Der Ausschuss nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.
Die Verwaltung
beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:
1. Welche Handlungsoptionen
wurden für das weitere Vorgehen aus den Sachdarstellungen abgeleitet?
a)
Unsere
Reaktion auf die immer komplexer werdenden Problemlagen und Förderbedarfe in
der Gesellschaft:
Fachlich-inhaltlich stellt sich das Amt so auf, dass die
interne Vernetzung / der permanente Austausch aller Abteilungen / Bereiche
einen noch höheren Stellenwert bekommt. Die oft sehr komplexen und teils
„nebeneinander herlaufenden“ Prozesse und Strukturen sollen entschlackt werden
– und einem direkteren und freieren Austausch Raum geben.
In diesem Sinne erfolgen auch Konzeptionierung und Einsatz der „Verfahrenslotsen“ – als Schwerpunkt des SGB-VIII-Reformprozesses. Die Ausschreibung dieser Stellen ist nun frei gegeben – und wird in den nächsten Tagen veröffentlicht.
Ziele:
Synergieeffekte, Zeitersparnis - und Belastungsreduzierung für die Mitarbeiter/innen, da wechselseitigen die vorhandenen Expertisen besser bekannt und verfügbar gemacht werden sollen. Mit dem Organisationsamt besteht ein sehr guter Austausch - mit dem Ziel, das Jugendamt gemeinsam "fachlich für die Zukunft aufzustellen" (u.a. gesetzlich vorgegebener Ausbau der Beratungs- und präventiven Angebote, Intensivierung externer Kooperation mit Schule, Polizei, Gesundheitspartnern etc.).
b)
Situation
Inobhutnahmen von jungen Menschen und die Unterbringung junger Geflüchteter
(UMAs):
Die aktuelle Entwicklung überrollt das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien. Anstatt spürbare Verbesserungen in der Unterbringung
von jungen Menschen realisieren zu können, hinken wir "noch mehr hinterher
als vorher!"
- Der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) funktioniert
faktisch nicht mehr:
Entgegen der langjährigen Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Nürnberg
werden Jugendliche seit 25.09.2023 nur noch „bis zum nächsten Werktag“ in den
dortigen Wohngruppen in Nürnberg/Reutersbrunnenstraße versorgt. Danach muss
jedes zuständige Jugendamt ad hoc selbst eine Lösung zur weiteren Versorgung
und Unterbringung finden.
Geflüchtete junge Menschen (UMAs) werden dort überhaupt nicht mehr in Obhut
genommen.
Diese Maßnahme der Stadt Nürnberg ist für die beteiligten Jugendämter durchaus
verständlich, denn die dortigen Plätze sind teilweise um 100 % überbelegt (z.B.
aktuell in der Nürnberger Außenwohngruppe „Berta“).
- Steigende UMA-Quoten:
Aufgrund stetig steigender UMA-Zuweisungsquoten betätigt
sich das Jugendamt Fürth zunehmend auf dem "Immobilienmarkt", um
Noteinrichtungen an den Start zu bringen. Das Amt erhält hierbei auch große
Unterstützung durch alle Referate und durch die WBG.
Eine erste Notunterbringung in einer ehem. städt. Dienstwohnung wird
voraussichtlich in 4 Wochen gemeinsam mit der WBG realisiert. Eine weitere
Notunterbringung könnte sogar noch früher starten – wenn dies
bauaufsichtsrechtlich geprüft ist.
Hervorzuheben:
Zwei in Fürth eingeführte Jugendhilfeträger stehen dem Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien dabei unterstützend zur Seite und werden
Betreuungspersonal (für ambulante Leistungen) zur Verfügung stellen.
Diese Sofortmaßnahmen sollen den immensen Druck auf die zuständigen Mitarbeiter/innen des Bezirkssozialdienstes mindern.
2. Welche Maßnahmen sind in Planung oder bereits in der Umsetzung?
- Inobhutnahmestellen:
Eine Inobhutnahmestelle Fürth soll im ersten Quartal 2024 in
Fürth eröffnet werden. Zunächst wird dies eine Inobhutnahmestelle für UMAs.
Danach soll eine allgemeine Inobhutnahmestelle für junge Menschen zwischen 12
und 17 Jahren daraus entwickelt werden.
.
