Betreff
Wirtschaftsplan 2024 der StEF
Vorlage
StEF/0208/2023
Art
Beschlussvorlage - STEF

Der Werkausschuss nimmt den Wirtschaftsplan 2024 der StEF zur Kenntnis.

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan 2024 der Stadtentwässerung Fürth (StEF) zur Beschlussfassung.

 

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2024 der Stadtentwässerung Fürth.


Der Werkausschuss ist vorberatender Ausschuss für die StEF in allen Angelegenheiten die der Beschlussfassung des Stadtrates unterliegen.

 

Die wesentlichen Eckdaten des WiPl 2024 werden nachstehend zur Kenntnis gegeben.

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024

 

schließt im          Erfolgsplan

 

                mit Erträgen von                              26.090.700 €

                und Aufwendungen von               37.586.800 €

 

und im Vermögensplan

 

                mit Einnahmen von                        38.087.715 €

                und Ausgaben von                          38.087.715 €

ab.

 

 

Der Gesamtbetrag der Genehmigungen für Kredit-

aufnahmen für Investitionen wird festgesetzt auf            13.187.216 €

 

Die nicht verbrauchten Kreditermächtigungen aus dem Wirtschaftsjahr 2023 in Höhe

von 17.727.784,00 Euro werden nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2023 kraft Gesetzes (Art. 71 Abs. 3 GO i. V. mit Art. 88 Abs. 5 Satz 1 GO) auf das Wirtschaftsjahr 2024 übertragen und stehen dort neben den Ansätzen für 2024 für Investitionen zur Verfügung.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

im Vermögensplan beläuft sich

 

im Jahr 2025 auf                              15.002.400 €

im Jahr 2026 auf                              22.202.400 €

und im Jahr 2027 auf       6.650.000 €

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur

rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf            12.900.000 €

 

Aufgrund der voraussichtlich bereits im Jahr 2023 aufgebrauchten Gebührenüberdeckung (Schmutzwasser) und für das Jahr 2024 vorgesehenen, zum Teil extremen Preissteigerungen, wird davon ausgegangen, dass zum Ende des Kalkulationszeitraumes 2021 – 2024 hier eine Unterdeckung entstanden sein wird, die nicht über Kreditaufnahmen finanziert werden darf. Die Unterdeckung kann in der nächsten Kalkulationsperiode ab 2025 gebührenerhöhend angesetzt werden und wird in der Planung über den höheren Kassenkredit-Rahmen als Zwischenfinanzierung dargestellt.

 

Um zusätzliche Liquidität zu schaffen, wird in den Jahren 2023 und 2024 die Tilgung des Trägerdarlehens ausgesetzt.

 

Weitergehende Informationen sind dem WiPl zu entnehmen.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Fürth (StEF) für das Wirtschaftsjahr 2024