seiten vom öffentlichen Straßenraum umgeben. Südwestlich
grenzen zwei Privatgärten an die Grünfläche, südöstlich liegt das Gelände der
Freiwilligen Feuerwehr Ronhof.
Auf
der Fläche ist gemäß Baumschutzverordnung geschützter Baumbestand vorhanden,
der größtenteils erhalten bleibt. Ein Spitzahorn mit Stammumfang 93 cm muss
gefällt werden, um eine Fallschutzfläche für Spielgeräte zu erhalten. Eine
Esche mit Stammumfang 95 cm muss unabhängig von der Baumaßnahme entnommen
werden, da diese bereits stark geschädigt ist. Im Rahmen der Herstellung des
Kinderspielplatzes sind zwei Ersatzpflanzungen vorgesehen.
Entwurfsbeschreibung
Grundsätzlich
soll die Fläche naturnah und mit einem geringen Versiegelungsgrad gestaltet
werden. Es entsteht mittig ein zentraler Bereich mit eine großer
Fallschutzfläche mit einem Kombinationsspielgerät „Feuerwehr“, einer
Sandspielfläche und einer Zugangs- und Zufahrtsfläche. Eine Kleinkinderschaukel
und Balancierseil sind in Bereichen vorgesehen, wo der Baumbestand das
Aufstellen der Spielgeräte zulässt.
Die
weitere Ausstattung mit Bänken, Tischen, Abfallbehältern und Beschilderung
entspricht dem üblichen Standard.
Der
neue Spielplatz bekommt einen Zugang vom Gehweg der Ronhofer Hauptstraße aus.
Aufgrund der Lage an stark befahrenen Straßen muss der Spielbereich an den drei
derzeit offenen Seiten eingefriedet werden.
Eine
Versetzung der Wertstoffcontainer, wie vom Baubeirat ursprünglich gefordert,
ist aufgrund der Stellungnahme der zuständigen Ämter nicht möglich. Der
Standort der Wertstoffcontainer wird jedoch mit einer ansprechenden
Sichtschutzwand aus Holz eingefasst.
Die
gesamte Anlage ist barrierefrei. Von der zentralen Belagsfläche ist ein
Großteil der Spielflächen zu erreichen.
Abstimmung und Instruktion
Die
vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt
Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und den zuständigen Pflegerinnen und
Pflegern mit Verfügung vom 09.02.2023 instruiert. Die Anregungen, Hinweise und
Einwände wurden in die Entwurfsplanung eingearbeitet.
Das
Stadtplanungsamt/Verkehrsplanung weist darauf hin, dass die vorhandene
Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut werden soll und daher eine
Bordsteinabsenkung für eine Pflegezufahrt nicht möglich sei. Seitens Grünflächenamt
wurde daher auf eine Bordsteinabsenkung für die spätere Pflegezufahrt
verzichtet.
Das
Ordnungsamt weist auf den schützenswerten Baumbestand hin. Aufgrund des dichten
Baumbestandes ist ein Verzicht auf jegliche Bautätigkeit im Kronentraufbereich
der Bäume nicht möglich. Arbeiten im Kronentraufbereich der Bäume werden
grundsätzlich in Handarbeit ausgeschrieben, die Erdarbeiten werden vom
Sachgebiet Baumpflege im Grünflächenamt fachgutachterlich begleitet.
Der
Seniorenrat äußert eine Reihe von Bedenken gegen den Standort und lehnt die
Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes an dieser Stelle insgesamt ab (siehe
Anlage 4). Das Baureferat hält in Abwägung der vorgebrachten Bedenken dennoch
am Vorschlag zur Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes fest, auch wenn der
Standort insgesamt - insbesondere aufgrund der umgebenden Straßenräume, aber
auch aufgrund der geringen Größe - nicht optimal ist.
Finanzierung und Realisierung
Die
Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 110.000
EUR, dabei entfallen 92 T€ auf die Bau- und 18 T€ auf die Baunebenkosten.
Die
Planungsleistungen in Höhe von rd. 9 T€ werden vom Grünflächenamt in Eigenleistung erbracht
und fließen über die innere Verrechnung wieder dem städtischen Haushalt zu.
Die
mittleren Herstellungskosten pro Quadratmeter liegen mit ca. 160 € (netto) im
Rahmen vergleichbarer Bauvorhaben der jüngsten Vergangenheit (Neuanlage Ksp
Talblick 152 €/m² netto).
Auf
der Haushaltsstelle 4605.9512.0000 sind insgesamt für die Maßnahme 100.000 €
eingestellt. Die restlichen 10 T€ können aus der Spielplatzpauschale 2024
gedeckt werden.
Die
jährlichen Folgekosten wurden nicht separat berechnet und liegen auf der Basis
der einschlägigen Kennzahlen bei ca. 3.000 €/Jahr. Aufgrund des steten Flächenzuwachses
im Bereich der öffentlichen Spielplätze hat das Grünflächenamt zum
Verwaltungshaushalt 2024ff eine Erhöhung der Budgetmittel beantragt.
Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme nach Erteilung der Baugenehmigung auszuschreiben und die Bauleistungen zu vergeben.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
110.000 € |
|
nein |
X |
ja |
3.000 € |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst. 4605.9512.0000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 Luftbild
Anlage 2 Bestandsplan
Anlage 3 Entwurf
Anlage 4 Stellungnahme Seniorenrat
Anlage 5 Beschluss Baubeirat – nö-