Betreff
Neufassung der Satzung für die Gremien im Fürther Sport
Vorlage
SpoGe/0019/2023
Art
Beschlussvorlage - AL

Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss:

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt von dem Bedarf der Neufassung der Satzung für die Gremien des Fürther Sports Kenntnis. Er empfiehlt, die in der Anlage beigefügte Satzung für die Gremien des Fürther Sports vom 03.11.2023 zu erlassen und die zusätzlich erforderlichen Mittel i. H. v. jährlich 820,00 € bereitzustellen.

 

Für den Stadtrat:

Der Stadtrat nimmt von dem Bedarf der Neufassung der Neufassung der Satzung für die Gremien des Fürther Sports Kenntnis. Er beschließt, die in der Anlage beigefügten Satzung für die Gremien des Fürther Sports vom 03.11.2023 zu erlassen und die zusätzlich erforderlichen Mittel i. H. v. 820,00 € bereitzustellen.

 

Die neue Satzung für die Gremien des Fürther Sports tritt am 01.01.2024 unbefristet in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien für das Forum des Fürther Sports vom 20.03.2017 sowie die Geschäftsordnung des Sportausschusses der Stadt Fürth vom 13.01.2013 außer Kraft.

 

Für den Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit:

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt von der Neufassung der Satzung für die Gremien des Fürther Sports sowie der Bereitstellung der zusätzlich erforderlichen Mittel i. H. v. 820,00 € zustimmend Kenntnis. 


 

Änderungsbedarf der Satzungen und Richtlinien im Sportbereich:

 

Im Bereich Sport sind umfangreiche Neufassungen und Änderungen der bestehenden Satzungen, Richtlinien und Ordnungen erforderlich. Der Bedarf ergibt sich aufgrund teils widersprüchlicher Inhalte der derzeit geltenden Bestimmungen sowie veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen. Zudem soll durch eine Reduktion der Satzungen im Sportbereich eine bessere Übersichtlichkeit der geltenden Vorgaben für alle Fürther Bürgerinnen und Bürger gewährleistet wer-den. Zukünftig sollen mit den Richtlinien zur finanziellen Förderung des Sports durch die Stadt Fürth (Sportförderrichtlinien), der Satzung für die Gremien des Fürther Sports (Satzung Gremien Sport), der Satzung über die Benutzung der Sportstätten der Stadt Fürth (Sportstättensatzung) sowie der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Turnhallen und Freiflächen der Stadt Fürth bei außerschulischer Nutzung (Sportstättengebührensatzung) lediglich vier Dokumente – anstatt der bisherigen sieben Dokumente – die städtischen Vorgaben im Sportbereich regulieren.

 

Neufassung der Satzung für die Gremien im Fürther Sport:

 

Die Inhalte der Neufassung der Satzung für die Gremien des Fürther Sports (vgl. Anlage 1) setzen sich aus den Richtlinien für das Forum des Fürther Sports vom 20.03.2017 sowie der Geschäftsordnung des Sportausschusses der Stadt Fürth vom 13.01.2013 zusammen (vgl. Anlage 2). Eine Überarbeitung war aufgrund teils widersprüchlicher Inhalte sowie rechtlicher Unstimmigkeiten dringend erforderlich. Auf folgende inhaltliche Änderungen wird besonders hingewiesen:

 

1.    Die Struktur der Satzung entspricht dem Aufbau der Satzungen der weiteren Beiräte der Stadt Fürth. Auch inhaltlich wurden in verschiedenen Bereichen einheitliche Regelungen herausgearbeitet (z. B. Aufwandsentschädigungen, Ausschluss von Mitgliedern).

2.    Der „Sportausschuss“ wird in „Vereinssportbeirat“ umbenannt, um Verwechslungen mit dem Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit zukünftig zu vermeiden und die Zuständigkeit als Beirat klarzustellen.

3.    Der „Wassersportausschuss“ wird konsequenterweise in „Wassersportbeirat“ umbenannt.

4.    Das Forum des Fürther Sport, der Vereinssportbeirat sowie der Wassersportbeirat dürfen in ihren Funktionen als Beiräte die Stadt Fürth in den Angelegenheiten des Sports beraten und Empfehlungen geben, jedoch keine Entscheidungen treffen. Die Stadt sollte auch weiterhin bestrebt sein, diese wertvollen Empfehlungen umzusetzen.

 

Die zentralen Anpassungen sowie alle weiteren Änderungen können der Leseversion (vgl. Anlage 1) sowie der synoptischen Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung der Satzung für die Gremien des Fürther Sports (vgl. Anlage 2) entnommen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen der Neufassung:

 

Den anderen städtischen Beiräten entsprechend wird den Mitgliedern des Vereinssportbeirates und des Wassersportbeirates zukünftig eine Aufwandsentschädigung gewährt. Die Summe der zu zahlenden Aufwandsentschädigungen für den Vereinssportbeirat belaufen sich auf jährlich 970,00 €. Den Mitgliedern des Sportausschusses (zukünftig Vereinssportbeirat) wurde bereits in der Vergangenheit eine Aufwandentschädigung zugesichert, es war jedoch keine Höhe in den städtischen Richtlinien festgeschrieben. Die Gremiumsmitglieder verzichteten in den letzten Jahren auf ihre Aufwandsentschädigung, wodurch das Sportgespräch und das Weihnachtsessen des Sportausschusses finanziert werden konnten. Die dafür vorgesehenen Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt.

 

Den Mitgliedern des Wassersportbeirates wurde bisher keine Aufwandsentschädigung gewährt. Hierfür entstehen zukünftig jährliche Kosten i. H. v. 820,00 €.

 

Partizipativer Entstehungsprozess der Neufassung:

 

Die Neufassung der Satzung der Gremien im Fürther Sport wurde mit dem Sportausschuss abgesprochen. Der Sportausschuss hat die neue Satzung in der letzten Sitzung am 26.09.2023 bereits für den weiteren Gremienlauf empfohlen. Auch das Forum des Fürther Sports hat sich in der Sitzung vom 23.10.2023 bei lediglich einer Gegenstimme für die Neufassung der Satzung der Gremien im Fürther Sport ausgesprochen. Zudem wurden bei der Erstellung das Rechtsamt beteiligt.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

820,00

 

nein

x

ja

820,00

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Anlage 1: Leseversion Satzung Gremien Sport

- Anlage 2: Synopse Satzung Gremien Sport