Der Radverkehr wird in der Mathildenstraße durch Zusatzzeichen bis zu den Abstellplätzen freigegeben.
Grundsätzlich soll der Radverkehr nicht durch die Fußgängerzone geführt werden, um den Konflikt zwischen Fuß- und Radverkehr gering zu halten. In der Mathildenstraße, im Bereich zwischen Ottostraße und Schwabacher Straße, sind bereits einige Radabstellbügel vorhanden. Da diese jedoch bereits in der Fußgängerzone stehen, dürfen sie nicht direkt angefahren werden. Das Fahrrad muss hier geschoben werden. Die Erreichbarkeit der Radabstellbügel ohne zu schieben wird als sinnvoll erachtet und kann als Anpassung an die gelebte und gängige Praxis gesehen werden.
Den Radabstellbügeln gegenüber besteht ein Abstellplatz für Motorräder innerhalb der Fußgängerzone. Durch Zusatzzeichen ist die Anfahrt des Stellplatzes für Motorräder bereits freigegeben.
Analog dazu soll auch der Radverkehr in diesem Abschnitt bis zu den Abstellplätzen freigegeben werden. Der Radverkehr ist damit „zu Gast“ in der Fußgängerzone und hat sich entsprechend umsichtig zu verhalten.
Vorschlag zur Änderung des Zusatzzeichens:
Bestand Planung
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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