Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt von dem Bedarf der Neufassung der Sportförderrichtlinien Kenntnis. Er empfiehlt, die in der Anlage beigefügten Richtlinien zur finanziellen Förderung des Sports durch die Stadt Fürth vom 03.11.2023 zu erlassen und die zusätzlich erforderlichen Mittel i. H. v. 1.016.438,73 € (aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2024 bis 2028) bereitzustellen.
Für den Stadtrat:
Der Stadtrat nimmt von dem Bedarf der Neufassung der Sportförderrichtlinien Kenntnis. Er beschließt, die in der Anlage beigefügten Richtlinien zur finanziellen Förderung des Sports durch die Stadt Fürth vom 03.11.2023 zu erlassen und die zusätzlich erforderlichen Mittel i. H. v. 1.016.438,73 € (aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2024 bis 2028) bereitzustellen.
Die neuen Richtlinien zur finanziellen Förderung des Sports durch die Stadt Fürth treten am 01.01.2024 unbefristet in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien zur finanziellen Förderung des Sports vom 23.01.2016, die Richtlinien zur Förderung des Sportstättenbaus vom 20.03.2017 sowie die Ehrenordnung vom 01.11.2009 außer Kraft.
Für den Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und
Gesundheit:
Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt von der Neufassung der Sportförderrichtlinien sowie der Bereitstellung der zusätzlich erforderlichen Mittel i. H. v. 1.016.438,73 € (aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2024 bis 2028) zustimmend Kenntnis.
Änderungsbedarf
der Satzungen und Richtlinien im Sportbereich:
Im Bereich Sport sind umfangreiche Neufassungen und Änderungen der bestehenden Satzungen, Richtlinien und Ordnungen erforderlich. Der Bedarf ergibt sich aufgrund teils widersprüchlicher Inhalte der derzeit geltenden Bestimmungen sowie veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen. Zudem soll durch eine Reduktion der Satzungen im Sportbereich eine bessere Übersichtlichkeit der geltenden Vorgaben für alle Fürther Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden. Zukünftig sollen mit den Richtlinien zur finanziellen Förderung des Sports durch die Stadt Fürth (Sportförderrichtlinien), der Satzung für die Gremien des Fürther Sports (Satzung Gremien Sport), der Satzung über die Benutzung der Sportstätten der Stadt Fürth (Sportstättensatzung) sowie der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Turnhallen und Freiflächen der Stadt Fürth bei außerschulischer Nutzung (Sportstättengebührensatzung) lediglich vier Dokumente – anstatt der bisherigen sieben Dokumente – die städtischen Vorgaben im Sportbereich regulieren.
Neufassung der
Sportförderrichtlinien:
Die Inhalte der Neufassung der Sportförderrichtlinien der Stadt Fürth (vgl. Anlage 1) setzen sich aus verschiedenen Richtlinien und Ordnungen zusammen (vgl. Anlage 2; Richtlinien zur finanziellen Förderung des Sports vom 13.01.2016; Richtlinien zur Förderung des Sportstättenbaus vom 20.03.2017; Ehrenordnung vom 01.11.2009; Geschäftsordnung des Sportausschusses vom 13.01.2003). Eine Überarbeitung war aufgrund teils widersprüchlicher Inhalte, rechtlicher Ungenauigkeiten sowie bisher nicht aufgeführter Zuschüsse dringend erforderlich. Auf folgende inhaltliche Änderungen wird besonders hingewiesen:
1.
Alle Förderanträge sollen ab dem
kommenden Jahr digital gestellt werden. Das digitale Antragswesen soll
möglichst vereinsfreundlich und unkompliziert aufgebaut werden. Durch die
Digitalisierung sollen die Sportvereine und die Verwaltung entlastet werden.
Die Vereine werden bei der Einfindung in die digitale Antragsstellung durch die
Verwaltung unterstützt.
2.
Die Fördersätze des
Betriebszuschusses (ehemals Objektförderung) wurden angepasst, da eine
möglichst faire Verteilung des vorhandenen Budgets gewünscht wurde. Die
Fördersätze orientieren sich deshalb stärker an den tatsächlichen
Betriebskosten und wurden um ehemalige Problempunkte bereinigt. Insgesamt
profitieren 22 Vereine von der
Veränderung, sieben Vereine bekommen jedoch geringere Zuschüsse. Um den
Sportvereinen einen angemessenen Anpassungszeitraum an die neuen Fördersätze zu
ermöglichen, sollen deshalb anteilige Ausgleichszahlungen für die negativ
betroffenen Vereine geleistet werden (vgl. Anlage 3).
3.
Alle derzeit gewährten Zuschüsse für
die Fürther Sportvereine wurden in die Sportförderrichtlinien aufgenommen. Dies
betrifft u. a. den Wassersportzuschuss sowie die Projektförderung, welche
zwar auf Grundlage der vom Stadtrat am 21.11.2018 beschlossenen Erhöhung der
Sportförderung ausbezahlt werden, aber noch nicht in den städtischen Richtlinien
verankert sind.
4.
Aufgrund der bestehenden
Notwendigkeit der Unterstützung des stetigen Ausbaus der vereinseigenen
Sportinfrastruktur soll der Fördersatz für Baumaßnahmen dauerhaft von 25 %
auf 30 % der förderfähigen Kosten erhöht werden. Die bereits erfolgten befristeten
Erhöhungen des Fördersatzes in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 waren von
elementarer Bedeutung für die Fürther Sportvereine und wurden sehr gut
angenommen.
5.
Mit der vom Stadtrat am 21.11.2018
beschlossenen Erhöhung der Sportförderung wurde für die Haushaltsjahre 2019 bis
2023 eine Aufstockung des jährlichen Budgets des Investitionszuschusses um
200.000 € von 50.000 € auf 250.000 € beschlossen. Der erhöhte
Fördertopf hat sich in den letzten fünf Jahren bewährt und wurde fast vollständig
ausgeschöpft. Zudem sind noch viele weitere Investitionsmaßnahmen der Fürther
Sportvereine in den nächsten Jahren vorgesehen. Die in diesem Jahr auslaufende
befristete Erhöhung des Investitionszuschusses auf jährlich insgesamt
250.000 € soll deshalb für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028 verlängert
werden.
Die zentralen Anpassungen sowie alle weiteren Änderungen können der Leseversion (vgl. Anlage 1) sowie der synoptischen Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung der Sportförderrichtlinien (vgl. Anlage 2) entnommen werden.
Finanzielle
Auswirkungen der Neufassung:
Aufgrund der aktuell angespannten Haushaltslage der Stadt Fürth soll die Neufassung der Sportförderrichtlinien weitgehend budgetneutral erfolgen. Es ergeben sich jedoch finanzielle Auswirkungen durch die Ausgleichszahlungen an die durch die Neufassung des Betriebszuschusses schlechter gestellten Sportvereine i. H. v. 16.438,73 € (davon 8.219,36 € im Haushaltsjahr 2024, 5.479,58 € im Haushaltsjahr 2025 und 2.739,79 € im Haushaltsjahr 2026). Zudem sind für die befristete Erhöhung des Investitionszuschusses in den Haushaltsjahren 2024 bis 2028 insgesamt Mittel i. H. v. 1.000.000 € (davon 200.000 € pro Haushaltsjahr) erforderlich.
Etwaige weitere Anpassungen der städtischen Sportförderung an die derzeitigen Preissteigerungen sollen zu einem anderen Zeitpunkt angegangen werden. Erhöhungen sollten stets zielgerichtet erfolgen und den Bedarfen der Fürther Sportvereine gerecht werden.
Partizipativer
Entstehungsprozess der Neufassung:
Im Entstehungsprozess der Neufassung der Sportförderrichtlinien wurde der Sportausschuss aktiv eingebunden. Der Sportausschuss hat die neuen Sportförderrichtlinien in der letzten Sitzung am 26.09.2023 bereits für den weiteren Gremienlauf empfohlen. Auch das Forum des Fürther Sports hat sich in der Sitzung vom 23.10.2023 bei lediglich einer Gegenstimme für die Neufassung der Sportförderrichtlinien ausgesprochen. Zudem wurden bei der Erstellung die Kämmerei, das Rechtsamt sowie das Rechnungsprüfungsamt beteiligt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
1.016.438,73 € |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
|
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
x |
Vwhh |
x |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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- Anlage 1: Leseversion Sportförderrichtlinien
- Anlage 2: Synopse Sportförderrichtlinien
- Anlage 3: Ausgleichszahlung Neufassung Betriebszuschuss