Betreff
Sachstand Jugendhilfe - Betreuung von Kindern und Jugendlichen und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Vorlage
JgA/0658/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.


Betreuung von Kindern und Jugendlichen

 

Das Jugendamt Fürth plant eine eigene „Inobhutnahmestelle Fürth“ für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis ca. 13 Jahren gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendhilfezentrum als Träger in der Nottelbergstraße 40 zu eröffnen. Es können dort 5 – 6 Kinder in Not vom Bezirkssozialdienst (BSD) im Rahmen des § 42 SGB VIII (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen) jederzeit untergebracht werden. Die Einrichtung würde damit den dringenden Bedarf von Inobhutnahmeplätzen in der Stadt Fürth abdecken, da die bisherige Inobhutnahmestelle in Nürnberg seit vielen Monaten die benötigten Plätze in diesem Bereich nicht mehr zur Verfügung stellen kann.

 

Die Planungen sind dahingehend fortgeschritten, dass der Mietvertrag mit dem Hauseigentümer und dem Kinder- und Jugendhilfezentrum Fürth bereits geschlossen wurde. Die Umbauarbeiten nach Maßgabe der zuständigen Heimaufsicht beginnen demnächst. Die Fertigstellung ist für das 1. Quartal 2024 geplant.

 

Die Bedarfe im Altersbereich der Kinder unter 6 Jahren werden in der Regel durch Bereitschaftspflegefamilien gedeckt. Die Rummelsberger Dienste bieten der Stadt Fürth hier insgesamt 8 Bereitschaftspflegefamilien an. Die Auslastung ist schwankend, so dass auch im Sommer 2023 keine ausreichende Zahl an Plätzen vorhanden war.

 

Finanzierung der Inobhutnahmeplätze:

Die Kosten der Unterbringung werden vom Träger - wie bisher - als kalkulierter Tagessatz mit den belegenden Jugendämtern abgerechnet. Die Höhe des Tagessatzes wird dabei durch die Entgeltkommission Nürnberg ermittelt und festgelegt.

 

Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMA)

 

Seit Sommer 2022 steigt die Anzahl von unbegleiteten, minderjährigen Ausländern (UMA) in Fürth, aber auch deutschlandweit wieder deutlich an. Die jungen Menschen kommen dabei überwiegend nicht aus der Ukraine, sondern aus den klassischen Fluchtländern wie Syrien, Somalia oder Afghanistan, dem Irak und Iran.

 

Entwicklung der umA-Zahlen in Mittelfranken und Fürth

(lt. Monatsmeldung der Regierung von Mittelfranken):

 

Stand

Anzahl UMA Mittelfranken

Anzahl UMA Fürth

 

 

 

01.05.2022

255

17

30.11.2022

450

27

30.10.2023

590

45 

 

Zum Stand 31.10.2023 werden in der Fürther Zuständigkeit 45 UMAs von Bezirkssozialdienst (BSD) betreut. Untergebracht sind die jungen Flüchtlinge in Nürnberg und Fürth. Dafür vorgesehen sind in erster Linie Clearingplätze und Wohngruppenplätze, die speziell auf die Bedürfnisse der jungen Geflüchteten ausgelegt sind.

 

Die dafür vorgesehenen rd. 20 Plätze in der Clearingstelle Nürnberg und Fürth sind seit Wochen leider bereits voll belegt. Außerdem stehen kaum Wohngruppenplätze für Anschlusshilfen zur Verfügung, so dass diese Inobhutnahmestellen für den aktuellen Bedarf nicht mehr ausreichen.

 

Um die jugendhilferechtlichen Verantwortlichkeiten unter den Gebietskörperschaften gerechter aufteilen zu können, wurde im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise 2015 ff. ein bundesweites UMA-Verteilungsverfahren nach dem Königsteiner Schlüssel festgelegt, dass die Soll-Quoten bis auf Ebene der Kommunen vorgibt. Für die Stadt Fürth nennt die Regierung von Mittelfranken für Oktober 2023 eine Soll-Quote von 45 UMAs, d.h. Fürth erfüllt aktuell seine Quote noch vollumfänglich.

