Betreff
Ausbildungsplatz im Amt für Tourismus zum 01.09.2024
Vorlage
PA/0985/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Zum 01.09.2024 soll ein Ausbildungsplatz für eine Kauffrau bzw. einen Kaufmann für Tourismus und Freizeit geschaffen werden. Der Ausbildungszeitraum erstreckt sich vom 01.09.2024 bis 31.08.2027.


Das Amt für Tourismus beantragt zum 01.09.2024 erneut eine Kauffrau bzw. einen Kaufmann für Tourismus und Freizeit ausbilden zu dürfen.

 

Die derzeitige Auszubildende wird ihre Ausbildung voraussichtlich zum 31.08.2024 mit dem erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung beenden.

 

Die Ausbildung erfolgt grundsätzlich über Bedarf.

 

Für die dreijährige Ausbildung ist insgesamt mit Kosten in Höhe von rund 64.000 Euro (davon rund 63.000 Euro reine Personalkosten) zu rechnen. Die Kosten werden aus dem Gesamthaushalt getragen.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

64.000 €, verteilt auf 4 Jahre

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Antrag der TI vom 23.08.2023