Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt die beigefügte
1. Nachtragshaushaltssatzung 2023.
Die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2023 wurde vom Stadtrat am 02.12.2022 beschossen. Mit Schreiben vom 28.02.2023 wurde die Haushaltssatzung 2023 von der Regierung von Mittelfranken genehmigt. Zwischenzeitlich sind verschiedene Änderungen im städtischen Vermögenshaushalt eingetreten, die den Erlass eines Nachtragshaushaltsplanes erforderlich machen.
Der vorliegende Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2023 beinhaltet im Vermögenshaushalt eine Ausgaben-/Einnahmenmehrung in Höhe von 1.965.974 € auf nunmehr 74.483.734 €.
Weitere Erläuterungen sind dem Vorbericht des Nachtragshaushaltsplanes zu entnehmen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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1 – 4c