Betreff
Sachgemäße Aufbewahrung und Sichtbarmachung der Städtischen Kunstsammlung
Vorlage
Rf. IV/0148/2023
Art
Beschlussvorlage - AL
Referenzvorlage

Der Kulturausschuss empfiehlt die einmalige Bereitstellung der benötigten Mittel in Höhe von 10.000 Euro für 2024 zur Beauftragung einer Bewertung des kunst- und kulturhistorischen sowie finanziellen Wertes eines ersten Teils der Städtischen Kunstsammlung (Gemälde). Ausgehend von dieser Bewertung sind durch die Verwaltung weitere Schritte zur sachgemäßen Aufbewahrung und Sichtbarmachung der Städtischen Kunstsammlung zu erarbeiten und vorzulegen. Hinsichtlich einer potenziellen Fortsetzung der Anmietung des Depots, in dem die Sammlung des Rundfunkmuseums untergebracht ist, zum Zwecke der dauerhaften, sachgemäßen Unterbringung der Städtischen Kunstsammlung, wird die Verwaltung Anfang 2025 konkrete Gespräche mit dem Eigentümer aufnehmen.

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die einmalige Bereitstellung der benötigten Mittel in Höhe von 10.000 Euro für 2024 zur Beauftragung einer Bewertung des kunst- und kulturhistorischen sowie finanziellen Wertes eines ersten Teils der Städtischen Kunstsammlung (Gemälde). Ausgehend von dieser Bewertung sind durch die Verwaltung weitere Schritte zur sachgemäßen Aufbewahrung und Sichtbarmachung der Städtischen Kunstsammlung zu erarbeiten und vorzulegen. Hinsichtlich einer potenziellen Fortsetzung der Anmietung des Depots, in dem die Sammlung des Rundfunkmuseums untergebracht ist, zum Zwecke der dauerhaften, sachgemäßen Unterbringung der Städtischen Kunstsammlung, wird die Verwaltung Anfang 2025 konkrete Gespräche mit dem Eigentümer aufnehmen.


Neben den umfangreichen gesetzlichen Pflichtaufgaben zur Archivierung des städtischen Verwaltungsschriftgutes als Gedächtnis der Kleeblattstadt kümmert sich das Stadtarchiv als zusätzliche Aufgabe um die Lagerung historischer Kunstwerke.

 

Ausgehend von einer Berichtslegung im Kulturausschuss am 27.10.22 (Ref. IV/0125/2022) erhielt die Stadtverwaltung den Auftrag sich bezüglich der städtischen Kunstsammlung mit drei Aufgabenstellungen zu befassen.

1. Für eine sachgemäße Aufbewahrung der Werke der städtischen Sammlungen und Archivierung zu sorgen.

2. Ein Konzept für rotierenden Ausstellungmöglichkeiten bzw. die Sichtbarmachung für die Öffentlichkeit zu erarbeiten.

3. Ein Gesamtkonzept zum Thema „Kunstsammlung der Stadt Fürth – Ankauf und Aufbewahrung“ zu erarbeiten.

 

Zum Sachstand der drei in der Kulturausschusssitzung am 27.10.22 beschlossenen Aufgabenstellungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

