Betreff
Mittelfristige Finanzplanung 2023-2027
Vorlage
Käm/1026/2023
Art
Beschlussvorlage - AL

1.    Der Finanzplan macht deutlich, dass aktuell folgende Rücklagenentnahmen erforderlich wären:

 

2024: ca. 32 Mio. €

2025: 71 Mio. €

2026: 81 Mio.€

2027: 68 Mio. €

 

Dies würde dazu führen, dass Ende 2025 nur noch Mittel in Höhe von ca. 31,5 Mio. € in der Rücklage vorhanden wären. Zieht man eine Mindestrücklage von 10 Mio. € ab stünden ab 2026 nur noch Mittel in Höhe von ungefähr 22 Mio. € aus der Rücklage zur Verfügung. Benötigt werden allerdings in 2026 insgesamt 81 Mio. € zum Haushaltsausgleich.

 

Daher ist es dringend erforderlich ein Sparpaket wie unten beschrieben für den Verwaltungshaushalt aufzulegen sowie Investitionen zu reduzieren.

 

Um einen genehmigungsfähigen Haushalt zu bekommen sollen daher folgende Investitionen aus der Mittelfristigen Investitionsplanung 2023-2027 (MIP) gestrichen bzw. angepasst werden (siehe hierzu bereits TOP 4, Renner Vmh):

 

à MIP Nr. 22: MS Soldnerstraße – Containerschulhaus

Die gesamte Maßnahme wird gestrichen, Ausgabenreduktion von 16,0 Mio. €.

à MIP Nr. 29 Helene-Lange-Gymnasium, Neu-/Umbau

Ausgabenverschiebung, Entlastung 2025 um drei Mio. €, 2026 um 8,5 Mio. €.

à MIP Nr. 30 Heinrich-Schliemann-Gymnasium, Neubau

Ausgabenverschiebung, Entlastung 2025 und 2026 um je fünf Mio. €.

à MIP Nr. 155: Abfallwirtschaftszentrum

Die gesamte Maßnahme wird gestrichen, Ausgabenreduktion von 21 Mio. €.

 

Ziel dieser ersten Maßnahmen ist es zu gewährleisten, dass die vorhandene Rücklage bis mindestens Ende 2026 ausreichen wird. In Ergänzung zu oben genannten MIP-Anpassungen sollen auch die bestehenden Haushaltsreste kritisch beurteilt und ggf. haushaltsverbessernd eingezogen werden.

 

Gleichwohl besteht auch in der Folgezeit, konkret in 2027 noch ein Defizit von aktuell 68 Mio. €. Zudem ist ein strukturelles Defizit im Verwaltungshaushalt festzustellen, was sich darin zeigt, dass in den Jahren 2024, 2025 und 2027 eine Zuführung vom Vermögenshaushalt erforderlich ist, um den Verwaltungshaushalt überhaupt ausgleichen zu können.

 

Um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Fürth daher dauerhaft zu gewährleisten wird vereinbart, dass das Finanzreferat im Frühjahr 2024 die Fraktionen zu einem gemeinsamen Termin einladen wird bei dem insbesondere das Ausgabevolumen im Verwaltungshaushalt und Investitionsvolumen kritisch überprüft und überarbeitet werden soll und um mögliche Haushaltskonsolidierungskonzepte zu erörtern. Die Fraktionen werden gebeten, bis zum 31.12.23 je eine/n Teilnehmerin/Teilnehmer und je eine Stellvertretung zu benennen und Rf. II/Käm mitzuteilen.

 

  1. Der Stadtrat stimmt dem vorgelegten Finanzplan 2023-2027 grundsätzlich zu. Das Finanzreferat wird ermächtigt, den Finanzplan an die Veränderungen anzupassen, die sich aus den Haushaltsberatungen 2024 ergeben. Der so veränderte Finanzplan stellt die Anlage zum Haushaltsplan 2024 gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-Kameralistik dar.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1/ Erläuterung zur Mittelfristigen Finanzplanung 2023-2027

2/ Mittelfristige Finanzplanung (MFP) 2023-2027