Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss:

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt von dem Bedarf der Änderung der Satzung über die Benutzung der Sportstätten der Stadt Fürth Kenntnis. Er empfiehlt, die Sportstättensatzung in der seit dem 01.04.2010 gültigen Fassung entsprechend der beigefügten Änderungssatzung vom 03.11.2023 anzupassen.

 

Für den Stadtrat:

Der Stadtrat nimmt von dem Bedarf der Änderung der Satzung über die Benutzung der Sportstätten der Stadt Fürth Kenntnis. Er beschließt, die Sportstättensatzung in der seit dem 01.04.2010 gültigen Fassung entsprechend der beigefügten Änderungssatzung vom 03.11.2023 anzupassen.

 

Die veränderte Satzung über die Benutzung der Sportstätten der Stadt Fürth tritt am 01.01.2024 unbefristet in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung der Sportstätten vom 01.04.2010 außer Kraft.

 

Für den Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit:

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt von der Änderung der Satzung über die Benutzung der Sportstätten der Stadt Fürth zustimmend Kenntnis.  


 

Änderungsbedarf der Satzungen und Richtlinien im Sportbereich:

 

Im Bereich Sport sind umfangreiche Neufassungen und Änderungen der bestehenden Satzungen, Richtlinien und Ordnungen erforderlich. Der Bedarf ergibt sich aufgrund teils widersprüchlicher Inhalte der derzeit geltenden Bestimmungen sowie veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen. Zudem soll durch eine Reduktion der Satzungen im Sportbereich eine bessere Übersichtlichkeit der geltenden Vorgaben für alle Fürther Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden. Zukünftig sollen mit den Richtlinien zur finanziellen Förderung des Sports durch die Stadt Fürth (Sportförderrichtlinien), der Satzung für die Gremien des Fürther Sports (Satzung Gremien Sport), der Satzung über die Benutzung der Sportstätten der Stadt Fürth (Sportstättensatzung) sowie der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Turnhallen und Freiflächen der Stadt Fürth bei außerschulischer Nutzung (Sportstättengebührensatzung) lediglich vier Dokumente – anstatt der bisherigen sieben Dokumente – die städtischen Vorgaben im Sportbereich regulieren.

 

Änderung der Satzung über die Benutzung der Sportstätten der Stadt Fürth:

 

Die veränderte Satzung über die Benutzung der Sportstätten der Stadt Fürth (vgl. Anlage 1) baut weitgehend auf der seit dem 01.04.2010 geltenden Satzung über die Benutzung der Sportstätten der Stadt Fürth auf (vgl. Anlage 2). Eine Überarbeitung gemäß der beigefügten Änderungssatzung vom 03.11.2023 (vgl. Anlage 3) war aufgrund rechtlicher Unstimmigkeiten dringend erforderlich. Neben den rechtlichen und grammatikalischen Anpassungen wurde zudem eine Priorisierung der gemeinnützigen Fürther Sportvereinen bei der Vergabe der Sportstätten aufgenommen.

 

Partizipativer Prozess der Änderung der Satzung:

 

Die Änderung der Satzung über die Benutzung der Sportstätten der Stadt Fürth wurde mit dem Sportausschuss abgesprochen. Der Sportausschuss hat die veränderte Satzung in der letzten Sitzung am 26.09.2023 bereits für den weiteren Gremienlauf empfohlen. Auch das Forum des Fürther Sports hat sich in der Sitzung vom 23.10.2023 einstimmig für die Änderung der Satzung über die Benutzung der Sportstätten der Stadt Fürth ausgesprochen. Zudem wurden bei der Überarbeitung der Satzung das Rechtsamt beteiligt. 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Leseversion Sportstättensatzung

Anlage 2: Synopse Sportstättensatzung

Anlage 3: Änderungssatzung zur Sportstättensatzung