1. Für eine sachgemäße Aufbewahrung der Werke der städtischen Sammlungen und Archivierung zu sorgen.

In der Vorlage StAM/0021/2023 aus der Sitzung des Kulturausschusses am 15.06.23 hatten Kulturreferat und StAM die gegenwärtigen Herausforderungen rund um die Aufbewahrung der städtischen Kunstsammlung (u.a. räumliche und personelle Beschränkungen, eingeschränkte finanzielle Spielräume) geschildert, eine mögliche, schrittweise Vorgehensweise mit Blick auf Sicherstellung der sachgemäßen Aufbewahrung der städtischen Kunstsammlung dargestellt und angekündigt zur Sitzung des Kulturausschusses am 19.10.23 sowie ggf. im Finanz- und Verwaltungsausschuss am 25.10.23 eine Vorlage zur Beschlussfassung vorzulegen. Nachdem der Kulturausschuss grundsätzliche Zustimmung signalisierte, schlägt die Stadtverwaltung vor, die geschilderte, eher unkonventionelle, Vorgehensweise mit dem Ziel einer teilweisen Abhilfe der vorherrschenden Situation in Umsetzung zu bringen. Um zumindest eine grobe Einschätzung des künstlerischen und finanziellen Wertes eines Teils der Werke der Städtischen Kunstsammlung zu erhalten und daran anknüpfend Kategorien mit Blick auf die Priorisierung hinsichtlich der Aufbewahrung entlang dreier Kategorien (Kat. 1: „niedriger“ kultureller Wert; Kat. 2: „mittlerer“ kultureller Wert; Kat. 3: „hoher“ kultureller Wert) bilden zu können, soll eine Schätzung durch ein geeignetes Kunstauktionshaus anberaumt werden, die in Form einer Stundenpauschale beglichen wird. Ein solches Vorgehen würde der Verwaltung kurzfristig einen Überblick über die Zusammensetzung eines Teils der Städtischen Kunstsammlung sowie die Prüfung von Optionen für die Aufbewahrung der entlang o.g. Kategorien eingestuften Werke im Schloss Burgfarrnbach eröffnen. Zwar entbindet ein solches Vorgehen nicht grundsätzlich von einer vertieften kunsthistorischen Betrachtung, es wären aber konkrete Fortschritte in Sachen Aufbewahrung und Zugänglichkeit zu erwarten.

Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Kategorisierung der Werke in der Städtischen Kunstsammlung nach Ansicht der Stadtverwaltung nur in eingeschränktem Maße zu einer Entlastung der Aufbewahrungsflächen im Schloss Burgfarrnbach führen wird, zumal die Konkurrenzsituation mit den weiteren Archivalien weiterhin fortbesteht und jährlich neue Werke angekauft werden. Die Verwaltung hat daher eine mittelfristige Option eruiert, in der die Kunstsammlung der Stadt Fürth sachgerecht, übersichtlich, leicht zugänglich und, auch mit Blick auf zur Verfügung stehende Kapazitäten infolge des fortgesetzten Ankaufs weiterer Werke, dauerhaft gelagert werden kann. Der Eigentümer des Depots, in welchem, aufgrund der Baumaßnahmen, zum gegenwärtigen Zeitpunkt die ausgelagerten Ausstellungsstücke der Sammlung des Rundfunkmuseums untergebracht sind, steht einer zukünftigen Unterbringung der städtischen Kunstsammlung offen gegenüber. Besagte Räumlichkeiten wurden von der mietenden Kulturstiftung zum Zwecke einer Zwischenlagerung entsprechend sachgerecht ausgestattet und regaliert und kommen in ihrer Beschaffenheit grundsätzlich für die dauerhafte Lagerung der Städtischen Kunstsammlung in Frage. Eingedenk der noch andauernden Unterbringung der Sammlung des Rundfunkmuseums bis zu dessen Fertigstellung schlägt die Verwaltung vor, mit dem Eigentümer Anfang 2025 Gespräche über eine Fortsetzung der Anmietung des Depots zu führen und die Eckpunkte dieser Gespräche in die Gremien des Stadtrats zu bringen.

 

 

2. Ein Konzept für rotierenden Ausstellungmöglichkeiten bzw. die Sichtbarmachung für die Öffentlichkeit zu erarbeiten.

Ausgehend von den unter 1. genannten Schritten hinsichtlich der Erschließung, Aufbewahrung und Zugänglichmachung der Städtischen Kunstsammlung kann mit der Arbeit an einem Konzept für rotierende Ausstellungmöglichkeiten bzw. die Sichtbarmachung für die Öffentlichkeit begonnen werden. Zudem wird im Zuge der Umsetzung o.g. Schritte erkennbar werden, welche konkreten Werke der Städtischen Kunstsammlung grundsätzlich überhaupt für rotierende Ausstellungsmöglichkeiten bzw. Dauerleihgaben vorgesehen werden können.

 

3. Ein Gesamtkonzept zum Thema „Kunstsammlung der Stadt Fürth – Ankauf und Aufbewahrung“ zu erarbeiten.

Sobald brauchbare Zwischenergebnisse zu den Aufgabenstellungen 1. und 2. vorliegen, wird die Verwaltung die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zum Thema „Kunstsammlung der Stadt Fürth – Ankauf und Aufbewahrung in Angriff nehmen.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

10.000

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Vorlage StAM/0021/2023 vom 15.6.2023