Betreff
Änderung der Satzung der Stadt Fürth über die Verleihung eines Zukunftspreises
Vorlage
BMPA/1069/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Auf Empfehlung des Ältestenrates beschließt der Stadtrat die Änderung der Satzung der Stadt Fürth über die Verleihung eines Zukunftspreises.

 

Die Anlage mit den Änderungen ist Bestandteil des Beschlusses.


Die Satzung der Stadt Fürth über die Verleihung eines Zukunftspreises soll unter anderem vor dem Hintergrund der ersten Nachhaltigkeitsstrategie in einigen Punkten geändert werden:

 

Die Verleihung des Preises soll sich nicht nur auf fünf Preisträgerinnen und Preisträger erstrecken, sondern um eine unbegrenzte Anzahl erweitert werden.

 

Die Sparkasse Fürth möchte das Preisgeld durch eine variable Spende ergänzen.

 

§ 2 Absatz 1 der Satzung wird mit der „lokalen wirtschaftlichen Entwicklung“ ergänzt.

 

§ 2 Absatz 1 der Satzung wird um die Nummer 4 mit dem „Gebiet des innovativ-nachhaltigen Wirtschaftens, insbesondere im Bereich der ressourcenschonenden (Flächen, Energie und Rohstoffe), klimaneutralen und kreislaufwirtschafts- und gemeinwohlorientierten Unternehmensentwicklung“ erweitert.

 

Erläuterungen

 

Die Satzungsänderung wurde vom Nachhaltigkeitsbüro/Bürgermeister- und Presseamt in Kooperation mit dem Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung angestoßen, um das operative Ziel 3.3.3 der ersten Fürther Nachhaltigkeitsstrategie in Umsetzung zu bringen. Es lautet: „Es werden ab 2024 jährlich mit Unterstützung der Stadt Fürth zwei Projekte zur Innovationsförderung umgesetzt“.

 

Als eine Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels wird unter 3.3.3.2 ein Nachhaltigkeitspreis für Unternehmen vorgeschlagen: „Die Stadt schafft einen eigenen Preis für innovativ-nachhaltige Unternehmenskultur oder schafft eine eigenständige Kategorie im bestehenden Zukunftspreis der Stadt für Unternehmen. Es werden eigenständige Bewertungskriterien entwickelt.“

 

Nach genauer Sichtung der bisherigen Satzung des Zukunftspreises und Austausch zur praktischen wie rechtlichen Umsetzung wird die vorliegende Satzungsänderung als zweckdienlichste Lösung zur Erreichung des Ziels angesehen.

 

Auf einen gesonderten Preis oder eine gesonderte Kategorie wird aus folgenden Gründen verzichtet:

 

1)      Der Arbeitsaufwand und die Kosten zweier getrennter Satzungen, Bewerbungsverfahren und Preisverleihungen sind ungleich höher.

2)      Der Preis konnte schon bisher an natürliche und juristische Personen vergeben werden. Auch bisher waren schon Unternehmen unter den Preisträgern, nämlich Unverpacktladen Kleegrün, Naturfriseurin Brigitte Peiker, Gemüsebau Höfler.

3)      Es bestehen Bedenken, ob sich ausreichend Firmen für einen neu geschaffenen Preis bewerben und die qualitativen Kriterien ausreichend erfüllen.

4)      Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt in Zukunft wie bisher in Abstimmung mit dem Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz sowie dem Sozialamt, und neu mit dem Nachhaltigkeitsbüro und dem Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung. Ein weiterer Preis würde auch hier zu Mehraufwand führen.

5)      Die Vernetzungsmöglichkeit von ausgezeichneten Initiativen, Verbänden und Wirtschaftsunternehmen über die Preisverleihung ist ein positiver Nebeneffekt.

6)      Die allgemeinen Sparvorgaben für die Verwaltung können durch ein Umsetzen des Zieles im Rahmen des Zukunftspreises besser eingehalten werden.

Deshalb bietet sich eine Integration an. Die Maßnahme 3.3.3.2 wird durch die Satzungsänderung entsprechend angepasst umgesetzt.

 

Um die durch die gezielte Ansprache erwartete höhere Anzahl an Bewerbungen abzufedern und eine Bewerbung attraktiver zu machen, haben das Nachhaltigkeitsbüro und das Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung vorgeschlagen, den Gesamtbetrag des Preisgeldes um 5000,-€ zu erhöhen. Der Ältestenrat hat entschieden, das Preisgeld wie bisher bei 10.000 Euro zu belassen.

 

Um die lokale Wirtschaft direkt anzusprechen und für innovativ-nachhaltiges Wirtschaften zu motivieren, wurde die Änderung der Satzung in § 2 Absatz 1 Nummer 4 entwickelt. Zusätzlich soll die Wirtschaft von der Verwaltung (Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung) direkt adressiert und zur Bewerbung eingeladen werden.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

Preisgeld 10.000

 

nein

X

ja

Preisgeld 10.000

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 0000.6313.0000

Budget-Nr.      

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Änderungssatzung zum Zukunftspreis