Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.09.2023 - Schlussfolgerungen aus dem besorgniserregenden Bericht des Jugendamtes zum Sachverhalt der Psychosozialen Betreuung von Kindern und Jugendlichen
Vorlage
JgA/0647/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.


Die Verwaltung beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:

 

1.    Welche Handlungsoptionen wurden für das weitere Vorgehen aus den Sachdarstellungen abgeleitet?

a)    Unsere Reaktion auf die immer komplexer werdenden Problemlagen und Förderbedarfe in der Gesellschaft:

Fachlich-inhaltlich stellt sich das Amt so auf, dass die interne Vernetzung / der permanente Austausch aller Abteilungen / Bereiche einen noch höheren Stellenwert bekommt. Die oft sehr komplexen und teils „nebeneinander herlaufenden“ Prozesse und Strukturen sollen entschlackt werden – und einem direkteren und freieren Austausch Raum geben.

In diesem Sinne erfolgen auch Konzeptionierung und Einsatz der „Verfahrenslotsen“ – als Schwerpunkt des SGB-VIII-Reformprozesses. Die Ausschreibung dieser Stellen ist nun frei gegeben – und wird in den nächsten Tagen veröffentlicht.

 

Ziele:

Synergieeffekte, Zeitersparnis - und Belastungsreduzierung für die Mitarbeiter/innen, da wechselseitigen die vorhandenen Expertisen besser bekannt und verfügbar gemacht werden sollen. Mit dem Organisationsamt besteht ein sehr guter Austausch - mit dem Ziel, das Jugendamt gemeinsam "fachlich für die Zukunft aufzustellen" (u.a. gesetzlich vorgegebener Ausbau der Beratungs- und präventiven Angebote, Intensivierung externer Kooperation mit Schule, Polizei, Gesundheitspartnern etc.).

 

b)    Situation Inobhutnahmen von jungen Menschen und die Unterbringung junger Geflüchteter (UMAs):

Die aktuelle Entwicklung überrollt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Anstatt spürbare Verbesserungen in der Unterbringung von jungen Menschen realisieren zu können, hinken wir "noch mehr hinterher als vorher!"

- Der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) funktioniert faktisch nicht mehr:
Entgegen der langjährigen Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Nürnberg werden Jugendliche seit 25.09.2023 nur noch „bis zum nächsten Werktag“ in den dortigen Wohngruppen in Nürnberg/Reutersbrunnenstraße versorgt. Danach muss jedes zuständige Jugendamt ad hoc selbst eine Lösung zur weiteren Versorgung und Unterbringung finden.
Geflüchtete junge Menschen (UMAs) werden dort überhaupt nicht mehr in Obhut genommen.
Diese Maßnahme der Stadt Nürnberg ist für die beteiligten Jugendämter durchaus verständlich, denn die dortigen Plätze sind teilweise um 100 % überbelegt (z.B. aktuell in der Nürnberger Außenwohngruppe „Berta“).

- Steigende UMA-Quoten:

Aufgrund stetig steigender UMA-Zuweisungsquoten betätigt sich das Jugendamt Fürth zunehmend auf dem "Immobilienmarkt", um Noteinrichtungen an den Start zu bringen. Das Amt erhält hierbei auch große Unterstützung durch alle Referate und durch die WBG.
Eine erste Notunterbringung in einer ehem. städt. Dienstwohnung wird voraussichtlich in 4 Wochen gemeinsam mit der WBG realisiert. Eine weitere Notunterbringung könnte sogar noch früher starten – wenn dies bauaufsichtsrechtlich geprüft ist.
Hervorzuheben:
Zwei in Fürth eingeführte Jugendhilfeträger stehen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien dabei unterstützend zur Seite und werden Betreuungspersonal (für ambulante Leistungen) zur Verfügung stellen.

 

Diese Sofortmaßnahmen sollen den immensen Druck auf die zuständigen Mitarbeiter/innen des Bezirkssozialdienstes mindern.

 

2. Welche Maßnahmen sind in Planung oder bereits in der Umsetzung?

- Inobhutnahmestellen:

Eine Inobhutnahmestelle Fürth soll im ersten Quartal 2024 in Fürth eröffnet werden. Zunächst wird dies eine Inobhutnahmestelle für UMAs. Danach soll eine allgemeine Inobhutnahmestelle für junge Menschen zwischen 12 und 17 Jahren daraus entwickelt werden.   .

- Bereitschaftspflegefamilien:

Das Jugendamt Fürth muss zur Betreuung von Kindern (insbesondere Kleinkindern) bis zum Grundschulalter die Anzahl der Bereitschaftspflegefamilien erhöhen. Hierzu ist eine „Anwerbekampagne“ bereits angelaufen. Zum anderen muss die Vergütung der Bereitschaftspflegefamilien an die Vergütungen in den Nachbarkommunen angepasst werden (z.B. werden dort in der Regel auch Bereitschaftszeiten vergütet). Ein Vorgespräch mit der Sprecherin der Bereitschaftspflegefamilien sowie dem beauftragten freien Träger fand bereits statt. Eine neue angemessene Entgeltregelung ist in Vorbereitung. In der nächsten Jugendhilfeausschuss-Sitzung soll diese Neuregelung vorgestellt und vorberaten werden.

 

- Genehmigte überplanmäßige Personalbedarfe (GüB):

Wegen Überlastung der Mitarbeiter/innen des Bezirkssozialdienstes wurden vom Organisationsamt bereits mehrere überplanmäßige Personalbedarfe bis Ende des Jahres bzw. Ende 2024 genehmigt. Über die Fortsetzung dieser genehmigten überplanmäßigen Personalbedarfe wird sich das Jugendamt mit dem Organisationsamt in den Austausch begeben.

 

 

3. Welche Schritte wurden inzwischen zusammen mit dem Organisationsamt (OrgA) unternommen, um das seit 2021 gesetzlich vorgeschriebene Personalbemessungsverfahren mit regelmäßiger Fortschreibung zu konzeptionieren und einzuführen?

- Personalbemessungszahlen werden künftig aus einer zeitgemäßen Fachsoftware in Echtzeit abrufbar sein. Da das vorhandene Kinderschutz-Programm ohnehin ersetzt werden musste – die Unterstützung (Support) läuft aus -, wurden diese Anforderungen für die Nachfolgelösung gleich mitgedacht - und ein dazu befähigtes umfassendes Sozialdienst-Modul ausgewählt.
Dies spart -bei höheren IT-Kosten- auf Dauer Personalkosten bei OrgA und externe Honorarkosten ein. Der Projektprozess mit dem Amt für Organisation und Digitalisierung läuft bereits.

- Das OrgA wies jedoch darauf hin, dass selbst ein "bestätigter Personalbedarf" (siehe Organisationsuntersuchung Betreuungsstelle) nicht dazu führt, dass die nachgewiesenen benötigten Stellen auch tatsächlich geschaffen werden können.

 

4. Welche Personalanpassungen im Bezirkssozialdienst und anderen Fachbereichen sind in den nächsten beiden Jahren vorgesehen?


Es konnte bisher noch keine Organisationsuntersuchung im Bezirkssozialdienst anlaufen – die Gespräche mit dem OrgA werden ab 09.10.2023 wieder aufgenommen.

 

5. Welche sonstigen Zwischenergebnisse gibt es aus dem letzten Vierteljahr?

a)     Strukturell-Inhaltlich:

- Personal-, Fach- und Finanzcontrolling werden mit der angestrebten Software-Lösung bereits in 2024 spürbar verbessert.

- Jugendhilfeplanung: Mit dem OrgA gemeinsam wurden die Verfahrenslotsen so konzeptioniert, dass sie auch einen Einstieg in eine strukturierte Jugendhilfeplanung darstellen.


- Die Mittel für die aufgezeigten Qualifikationsbedarfe wurden für den HH 2024 angemeldet – bisher jedoch vergeblich.
Die Erhöhungen um
8.000,- € auf 4070.5622 (Qualifikation der Verfahrenslotsen),
2.800,- € auf 4574.5622 (Qualifikation neues Amtsvormundschaftsrecht),
3.000,- € auf 4600.5622 (modulare Qualifikation) und
3.100,- € auf 4001.5622 (Qualifikation neues Betreuungsrecht)
Diese Haushaltsansätze befinden sich allerdings insgesamt auf der Listung der nicht aufgenommen Haushaltsanmeldungen des Verwaltungshaushaltes (Weißen Liste).

b)     Quantitative aktuelle Zwischenergebnisse im Bereich der Jugendhilfe:

- Auffällig ist, dass bezüglich des Kinderschutzes bereits bis September diesen Jahres 122 Meldungen im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eingegangen sind. Die Fallzahlen erreichen damit schon auf das Niveau des gesamten Vorjahres.

- Ein Jugendhilfeträger, der bisher von der Stadt Fürth mit einer pauschalen finanziellen Förderung für seine Tätigkeiten (Begleitung von Familien im niederschwelligen Bereich und in der Jugendgerichtshilfe) beklagt aktuell massiv, dass die Bedarfe bei vielen übernommenen Aufgaben bereits 2023 derartig gestiegen sind, dass die verfügbaren jährlichen Projektmittel bei weitem nicht mehr ausreichen.

 

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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