- Bereitschaftspflegefamilien:
Das Jugendamt Fürth muss zur Betreuung von Kindern (insbesondere Kleinkindern) bis zum Grundschulalter die Anzahl der Bereitschaftspflegefamilien erhöhen. Hierzu ist eine „Anwerbekampagne“ bereits angelaufen. Zum anderen muss die Vergütung der Bereitschaftspflegefamilien an die Vergütungen in den Nachbarkommunen angepasst werden (z.B. werden dort in der Regel auch Bereitschaftszeiten vergütet). Ein Vorgespräch mit der Sprecherin der Bereitschaftspflegefamilien sowie dem beauftragten freien Träger fand bereits statt. Eine neue angemessene Entgeltregelung ist in Vorbereitung. In der nächsten Jugendhilfeausschuss-Sitzung soll diese Neuregelung vorgestellt und vorberaten werden.
- Genehmigte überplanmäßige Personalbedarfe (GüB):
Wegen Überlastung der Mitarbeiter/innen des
Bezirkssozialdienstes wurden vom Organisationsamt bereits mehrere
überplanmäßige Personalbedarfe bis Ende des Jahres bzw. Ende 2024 genehmigt.
Über die Fortsetzung dieser genehmigten überplanmäßigen Personalbedarfe wird sich
das Jugendamt mit dem Organisationsamt in den Austausch begeben.
3. Welche Schritte wurden inzwischen zusammen mit dem Organisationsamt
(OrgA) unternommen, um das seit 2021 gesetzlich vorgeschriebene
Personalbemessungsverfahren mit regelmäßiger Fortschreibung zu konzeptionieren
und einzuführen?
- Personalbemessungszahlen werden künftig aus einer
zeitgemäßen Fachsoftware in Echtzeit abrufbar sein. Da das vorhandene
Kinderschutz-Programm ohnehin ersetzt werden musste – die Unterstützung
(Support) läuft aus -, wurden diese Anforderungen für die Nachfolgelösung
gleich mitgedacht - und ein dazu befähigtes umfassendes Sozialdienst-Modul
ausgewählt.
Dies spart -bei höheren IT-Kosten- auf Dauer Personalkosten bei OrgA und
externe Honorarkosten ein. Der Projektprozess mit dem Amt für Organisation und
Digitalisierung läuft bereits.
- Das OrgA wies jedoch darauf hin, dass selbst ein "bestätigter Personalbedarf" (siehe Organisationsuntersuchung Betreuungsstelle) nicht dazu führt, dass die nachgewiesenen benötigten Stellen auch tatsächlich geschaffen werden können.
4. Welche Personalanpassungen im Bezirkssozialdienst und anderen
Fachbereichen sind in den nächsten beiden Jahren vorgesehen?
Es konnte bisher noch keine Organisationsuntersuchung im Bezirkssozialdienst
anlaufen – die Gespräche mit dem OrgA werden ab 09.10.2023 wieder aufgenommen.
5. Welche sonstigen Zwischenergebnisse gibt es aus dem letzten
Vierteljahr?
a) Strukturell-Inhaltlich:
- Personal-, Fach- und Finanzcontrolling werden mit der
angestrebten Software-Lösung bereits in 2024 spürbar verbessert.
- Jugendhilfeplanung: Mit dem OrgA gemeinsam wurden die Verfahrenslotsen so
konzeptioniert, dass sie auch einen Einstieg in eine strukturierte
Jugendhilfeplanung darstellen.
- Die Mittel für die aufgezeigten Qualifikationsbedarfe wurden für den HH 2024
angemeldet – bisher jedoch vergeblich.
Die Erhöhungen um
8.000,- € auf 4070.5622 (Qualifikation der Verfahrenslotsen),
2.800,- € auf 4574.5622 (Qualifikation neues Amtsvormundschaftsrecht),
3.000,- € auf 4600.5622 (modulare Qualifikation) und
3.100,- € auf 4001.5622 (Qualifikation neues Betreuungsrecht)
Diese Haushaltsansätze befinden sich allerdings insgesamt auf der Listung der
nicht aufgenommen Haushaltsanmeldungen des Verwaltungshaushaltes (Weißen
Liste).
b) Quantitative aktuelle Zwischenergebnisse im
Bereich der Jugendhilfe:
- Auffällig ist, dass bezüglich des Kinderschutzes bereits
bis September diesen Jahres 122 Meldungen im Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien eingegangen sind. Die Fallzahlen erreichen damit schon auf das Niveau
des gesamten Vorjahres.
- Ein Jugendhilfeträger, der bisher von der Stadt Fürth mit einer pauschalen
finanziellen Förderung für seine Tätigkeiten (Begleitung von Familien im
niederschwelligen Bereich und in der Jugendgerichtshilfe) beklagt aktuell
massiv, dass die Bedarfe bei vielen übernommenen Aufgaben bereits 2023 derartig
gestiegen sind, dass die verfügbaren jährlichen Projektmittel bei weitem nicht
mehr ausreichen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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