Betreff
Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Fürth (EWS)
Vorlage
StEF/0211/2023
Art
Beschlussvorlage - STEF

Der Werkausschuss nimmt die Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Fürth (EWS) zur Kenntnis.

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Satzungsänderung der Entwässerungssatzung der Stadt Fürth zur Beschlussfassung.

 

Der Stadtrat beschließt die Satzungsänderung der Entwässerungssatzung der Stadt Fürth.


Der Absatz 3 des § 23 EWS beinhaltet eine Übergangsfrist zur Untersuchung der bereits bestehenden und in den letzten 15 Jahren nicht geprüften Grundstücksentwässerungsanlagen und Grundstücksanschlusskanäle. Diese mussten nach Absatz 3 innerhalb von 5 Jahren nach Inkrafttreten dieser Satzung einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden. Nachdem die Fristen insgesamt 20 Jahre (15 Jahre nicht geprüft und 5 Jahre Frist zur Nachprüfung) betragen und dies der in § 12 Abs. 1 EWS vorgeschriebene Zeitrahmen für die Wiederkehrende Dichtheitsprüfung ist, hat der Absatz 3 seine rechtliche Wirkung verloren. Aus diesem Grund soll die Satzung geändert und dieser Absatz gestrichen werden.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Synopse mit Gegenüberstellung des § 23 der Entwässerungssatzung der Stadt Fürth in der bisherigen Form zur beabsichtigten geänderten Version.