Betreff
Brücke Theodor-Heuss-Straße; Sachstandsmitteilung Vergabe Planungsleistungen sowie aktuelle Entwicklungen DB-Planungen
Vorlage
TfA/0464/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Ausführungen des Baureferats zu dem aktuellen Sachstand an der Brücke Theodor-Heuss-Straße werden zur Kenntnis genommen.

 


Referenzvorlage zum Grundsatzbeschluss: SpA/1056/2023

Referenzvorlagen zum Sachstand: TfA/0447/2023 und TfA/0553/2023

 

Beschlusslage

 

Der Grundsatzbeschluss zum Ersatzneubau der Brücke Theodor-Heuss-Straße konnte im Mai 2023 erteilt werden.

 

Mit der Sachstandsmitteilung im Juli 2023 wurde der Bau- und Werkausschuss über die weiteren Verkehrsbeschränkungen sowie über die weitere Vorgehensweise unterrichtet.

 

Im September 2023 wurde zum Stand der Planung berichtet.

 

 

Planung Abbruch Bestandsbauwerk und Errichtung Ersatzneubau

 

Die Planung hierfür wurden vom Baureferat in die Wege geleitet. Aktuell steht das Vergabeverfahren für die Objekt- und Tragwerksplanung vor dem Abschluss. Zudem wurden die Erkundungsbohrungen zur Baugrunderkundung vor Ort durchgeführt.

 

 

 

Vergabeverfahren Objekt- und Tragwerksplanung

 

Die Angebotseröffnung zum Vergabeverfahren für die Planungsleistungen fand am 30.10.2023 statt.

Die mittlerweile durchgeführte Wertung ergab für den an erster Stelle liegenden Bieter, Angebotssummen von rd. 181.500€ für das Los 1 Objektplanung sowie rd. 58.500.00€ für das Los 2 Tragwerksplanung. Hieraus ergibt sich eine Gesamtsumme von rd. 240.000€ BRUTTO.

 

Der Zuschlag hierfür soll im Finanzausschuss am 20.12.2023 erfolgen.

 

Nach Zuschlagserteilung kann das zu beauftragende Büro noch im Januar 2024 mit den Planungen beginnen.

 

Baugrunderkundung

 

Die Erkundungsbohrungen vor Ort sind abgeschlossen.

 

Nach Auswertung der Baugrundaufschlüsse sowie Abschluss der Laboruntersuchungen wird der geotechnische Bericht Mitte Februar 2024 erwartet.

 

 

Aktuelle Entwicklungen DB-Planungen

 

Am 25.10.2023 veröffentlichte das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eine Pressemitteilung mit dem Inhalt, dass der Freistaat Bayern und die Deutsche Bahn eine Planungsvereinbarung getroffen haben, mit dem Ziel, der S-Bahn zwischen Fürth und Eltersdorf eigene Gleise zur Verfügung zu stellen und die Planungen hierzu mit der Schnellfahrtstrecke Nürnberg - Erfurt abzustimmen.

 

 

Konfliktpotenzial Planungen Stadt Fürth ./. Deutsche Bahn

 

Seitens des Baureferats wird es ausdrücklich begrüßt, dass die Planungen zum S-Bahn-Ausbau von der Deutschen Bahn nun wieder aufgenommen werden.

 

Allerdings hat die Stadt Fürth aktuell noch keine Erkenntnisse, ob die Planungen der Deutschen Bahn, in einem Ausbau auf der Bestandstrasse münden oder der „S-Bahn-Verschwenk“ weiter vorangetrieben werden soll.

 

Sollte die Deutsche Bahn im Zuge Ihrer nun wieder aufgenommenen Planung einen Ausbau auf der bestehenden Trasse präferieren, würde dies nach Ansicht des Baureferats ein Ausbauverlangen der DB nach Eisenbahnkreuzungsrecht hervorrufen.

Auf Grund dessen würden die per Eisenbahnkreuzungsgesetz daran Beteiligten, anteilig die Kosten tragen.

 

Sollte die Stadt Fürth Ihre Planungen weiter vorantreiben und vor Abschluss der Planungen der Deutschen Bahn das Bauwerk schon errichtet haben, wird diese aller Voraussicht nach kein Ausbauverlangen haben, da die mit dem Grundsatzbeschluss beschlossene Maximalvariante einen Ausbau auf der Bestandstrasse erlauben würde.

In diesem Falle ist - wie im vergangenen Beschlussvorschlag bereits dargelegt - zu befürchten, dass die Kosten für den Ersatzneubau von der Stadt Fürth allein zu tragen wären oder zumindest die Differenz aus der Maximalvariante und der tatsächlich notwendigen Variante.

 

Weiter ist nicht auszuschließen, dass, wenn die jetzt ausgeschriebene Planungsvariante von der Stadt Fürth und dem noch zu beauftragenden Ingenieurbüro vorangetrieben wird und es sich neue Erkenntnisse aus den Planungen der Deutschen Bahn ergeben würden, die Planungsgrundlage entfällt und die bis dahin anfallenden Planungskosten verloren wären.

Wenn sich die Stadt Fürth dazu entschließen würde, die Planungen der Deutschen Bahn abzuwarten, müsste das Bestandsbauwerk spätestens im 3.QA 2024 trotzdem rückgebaut werden.

Für diesen Fall wäre eine neue Ausschreibung (vermutlich dann Planung inkl. Abbruch) notwendig.

Der Entfall des Verkehrsweges (aktuell für Fuß- und Radverkehr freigegeben) würde sich bei diesem Szenarium um min. 2 Jahre verlängern, d.h. für diesen Zeitraum auch nicht mehr zur Verfügung stehen.

 

Gem. aktuellem Zeitplan sollte das das neue Bauwerk Ende 2026 zur Verfügung stehen.

 

Aus diesem Grunde erwägt das Baureferat ebenfalls, sich bei der DB schriftlich zu erkundigen, inwiefern ein Ausbauverlangen nach dem Eisenbahnkreuzungsrecht seitens der DB ausgelöst werden könnte.

 

Da allerdings aktuell nicht davon ausgegangen wird, dass kurzfristig eine Ausbauverlangen durch die DB bekundet werden wird und die Brücke gemäß aktueller Beschlusslage dringend benötigt wird, beabsichtigt das Baureferat / Tiefbauamt die Beauftragung im FVA im Dezember 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen. 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

5,2 Mio

 

nein

x

ja

Unterhalt

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 6310.9509.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

x

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Pressemitteilung S-Bahn-Ausbau zwischen Fürth und Eltersdorf