Betreff
Eingabe gemäß Art. 56 Abs. 3 Gemeindeordnung, hier: Freiwillige Meldestelle für Ehrenamtliche als Hinweisgeber
Vorlage
RA/0036/2023
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Finanzausschuss/der Stadtrat nimmt von der Bürgereingabe Kenntnis.

Der Finanzausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt, das Anliegen abzulehnen.


Ein Bürger fordert mit der anliegenden Eingabe die Schaffung einer internen Meldestelle für Personen, die ehrenamtlich etwa in Beiräten vertreten sind bzw. die Erstreckung der zu schaffenden internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auf diesen Personenkreis.

Das Rechtsamt wies den Eingabeführer im Auftrag des Ref. III darauf hin, dass Ehrenamtliche nicht in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen. Dieser präzisierte daraufhin, dass er diese Rechtsansicht teile, er aber fordere, dass die Stadt eine eigene Meldestelle „in Analogie“ zum HinSchG schaffe, damit Ehrenamtliche „Informationen über Verstöße melden“ könnten.

 

Dem Ansinnen sollte nicht nachgekommen werden. Die Notwendigkeit einer solchen Einrichtung erschließt sich nicht, da Ehrenamtliche anders als die vom HinSchG geschützten Beschäftigten nicht wirtschaftlich von der Stadt abhängig sind und daher auch keine Repressalien zu befürchten haben.  Im Übrigen wäre die Schaffung einer „Meldestelle“ für Ehrenamtliche eine freiwillige Leistung der Stadt, deren Einführung die gewährten Stabilisierungshilfen entgegenstehen. Etwas Ähnliches ist auch aus anderen Städten nicht bekannt.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Eingabe vom 05.09.2023 - geschwärzt