Betreff
Antrag Förderprogramm Geburtshilfe 2024
Vorlage
SpoGe/0028/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt den Antrag des Förderprogramms Geburtenhilfe für das Jahr 2024 zustimmend zur Kenntnis.

 


Zur Unterstützung, Stärkung und Sicherung der Hebammenversorgung in der Geburtshilfe und in der Wochenbettbetreuung existiert eine Fördermöglichkeit durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Der maximale Förderbetrag ergibt sich aus der Zahl der Geburten pro Jahr in der Stadt und einem geforderten Eigenanteil von 10%. Für die Stadt Fürth stehen jährlich ca. 80.000 € Förderung zur Verfügung.

 

Der mit einem Konzept 2018 beantragte Aufbau einer Koordinationsstelle zielt auf eine Prozessoptimierung und Erleichterung der Hebammenarbeit sowie auf eine Optimierung der Versorgung von Schwangeren und Eltern in der Vor- und Nachsorge in Fürth ab. Hierfür wurde 2019 eine Schnittstelle bzw. Netzwerkarbeit zwischen klinischen und freiberuflichen Hebammen installiert. Die Hebammenkoordinationsstelle der Stadt Fürth engagiert sich in der Betreuung und Vermittlung von Schwangeren und den ca. 64 Hebammen in der Stadt und im Landkreis Fürth. Seit 2019 bis Sept 2023 konnten rund 2.315 erfolgreiche Vermittlungen organisiert werden.

 

Folgende Diskussionspunkte aus dem Runden Tisch vom 9.02.2023 konnten bereits im Jahr 2023 angegangen bzw. umgesetzt werden:

-       Befragung der Hebammen und Schwangeren in Stadt und Landkreis Fürth zur Versorgungssituation (Ergebnisvorstellung ASBSG Januar 2024 geplant)

-       Erneute Information zur Hebammen-Koordinationsstelle:

o   Werbung bei der Kreißsaal-Besichtigung, an 10 Vortrags-Terminen im Klinikum Fürth

o   3. Verteilung in 2023 von Flyern/Plakaten bei allen Frauen-Ärzten in Stadt und Landkreis

o   Hebammen-Austausch Mail 2022

-       Fallbesprechungen im Qualitätszirkel

 

Die GesundheitsregionPlus unterstützt das Klinikum in der Abwicklung der Anträge und Verwendungsnachweise.

 

Die Antragsstellung wird jährlich zum 15.11. für das folgende Kalenderjahr fällig. Die Antragsstellung für das Jahr 2024 ist daher bereits erfolgt. Der nächste Runde Tisch ist für Februar 2024 geplant.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: