1. Der Betrag der jährlichen Zuwendungen an Fraktionen,
Gruppen und Ausschussgemeinschaften wird auf 150.000,- € erhöht.
2. Die Erhöhung kommt ab der Auszahlung für Januar 2024 zum
Tragen.
3. Ab dem Jahr 2024 werden bei einheitlicher Änderung aller Grundgehälter der Besoldungsgruppen A und B die Zuwendungen mit dem gleichen Vomhundertsatz angepasst. Die Anpassung erfolgt zum darauffolgenden Jahreswechsel.
In seiner Sitzung am 16.10.2023 hat der Ältestenrat
folgenden Beschluss gefasst:
„Der Ältestenrat empfiehlt, dass der Betrag der
jährlichen Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und Ausschussgemeinschaften auf
150.000,- € erhöht wird.
Die Erhöhung kommt ab der Auszahlung für Januar 2024 zum
Tragen.
Ab dem Jahr 2024 werden bei einheitlicher Änderung aller
Grundgehälter der Besoldungsgruppen A und B die Zuwendungen mit dem gleichen
Vomhundertsatz angepasst. Die Anpassung erfolgt zum darauffolgenden Jahreswechsel.
Die Anpassung der Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und
Ausschussgemeinschaften wird in der Sitzung des Stadtrats am 15.11.2023 zur
Beschlussfassung eingestellt.“
Auf der Grundlage der Zuwendungsregelungen in der Stadtratsperiode 2020 – 2026 (vgl. Beschluss des Stadtrats vom 07.05.2020 – Rf. III/0119/2020) unter Einbeziehung der Empfehlungen des Ältestenrats ergeht der vorliegende Beschlussvorschlag nebst den dazugehörigen Anlagen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
50.000,- € |
|
nein |
x |
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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-Neuberechnung der Zuwendungen für die Stadtratsperiode 2020 – 2026 (Anlage 1)
-Hilfsberechnung und Vergleichsberechnung Fraktions- und Gruppenzuwendungen (Anlage 2)