Betreff
Blühflächen im Stadtgebiet - Bericht 2023
Vorlage
GrfA/0161/2023
Aktenzeichen
---
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bericht dient der Kenntnisnahme. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.


In der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 09.10.2019 wurde vom Baureferat/Grünflächenamt eine umfangreiche Vorlage unter dem Titel „Neue Leitlinien für das städtische Grün“ vorgestellt und beraten. Das Grünflächenamt zeigte darin die Möglichkeiten durch Extensivierung, Ansaat und Anpflanzung in öffentlichen Grünanlagen, im Straßenbegleitgrün und in Außenanlagen städtischer Gebäude arten- und blühreiche Pflanzengesellschaften zu etablieren, um dem Ansinnen des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ sowie dem neuen bayerischen Artenschutzgesetz gerecht zu werden.

 

Aus dem Gremium wurde der Wunsch geäußert, dass das Grünflächenamt jährlich einen Sachstandsbericht zu den neu geschaffenen Blühflächen dem Ausschuss vorlegt.

 

In 2023 wurden im Stadtgebiet insgesamt an acht Standorten neue Blühflächen auf einer Fläche von rd. 750 m² durch Anpflanzungen geschaffen. Die Herstellung der Flächen erfolgt zum Teil in Fremdvergabe im Rahmen städtischer Baumaßnahmen, zum Teil in Eigenleistung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Grünflächenamts. Im Einzelnen:

 

PG

Objekt

Typ

Art

Fläche

1017

Jugendtreff Oase

Staudenmischpflanzung

Staudengesellschaft GrfA

39 m²

656

Grüne Bänke Innenstadt

Staudenmischpflanzung

Staudengesellschaft GrfA

68 m²

458

Hans-Vogel-Straße

Staudenmischpflanzung

Staudengesellschaft GrfA

14 m²

648

Hallstraße

Staudenmischpflanzung

Staudengesellschaft GrfA

8 m²

512

Fronmüllerstraße

Staudenmischpflanzung

Staudengesellschaft GrfA

263 m²

485

Festplatz Stadeln

Staudenmischpflanzung

Staudengesellschaft GrfA

148 m²

284

Farrnbach-Schule

Staudenmischpflanzung

div. Staudenmischungen

72 m²

997

Vorplatz Kulturforum

Staudenmischpflanzung

Staudengesellschaft GrfA

125 m²

 

Summe

 

 

738 m²

 

 Staudenmischpflanzung Festplatz Stadeln

 

Insgesamt ist damit der Bestand an artenreichen Blühflächen seit Herbst 2019 um rd. 6.300 m² auf insgesamt rd. 9.200 m² angestiegen. Im Einzelnen:

 

Jahr

Fläche gesamt

Staudenmischpfl.

Anteil

Ansaatflächen

Anteil

vor 2019

2.922 m²

2.698 m²

92,33%

224 m²

7,67%

2019

1.134 m²

460 m²

40,56%

674 m²

59,44%

2020

1.550 m²

571 m²

49,65%

579 m²

50,35%

2021

2.382 m²

726 m²

30,48%

1.656 m²

69,52%

2022

868 m²

263 m²

30,28%

605 m²

69,72%

2023

738 m²

738 m²

100,00%

0 m²

0,00%

Summe

9.193 m²

5.455 m²

59,34%

3.738 m²

40,66%

 

Gleichzeitig ist aber festzustellen, dass der jährliche Zuwachs an artenreichen Blühflächen im Berichtszeitraum rückläufig und in diesem und im vergangenen Jahr unter 1.000 m² gesunken ist. Dies hängt auch mit dem höheren Pflegeaufwand bei gleichbleibender Personalstärke für Staudenmischpflanzungen gegenüber Ansaatflächen zusammen (s. u.).

 

Ausblick

Seitens des Grünflächenamts ist weiterhin vorgesehen, die Blühflächen jährlich kontinuierlich auszuweiten. In 2024 ist beispielsweise vorgesehen, an verschiedenen Baumscheiben im Stadtgebiet (Lindenstraße, Kannenbergstraße, Ullsteinstraße) einzelne Baumscheiben in Staudenmischpflanzungen umzuwandeln bzw. die bodendeckende Gehölzpflanzung durch Ansaatflächen zu ersetzen. Ebenso ist weiterhin vorgesehen, bei Baumaßnahmen des Grünflächenamts Staudenmischpflanzungen zu etablieren (Kaiserplatz, Förderzentrum Nord, Freisportanlagen Schulkomplex Fronmüllerstraße u. a.).

 

Im Haushalt 2020ff steht für diese Maßnahmen ein jährlicher Pauschalansatz im Vermögenshaushalt von 25 T€ für die Umwandlung von Flächen im Straßenbegleitgrün zur Verfügung. Sofern es eigene projektbezogenen Mittel für Außenanlagen, werden die Kosten aus diesen Haushaltsstellen finanziert. Aktuell stehen hier in 2023 noch rd. 17 T€ zur Verfügung, die als Haushaltsrest nach 2024 übertragen werden sollen. Bei Maßnahmen in Eigenleistungen werden lediglich die Materialkosten auf dieser Haushaltsstelle verrechnet, die Arbeitsleistung wird nicht gesondert intern verrechnet.

 

 

Erhöhter Pflegeaufwand

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung 2010 wurde u. a. die Pflege der Baumscheiben im öffentlichen Straßenraum deutlich reduziert, Rasenflächen wurde der Vorzug gegenüber bodendeckende Gehölz-Unterpflanzungen gegeben. Die Umwandlung in arten- und blühreiche Staudenmischpflanzung verkehrt nun dies ins genaue Gegenteil.

 

Aus der Nachkalkulation der Eigenleistung des vergangenen Jahres ergibt sich für eine bodendeckende Gehölzpflanzung und eine gemulchte Staudenmischpflanzung ein ungefähr gleich hoher jährlicher Pflegeaufwand von ca. 15 Minuten pro m², jedoch ein deutlich höherer gegenüber Rasenflächen mit dreimaliger Mahd (3 Minuten pro m² und Jahr) und Wiesenflächen mit einmaliger Mahd (1,50 Minuten pro m² und Jahr). Die beigefügte Anlage zeigt die Auswertung der Nachkalkulation 2022 anhand von jeweils vier ausgewählten Beispielen mit ungefähr gleicher Flächengröße.

 

Da zum überwiegenden Teil in der Vergangenheit im öffentlichen Straßenraum Rasenflächen in Staudenmischpflanzungen umgewandelt wurden bzw. neu angelegt wurden, kann vereinfacht gesagt werden, dass bei einem insgesamten Zuwachs von 8.000 bis 10.000 m² Staudenmischpflanzungen ein Wert erreicht ist, der eine zusätzliche Arbeitskraft vollständig binden würde.

 

Noch ist dieser Wert nicht erreicht und wird auch in den nächsten Jahren nicht erreicht werden, aber das Grünflächenamt wird deutlicher auf den Aspekt des jährlich steigenden Unterhaltsaufwands achten und beispielsweise Ansaatflächen den Vorzug vor Staudenmischpflanzungen geben müssen, auch wenn seitens der Bevölkerung der Wunsch nach Staudenmischpflanzungen deutlich höher ist als der nach Ansaatflächen.

 

Sofern seitens des Stadtrats weiterhin gewünscht ist, die arten- und blühreichen Staudenmischpflanzungen fortzuführen und auszubauen, wird auch irgendwann der Punkt erreicht sein, bei dem man über zusätzliche Stellen im Grünflächenunterhalt im gewerblichen Bereich reden muss - oder über eine Einschränkungen der Umwandlung von monotonen Straßenbegleitgrünflächen in insektenfreundliche Blühstreifen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

25.000

 

nein

X

ja

s. Anl.

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 6300.9502.0000

Budget-Nr. 67000

im

X

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 - Unterhaltskosten