Betreff
Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof | Planungsauftrag
Vorlage
SpA/1104/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag der Referentin dient zur Kenntnis.

 

Der BWA empfiehlt/ der Stadtrat beschließt einen Planungsauftrag an die Verwaltung für die Errichtung eines Fahrradparkhauses westlich des Bahnhofsgebäudes auf Fl.Nr. 1109/165 im Rahmen der geförderten Maßnahme.


Der Bund hat großes Interesse an der Stärkung der intermodalen Schnittstelle von Fahrrad und Bahn / Bus und sieht demzufolge im Ausbau von Fahrradparkhäusern und Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen einen besonderen Handlungsbedarf.

 

Im Rahmen des Programms „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ werden Planung und bauliche Umsetzung von Fahrradparkhäusern und gesicherten Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen des öffentlichen Personenverkehrs gefördert, deren bauliche Umsetzung bis 2026 abgeschlossen wird. Hierzu zählen insbesondere (z.B. modulare) Fahrradparkhäuser und große Sammelschließanlagen sowie automatische Fahrradparkhäuser.

 

Gefördert werden mit dem Bau der Fahrradparkhäuser außerdem auch Ausstattungselemente, die dem Abstellen von Fahrrädern dienen. Förderfähig sind als Bestandteil des Fahrradparkhauses darüber hinaus grundsätzlich auch der (Um-)Bau von Räumlichkeiten sowie Ausstattungselemente für ergänzende Serviceleistungen sowie flankierende investive Maßnahmen zur unmittelbaren Einbindung des Fahrradparkhauses in das lokale und regionale Radwegenetz.

 

Anfang Mai 2023 reichte die Stadt Fürth dem Förderaufruf entsprechend eine erste Skizze zu einem Fahrradparkhaus ein.

 

Mitte Juli 23 wurde die Verwaltung vom Fördermittelgeber aufgefordert, einen Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung zu stellen.

 

Der Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung wurde im August 2023 gestellt.

 

Die erste positive Rückmeldung seitens des BALM[1] erfolgte Mitte September 2023.

 

Standort

 

Das Fahrradparkhaus soll auf einem Teil des Grundstücks Fl.Nr. 1109/165 entstehen.

 

Abb.: Lageplan (Auszug Geoinformationssystem der Stadt Fürth)

 

Die Bereitstellung des Grundstücks wurde vom Eigentümer bereits in Aussicht gestellt. Das weitere Vorgehen (Erbpacht oder Gestattung) ist derzeit in Verhandlung.

 

Kosten und Betriebskosten

 

Für den Antrag auf Fördermittel wurden die voraussichtlichen Kosten vorab anhand eines Richtangebots ermittelt (Stand 21. Juli 2023). Eine genaue Ausgestaltung ist damit noch nicht vorentschieden, sondern wird in der zu erarbeitenden Planung entwickelt.

 

Für das Projekt werden in dem Richtangebot inkl. Projektierung, bauseitiger Vorbereitung, Transport, Montage und Inbetriebnahme Kosten i.H.v. € 1.605.000 geschätzt.

Darin enthalten sind bereits Stellplätze für Lastenräder und Anhänger sowie die genannte weitere Ausstattung.

 

Eine Einrichtung für Buchung, Bedienung und Bezahlung per App inkl. Bezahlungssystem sind in den Richtkosten bereits berücksichtigt.

 

Die geschätzten Betriebskosten für das Parkhaus belaufen sich auf ca. € 38.000 / Jahr. Darin enthalten sind Hotline, Kundendienst, Unterhalt und Wartung seitens des Herstellers, wobei Dienstleistungen wie z.B. Reinigung der Anlage auch seitens der Stadt oder des zukünftigen Betreibers erbracht werden können.

 

 

 

Finanzierung

 

Die Förderquote liegt bei finanzschwachen Kommunen bei 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Die Haushaltsmittel wurden für das Haushaltsjahr 2025 / 2026 angemeldet.

 

Betriebskosten werden auf € 38.400 / Jahr geschätzt. In Abhängigkeit von Ausnutzung und Tarifgestaltung (z.B. Tag oder Monatsabo/ Jahresabo) kann ein Teil der Betriebskosten erwirtschaftet werden.  



[1] Bundesamt für Logistik und Mobilität


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

160.500

 

nein

X

ja

bis zu 38.000

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: 

zusätzliche Anmeldung für HH 2024  für HHSt. 01. 6100. 65555 900 oder

Verwendung -Jahresansatz von derzeit 125.00 € über zwei Jahre