 

Die Jugendhilfeplanung des Stadtjugendamtes Erlangen hat allerdings eine UMA Prognose auf kommunaler Ebene für die mittelfränkischen Jugendämter sowie die Städte im SENF-Bereich (Nürnberg, Fürth, Schwabach und Erlangen) erstellt (vgl. Beilage). Auf Grundlage der Daten des Staatsministeriums sowie der bisherigen Zuwachsraten wurden Prognosen bezüglich der weiteren Entwicklung der Aufnahmeverpflichtungen berechnet.

Die Stadtjugendämter im SENF-Bereich gehen deshalb davon aus, dass die bisher festgesetzten Aufnahmequoten bis Ende 2024 kontinuierlich ansteigen werden.

Nach diesen Prognosen wird in der Stadt Fürth bis Ende 2024 zwischen 75 und 101 minderjährige Flüchtlinge aufnehmen müssen.

 

Entlang dieser angespannten (Prognose-)situation stehen die Jugendämter in Mittelfranken untereinander und mit der Regierung von Mittelfranken, sowie die Sozialreferentinnen und

-referenten und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach laufend in Kontakt.

 

Folgende Maßnahmen wurden im Großraum bisher ergriffen:

 

Interkommunale UMA Einrichtung der Jugendämter Nürnberg/Fürth/Erlangen/Schwabach

Es wurde nunmehr eine passende Immobilie (Wohnhaus) in der oberen Seitenstraße 20, Nürnberg (Gostenhof) mit einer Kapazität von ca. 25-30 Plätzen für vorläufige Inobhutnahmen für junge Geflüchtete gefunden. Nach einer geplanten weiteren Besichtigung der Heimaufsicht sowie der beiden angefragten Freien Träger (KJHZ Fürth und VSJ Nürnberg) soll die Anmietung schnellstmöglich erfolgen. Beide Träger haben sich bereits mündlich bereiterklärt, den Standort und den Betrieb ernsthaft zu prüfen und die Übernahme dann zuzusagen. 

Der Umbau (Ertüchtigung der Bäder und Küchen) könnte dann umgehend starten, so dass der Bezug bereits im 1. Quartal 2024 erfolgen könnte. Für das Amt für Kinder Jugendliche und Familien in Fürth würde sich rechnerisch ein Anteil von 5-6 Wohngruppenplätzen ergeben.

 

UMA Einrichtung „Notschlafstellen Soldnerstraße 50“, Fürth

Das Amt für Kinder Jugendliche und Familien Fürth konnte von der WBG Wohnbaugesellschaft Fürth die frühere Hausmeisterwohnung in der Soldnerstraße 50 für fünf Monate anmieten. Dort können vier junge Flüchtlinge untergebracht und ambulant umfassend (mit Nachtdienst) betreut werden. Als Träger wurde die Arche gGmbH Fürth gefunden und kann den Start bereits ab 13.11.2023 ermöglichen.

Mit weiteren Vermietern geeigneter Immobilien bleibt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien vorsorglich weiterhin im Gespräch.

 

Finanzierung dieser Wohngruppenplätze

Bei Vollbelegung:

Die Kosten der Unterbringung können als Tagessatz über den Bezirk Mittelfranken zu 100 % refinanziert werden. Kein zusätzlicher Finanzbedarf notwendig.

Bei Minderbelegung:

Es entsteht ein Defizit, denn nicht belegte Plätze dürfen nicht refinanziert werden. Es besteht insoweit ein Kostenrisiko in Höhe von ca. 250 bis 300 Euro pro nicht belegten Platz.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Defizit bei Nichtbelegung von ca. 250 - 300 € pro Platz/Tag

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

SB 51500

 

Nr. 51500

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: