Betreff
Änderung der Satzung des Fürther Behindertenrates
Vorlage
Rf. IV/0153/2023
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat beschließt die anliegende Änderungssatzung für den Behindertenrat.

 


Aufgrund des Beschlusses des Ältestenrates vom 19.10.2022 sollen die Aufwandsentschädigungen für den Behindertenrat, Jugendrat, Seniorenrat und Integrationsbeirat zukünftig einheitlich ausgestaltet werden und die Satzungen dahingehend geändert werden.

Gleichzeitig sollen auch die bestehenden Regelungen angeglichen bzw. nachfolgende Konkretisierungen und Berichtigungen vorgenommen werden.

 

Behindertenrat:

 

In § 1 wird klargestellt, dass die Beteiligungsrechte gegenüber Oberbürgermeister und Beschlussgremien durch den Vorstand ausgeübt werden.

 

§ 3 Abs. 3 wird neu in den Satzungstext aufgenommen, um den Ausschluss von Mitgliedern klarer zu definieren und zu präzisieren. Die bestehenden Regelungen waren zu wenig konkret.

 

Es erfolgt Klärung, dass im Fall des Rücktritts eines Vorstandsmitglieds eine Nachwahl erfolgt. Der sprachlich verunglückte § 5 Abs. 3 wird korrigiert.

 

Die Aufwandsentschädigungen sollen im Gleichklang mit den oben genannten Gremien dergestalt festgelegt werden, dass alle gewählten Mitglieder des entsprechenden Gremiums jährlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 € erhalten.

Zusätzlich erhält die/der Vorsitzende einen Betrag in Höhe von 200,00 € pro Jahr.

Stellvertretende Vorsitzende und Schriftführer/in erhalten zusätzlich einen Betrag in Höhe von 70,00 € pro Jahr.

Für während eines Amtsjahres ausscheidende oder nachrückende Mitglieder wird die Aufwandsentschädigung für das entsprechende Jahr anteilig berechnet. Dasselbe gilt auch für die zusätzliche Aufwandsentschädigung der Vorstandsmitglieder.

 

 

In der neuen Fassung des § 9 wird die Etablierung einer Geschäftsstelle geregelt, um insbesondere das Gremium in die verwaltungstechnischen Abläufe der Stadt Fürth besser zu integrieren.

 

Formal erfolgen noch kleinere sprachliche Korrekturen.

 

Auf die in der Anlage angefügte Änderungssatzung und das Leseexemplar der geänderten Satzung (Änderungen gelb markiert) wird verwiesen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

1.800,00

 

nein

x

ja

1.800,00

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Fürther Behindertenrat – Satzung mit eingearbeiteten Änderungen

Fürther Behindertenrat – Satzung zur Änderung der Satzung