Betreff
Sperrung der Obermichelbacher Straße - Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom 18.10.2023
Vorlage
SVA/0348/2023
Aktenzeichen
3610.10.46278
Art
Beschlussvorlage - AL

Kenntnisnahme.


Am 10.10.2023 beantragte die Firma Implenia Construction GmbH, Nürnberg, beim Straßenverkehrsamt die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Sperrung der Obermichelbacher Straße im Bereich des Bauwerks „Michelbach“ des Main-Donau-Kanals. Auftraggeber ist die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, vertreten durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nürnberg. Grund für die beantragte Straßensperrung ist die Sanierung der Trogbrücke. Die Sperrung soll zunächst für einen Zeitraum von Oktober 2023 bis 22. April 2024 gelten.

 

Seitens der Straßenverkehrsbehörde wurde unmittelbar nach Eingang des Antrages die Vorlage eines Bauzeiten- und Bauablaufplanes sowie Verkehrszeichenplanentwurfes angefordert, welche Anfang der vergangenen Woche beim Straßenverkehrsamt eingingen.

Gleichzeitig erfolgte durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt eine Pressemitteilung, in der von einer Sperrung für den Zeitraum von eineinhalb Jahren ausgegangen wird. Diese Pressemitteilung und der dort genannte Zeitraum wurden mit der Straßenverkehrsbehörde nicht abgestimmt. Insoweit hat der Antrag der beauftragten Bauunternehmung auch die Stadtverwaltung überrascht.

 

Der Auftragnehmerin wurde vorerst die Erteilung der beantragten verkehrsrechtlichen Anordnung zum 23.10.2023 nicht in Aussicht gestellt, da zunächst eine mögliche Umleitungsstrecke für den Verkehr zwischen dem Ortsteil Vach und den benachbarten Gemeinden sowie eine Ausweichroute für die Feuerwehr festzulegen war.

Es ist nun geplant, den aus der Fürther Innenstadt bzw. aus Richtung Atzenhof bzw. dem Hafengebiet ankommenden Verkehr in Richtung Obermichelbach über die Stadelner Straße und Fischerberg zur Stadelner Hauptstraße (St 2242) zu führen und dann über die Mannhofer Straße und Vacher Markt zur Herzogenauracher Straße (St 2263) zu leiten. Die aktuell bestehende Vorfahrtsregelung am Vacher Markt wird geändert und dem Verlauf der St 2263 (Brückenstraße – Herzogenauracher Straße) folgen. Aus Richtung Obermichelbach wird der ankommende Verkehr auf der Kreisstraße FÜs 3 verbleiben und über die Pfaffenhecke zur Herzogenauracher Straße und über die Brückenstraße und Mannhofer Straße (St 2263) zur Stadelner Hauptstraße (St 2242) geführt.

 

An der Fußgänger-Lichtzeichenanlage ist eine Änderung nicht angebracht, da die Signalanlage für den Fahrverkehr auf Dauergrün steht und nur auf Anforderung den Fußgängerverkehr frei gibt. Die Anlage ist für den Fußgängerverkehr und besonders für Schülerinnen und Schüler an dieser Stelle unverzichtbar.

 

Die Straßenverkehrsbehörde geht davon aus, dass sich der Verkehr zwischen dem Stadtgebiet Fürth bzw. der Staatsstraße 2242 und den westlich von Vach gelegenen Gemeinden alternative Wege suchen wird. Sollte Bedarf für eine Anpassung der Lichtzeichenanlagen im Zuge der Umleitungsführung ergeben, ist eine Nachsteuerung möglich. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird ein Bedarf aber noch nicht gesehen.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: