Betreff
Eingabe gemäß Art. 56 (3) der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern zur Zusammensetzung des Ausschusses für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit
Vorlage
SpoGe/0027/2023
Art
Beschlussvorlage - AL

Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit:

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt von der Bürgereingabe vom 16.03.2023 Kenntnis und empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen und abzulehnen.

 

Stadtrat:

Der Stadtrat nimmt von der Bürgereingabe vom 16.03.2023 Kenntnis. Die Eingabe wird zurück-gewiesen und abgelehnt.


In der beigefügten Bürgereingabe vom 16.03.2023 wird gefordert, dass die Stadt Fürth dem Sportvereinsbeirat (bzw. Sportausschuss) einen Sitz mit beratender Stimme im Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit gewährt.

 

Grundsätzlich wird das Anliegen von der Verwaltung begrüßt. Auch im Sportausschuss sowie im Forum des Fürther Sports wurde die Aufnahme einer Vertretung des Vereinssportbeirates als beratendes Mitglied im Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit positiv eingeschätzt. Nicht berücksichtigt wird jedoch bei der Eingabe, dass derzeit die städtischen Satzungen und Richtlinien im Bereich Sport überarbeitet werden. In diesem Rahmen wird auch die Aufnahme einer Vertretung des Vereinssportbeirates als beratendes Mitglied im Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit diskutiert. Zudem soll die Funktion grundsätzlich der oder dem Vorsitzenden des Vereinssportbeirates obliegen, was die Bürgereingabe ebenfalls nicht berücksichtigt.

 

Im Sportausschuss wurde sich in der letzten Sitzung am 26.09.2023 bereits für die Aufnahme eines beratenden Mitglieds im Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit ausgesprochen. Auch im Forum des Fürther Sports wurde dieser Wunsch in der Sitzung vom 23.10.2023 an die Verwaltung herangetragen. Die weitere Behandlung der Aufnahme einer Vertretung des Vereinssportbeirates als beratendes Mitglied im Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit erfolgt im Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit am 16.11.2023 und im Stadtrat am 20.12.2023.

 

Eine Behandlung der Bürgereingabe ist bereits im Ältestenrat am 24.04.2023 erfolgt. Im Rahmen dieser Sitzung wurde auf eine Behandlung der Bürgereingabe im Rahmen der oben vorgestellten Beratungserfolge verwiesen. Das Anliegen wird bereits behandelt. Die Bürgereingabe ist somit abzulehnen.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Anlage 1: Bürgereingabe vom 16.03.2023 "Zusammensetzung des Ausschusses für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit“