Der Ausschuss
empfiehlt dem Stadtrat, die auf 1 Jahr befristeten Änderungen der
Zuschussrichtlinien des Stadtjugendrings zuzustimmen.
In der
Herbstvollversammlung des Stadtjugendring am 20.10.2023 haben die Delegierten
der Vollversammlung einstimmig neue Zuschussrichtlinien mit einer Befristung
bis zum 31.12.2024 beschlossen.
Die
Zuschussrichtlinien in der bisher bestehenden Form galten seit 01. Januar 2015,
wurden jedoch am 15.07.2020 im Ausschuss für Jugendhilfe und
Jugendangelegenheiten, als Sonderversion, an die Corona-Lage angepasst. Bei der
Herbstvollversammlung 2021 beschlossen die Delegierten auf Antrag der
Evangelischen Jugend im Dekanat Fürth, dass der Vorstand des Stadtjugendrings
Fürth darauf hinwirken soll, die Zuschussrichtlinien grundsätzlich zu
überarbeiten.
Der Vorstand
hat diesen Beschluss aufgegriffen. Im Zeitraum von Dezember 2022 bis Juli 2023
wurde den Verbänden die Möglichkeit gegeben, auf verschiedenen Wegen ihre
Ideen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge bezüglich der Zuschussrichtlinien
einzubringen und mit dem Vorstand zu diskutieren.
Die
wesentliche Änderung ist die Einführung von drei neuen Fördermöglichkeiten:
-
Förderung
von Jugendbildung-Maßnahmen (Punkt 3)
-
Förderung
der kontinuierlichen Gruppenarbeit (Punkt 10)
-
Grundförderung
an die Jugendverbände (ZPL: Zentrale Planungs- und Leitungsmittel) (Punkt 12)
Des Weiteren
fanden notwendige Anpassungen an die veränderte Situation der
Jugendverbandarbeit statt. Diese gewährleisten eine bessere, individuellere und
nachhaltigere Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit vor Ort.
Die
finanzielle Ausstattung der neuen Fördermöglichkeiten und Anpassungen in Höhe
von 24.000,00 Euro werden aus den Rücklagen des Stadtjugendrings, die durch
Minderausgaben in den Corona-Jahren entstanden sind, finanziert.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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