Betreff
Anpassung der Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und Ausschussgemeinschaften
Vorlage
Rf. III/0196/2023
Aktenzeichen
III/Mö
Art
Beschlussvorlage - R

1. Der Betrag der jährlichen Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und Ausschussgemeinschaften wird auf 150.000,- € erhöht.

 

2. Die Erhöhung kommt ab der Auszahlung für Januar 2024 zum Tragen.

 

3. Ab dem Jahr 2024 werden bei einheitlicher Änderung aller Grundgehälter der Besoldungsgruppen A und B die Zuwendungen mit dem gleichen Vomhundertsatz angepasst. Die Anpassung erfolgt zum darauffolgenden Jahreswechsel.

 


 

In seiner Sitzung am 16.10.2023 hat der Ältestenrat folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Ältestenrat empfiehlt, dass der Betrag der jährlichen Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und Ausschussgemeinschaften auf 150.000,- € erhöht wird.

 

Die Erhöhung kommt ab der Auszahlung für Januar 2024 zum Tragen.

 

Ab dem Jahr 2024 werden bei einheitlicher Änderung aller Grundgehälter der Besoldungsgruppen A und B die Zuwendungen mit dem gleichen Vomhundertsatz angepasst. Die Anpassung erfolgt zum darauffolgenden Jahreswechsel.

 

Die Anpassung der Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und Ausschussgemeinschaften wird in der Sitzung des Stadtrats am 15.11.2023 zur Beschlussfassung eingestellt.“

 

Auf der Grundlage der Zuwendungsregelungen in der Stadtratsperiode 2020 – 2026 (vgl. Beschluss des Stadtrats vom 07.05.2020 – Rf. III/0119/2020) unter Einbeziehung der Empfehlungen des Ältestenrats ergeht der vorliegende Beschlussvorschlag nebst den dazugehörigen Anlagen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

50.000,-

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


-Neuberechnung der Zuwendungen für die Stadtratsperiode 2020 – 2026 (Anlage 1)

-Hilfsberechnung und Vergleichsberechnung Fraktions- und Gruppenzuwendungen (Anlage 2)