Betreff
Kostenfreies Parken für Elektrofahrzeuge
Vorlage
SVA/0351/2023
Art
Beschlussvorlage - AL

Der mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 03.07.2020 eingeführte Probebetrieb für kostenfreies Parken von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Straßenraum wird beendet.


Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 03.07.2020 führte die Stadt Fürth probeweise die Befreiung von Parkgebühren für Elekrofahrzeuge im öffentlichen Straßenraum ein. Der zweijährige Probebetrieb endete formal mit Ablauf des 07.11.2023.

 

Die Erhebung von Parkgebühren ist ein wichtiges Instrument zur Steuerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zur Reduzierung des Parkdrucks in den innerstädtischen Gebieten und des Parksuchverkehrs. Freies Parken für E-Fahrzeuge widerspricht im Wesentlichen diesen Zielen und führt zu einer weiteren Verknappung des ohnehin raren Parkraums sowie zu einer weiteren Überhöhung der Attraktivität für den MIV. Dabei beanspruchen E-Fahrzeuge den gleichen Raum wie Fahrzeuge mit Verbrennungsmaschine. Eben dieser Platzbedarf wird durch Parkgebühren bepreist, wodurch eine Unterscheidung nach Antriebsart nicht zielführend erscheint. Neben den geringeren lokalen Emissionen und Verzicht auf fossile Kraftstoffe sind keine weiteren Vorteile erkennbar, warum E-Fahrzeugen im Vergleich zu anderen Pkw bevorzugt werden sollen.

 

Neben o. g. Gründen sprechen noch folgende Argumente gegen freies Parken für E-Fahrzeuge:

             Der Fahrzeugbestand an E-Fahrzeugen wächst, wie auch der Fahrzeugbestand insgesamt. Dadurch wird der Parkdruck in den kommenden Jahren noch erheblich ansteigen, sollte es keine Trendumkehr geben (Verkehrswende).

             Käufer von E-Fahrzeugen erhalten mit dem Umweltbonus der Bundesregierung eine

Förderung bei der Anschaffung. Es ist nicht wissenschaftlich belegt, dass eine zusätzliche Förderung durch freies Parken die Antriebswende beschleunigt.

             Die Parkgebührenbefreiung gilt nur für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen. Fahrzeuge mit Plug-In-Hybrid-Antrieb können ebenso ein E-Kennzeichen nutzen. Diese Fahrzeuge haben sowohl einen Verbrennungsmotor, als auch einen E-Motor. Dadurch werden ggf. Fahrzeuge von Parkgebühren befreit, die hauptsächlich mit Verbrennungsmotor betrieben werden. Zudem ist das E-Kennzeichen nicht verpflichtend, so dass vollelektrische E-Fahrzeuge mit konventionellen Kennzeichen Parkgebühren entrichten müssen.

             Die Anschaffung von E-Fahrzeugen ist vor allem Haushalten vorbehalten, die über eine
hohe Kaufkraft verfügen. Es erscheint sozial unausgewogen, Bevölkerungsgruppen zu privilegieren, die sich die vergleichsweise niedrigen Parkgebühren in Fürth leisten können. Haushalte mit geringer Kaufkraft, die sich lediglich Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor leisten können, müssen dagegen Parkgebühren entrichten.

             Der Stadt Fürth entgehen durch die Privilegierung Parkgebühren in Höhe von ca. 6.000                 EUR ohne entsprechenden ökologischen Vorteil.

Die Verwaltung empfiehlt, den Probebetrieb für kostenfreies Parken für Elektrofahrzeuge nicht mehr fortzusetzen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: