Der Vortrag der Referentin dient
zur Kenntnis.
Der BWA empfiehlt/ der Stadtrat beschließt einen Planungsauftrag an die Verwaltung für die Errichtung eines Fahrradparkhauses westlich des Bahnhofsgebäudes auf Fl.Nr. 1109/165 im Rahmen der geförderten Maßnahme.
Der Bund hat großes Interesse an der Stärkung der intermodalen Schnittstelle von Fahrrad und Bahn / Bus und sieht demzufolge im Ausbau von Fahrradparkhäusern und Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen einen besonderen Handlungsbedarf.
Im Rahmen des Programms
„Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ werden Planung und bauliche Umsetzung von
Fahrradparkhäusern und gesicherten Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen des
öffentlichen Personenverkehrs gefördert, deren bauliche Umsetzung bis 2026
abgeschlossen wird. Hierzu zählen insbesondere (z.B. modulare)
Fahrradparkhäuser und große Sammelschließanlagen sowie automatische
Fahrradparkhäuser.
Gefördert werden mit dem Bau der
Fahrradparkhäuser außerdem auch Ausstattungselemente, die dem Abstellen von
Fahrrädern dienen. Förderfähig sind als Bestandteil des Fahrradparkhauses
darüber hinaus grundsätzlich auch der (Um-)Bau von Räumlichkeiten sowie
Ausstattungselemente für ergänzende Serviceleistungen sowie flankierende
investive Maßnahmen zur unmittelbaren Einbindung des Fahrradparkhauses in das
lokale und regionale Radwegenetz.
Anfang Mai 2023 reichte die Stadt Fürth dem Förderaufruf entsprechend eine erste Skizze zu einem Fahrradparkhaus ein.
Mitte Juli 23 wurde die Verwaltung vom Fördermittelgeber aufgefordert, einen Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung zu stellen.
Der Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung wurde im August 2023 gestellt.
Die erste positive Rückmeldung seitens des BALM[1] erfolgte
Mitte September 2023.
Standort
Das Fahrradparkhaus soll auf einem Teil des Grundstücks
Fl.Nr. 1109/165 entstehen.
Abb.: Lageplan (Auszug Geoinformationssystem der Stadt Fürth)
Die Bereitstellung des Grundstücks wurde vom Eigentümer bereits in Aussicht gestellt. Das weitere Vorgehen (Erbpacht oder Gestattung) ist derzeit in Verhandlung.
Kosten und Betriebskosten
Für den Antrag auf Fördermittel wurden die voraussichtlichen
Kosten vorab anhand eines Richtangebots ermittelt (Stand 21. Juli 2023). Eine genaue Ausgestaltung ist damit noch
nicht vorentschieden, sondern wird in der zu erarbeitenden Planung entwickelt.
Für das Projekt werden in dem Richtangebot inkl.
Projektierung, bauseitiger Vorbereitung, Transport, Montage und Inbetriebnahme
Kosten i.H.v. € 1.605.000 geschätzt.
Darin enthalten sind bereits Stellplätze für Lastenräder und
Anhänger sowie die genannte weitere Ausstattung.
Eine Einrichtung für Buchung, Bedienung und Bezahlung per App inkl. Bezahlungssystem sind in den Richtkosten bereits berücksichtigt.
Die geschätzten Betriebskosten für das Parkhaus belaufen
sich auf ca. € 38.000 / Jahr. Darin enthalten sind Hotline, Kundendienst,
Unterhalt und Wartung seitens des Herstellers, wobei Dienstleistungen wie z.B.
Reinigung der Anlage auch seitens der Stadt oder des zukünftigen Betreibers
erbracht werden können.
Finanzierung
Die Förderquote liegt bei finanzschwachen Kommunen bei 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Die Haushaltsmittel wurden für das Haushaltsjahr 2025 / 2026 angemeldet.
Betriebskosten werden auf € 38.400 / Jahr geschätzt. In Abhängigkeit von Ausnutzung und Tarifgestaltung (z.B. Tag oder Monatsabo/ Jahresabo) kann ein Teil der Betriebskosten erwirtschaftet werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
160.500 € |
|
nein |
X |
ja |
bis
zu 38.000 € |
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Veranschlagung im Haushalt
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X |
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: zusätzliche Anmeldung für
HH 2024 für HHSt. 01.
6100. 65555 900 oder Verwendung
-Jahresansatz von derzeit 125.00 € über zwei Jahre |
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