Bestandsaufnahme Auslastung der sanierungsbgedürftigen Brücken im Fürther Stadtwesten
Die Verwaltung / SpA wird beauftragt die Fragen 1 bis 3 im Zuge des anstehenden Grundsatzbeschlusses zur Hafenbrücke zu Beginn des Jahres 2024 zu beantworten. Die Frage 4 wird mit den Ausführungen des TfA nachfolgend beantwortet.
Bezugnehmend auf den o. g. Antrag der Grünen vom 13.09.2023 teilt das SpA zu den Fragen 1 bis 3 Nachfolgendes mit:
Die Hafenbrücke befindet sich in einem außerordentlich schlechten Erhaltungszustand und bedarf dringend einer Erneuerung. Im Zuge des anstehenden Grundsatzbeschlusses zur Sanierung der Hafenbrücke werden die anstehenden Fragestellungen 1 bis 3 umfassend durch SpA beantwortet. Zudem ist für die Sanierung der Hafenstraße eine zusätzliche Informationsveranstaltung für die Stadträte geplant.
Die nachfolgenden Ausführungen
des TfA dienen der Kenntnis und Beantwortung der Frage 4 „Wie sehen alternative (ggfs. provisorische) Planungen aus für den
Fall, dass eine der Brücken für einen längeren Zeitraum gesperrt werden muss?“.
Hafenbrücke
-
Die
Hafenbrücke im Zuge der Rezatstraße über den MD-Kanal (BW048) kann aufgrund des
schlechten Bauwerkszustandes und dem Umstand, dass
spannungsrisskorrosionsgefährdeter Spannstahl verbaut wurde, nicht mehr
wirtschaftlich sinnvoll instandgesetzt werden. In Anbetracht dieser
Erkenntnisse soll das Bauwerk ab dem Jahre 2027 rückgebaut und neu errichtet
werden.
Um weitere
Verschlechterungen des Bauwerkszustandes rechtzeitig zu erkennen, ist das
Bauwerk einem verkürzten Intervall von Bauwerksprüfungen unterzogen. Sollte im
Zuge dieser Prüfungen festgestellt werden, dass weitere Verkehrsbeschränkungen
oder im schlimmsten Falle, die Vollsperrung des Bauwerks notwendig werden, hat
die Verwaltung hierfür, sowie im Vorgriff für eine Baumaßnahme, bereits 2018
ein Verkehrskonzept zur Umleitung der einzelnen Verkehrsströme erstellt (siehe
Anlage).
Farrnbacher Brücke
-
Seitens
der Verwaltung ist es vorgesehen, die Straßenbrücke „Farrnbacher Brücke über
den MD-Kanal“ (BW047) vor dem Ersatzneubau der Hafenbrücke instand zu setzen.
Dies ist nach jetzigem Stand für das Jahr 2026 vorgesehen, nach den
Bautätigkeiten in der Würzburger Straße in Burgfarrnbach. Die Instandsetzung
des Bauwerks kann nur unter Vollsperrung erfolgen. Die Planungen sollen im
Laufe des 2. Halbjahrs 2024 beginnen. In diesem Zuge wird auch ein
Verkehrskonzept erstellt.
Brücken im Zuge der Würzburger Straße (B8)
-
Die
Straßenbrücken im Zuge der B8 über den MD-Kanal (BW005) bzw. über die
Bahnstrecke Nürnberg – Würzburg (BW006) wurden in den Jahren 2009/2010
instandgesetzt bzw. neu errichtet. Hier sind aus aktueller Sicht keine
Instandhaltungsarbeiten und damit einhergehende Verkehrsbeschränkungen
vorgesehen.
-
Am
Bauwerk über die Bahnlinie Nürnberg – Bamberg (BW003) wurde durch die Deutsche
Bahn im Zuge des Ausbaus des Haltepunkts Fürth-Klinikum ein Aufzug sowie
Treppenanlagen errichtet. Gemäß den letzten Ergebnissen aus den Bauwerksprüfungen
sind zum jetzigen Zeitpunkt keine verkehrsbeschränkenden Maßnahmen nötig. Ob
das Bauwerk instandgesetzt oder neu errichtet werden soll, ist abhängig von der
künftigen Aufteilung der Fahrbahnen auf dem Bauwerk und den damit
einhergehenden statischen Untersuchungen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1: Antrag Stadtratsfraktion GRÜNE vom 13. September 2023
Bestandsaufnahme Auslastung der sanierungsbedürftigen Brücken im Fürther Stadtwesten