Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt den vorliegenden Jahresantrag für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II „Sozialer Zusammenhalt“ 2024.
Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt der mittelfristigen Finanzplanung.
Im Vollzug des Baugesetzbuches und der
Städtebauförderungsrichtlinien ist der Regierung von Mittelfranken eine
Bedarfsmitteilung mit Fortschreibung der mittelfristigen, voraussichtlich
förderfähigen Kosten bis 01.12.2022 vorzulegen.
Bei den voraussichtlich förderfähigen Kosten handelt es sich um Kosten, die aus
Städtebauförderungsmitteln bezuschusst werden könnten und die nicht durch
andere Fördermittel (z B. nach FAG, GVFG, …) abgedeckt werden.
Der städtische Eigenanteil an den förderfähigen Kosten beträgt derzeit 40 %,
der Städtebauförderungsanteil von Bund/Land 60 %. Auf Basis der gemeldeten
Kosten erfolgt die landesweite Mittelzuteilung aus dem
Städtebauförderungsprogramm, die durch separate Anträge auf Zuschussbewilligung
konkretisiert wird.
Die Regierung von Mittelfranken bittet im Zuge der Aufstellung der jährlichen
Programme um beschlussmäßige Bestätigung des Antrags.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Jahresantrag 2024