Betreff
Wasserrecht / Einleitung von Mischwasser, Regenwasser und Grund- und Drainagewasser in die Gewässer aus den Einleitungsstellen des Kanalnetzes im Einzugsgebiet der Kläranlage Fürth;
Vorlage
StEF/0215/2023
Art
Beschlussvorlage - STEF

Die Vorlage der Stadtentwässerung Fürth (StEF) wird zur Kenntnis genommen.

Die Stadtentwässerung Fürth (StEF) wird beauftragt, die Schachtvermessung im Kanalnetz weiterzuführen und die Neuberechnung des Kanalnetzes (Hydraulik und Schmutzfracht) gemäß dem dargestellten Zeitplan, aufbauend auf die neue Kanaldatenbank, durchzuführen.


1. Generalentwässerungsplanung / Maßnahmen und Entwicklung

 

Die Generalentwässerungsplanung der StEF hatte bisher nur einzelne Einzugsgebiete (HEG`e 1-6) bei den Kanalnetzberechnungen betrachtet und dementsprechend bei den Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Der Schwerpunkt der letzten Betrachtungen lag bei der Überrechnung des Haupteinzugsgebietes 4, der Überrechnung der Einleitungen in den Farrnbach (Gewässer II. Ordnung), des Teileinzugsgebietes Dambacher Straße im Haupt-einzugsgebiet 3 sowie des Teileinzugsgebietes Alte Reutstraße im Haupteinzugsgebiet 1.

 

Bei diesen letzten Berechnungen von Teileinzugsgebieten stellte StEF fest, dass in der Kanaldatenbank der StEF in vielen Bereichen Schächte in der Höhenlage fehlerhaft eingetragen sind. Hierdurch kam es öfters zu dem Problem, dass die Kanalnetzberechnung Überstausituationen und dementsprechend hydraulische Sanierungsbedarfe angezeigt hat, welche aber aus eben diesen nicht korrekten Höhenlagen resultieren und letztendlich nicht notwendig sind oder waren. Die Problemstellung geht dahingehend weiter, dass teilweise Fließrichtungen nicht erkennbar oder falsch sind. Somit wird eine Sanierungsplanung erschwert und zum Teil nicht erforderlich.

 

Weitere Problemstellungen sind die städtebaulichen Entwicklungen. Hier werden nur einzelne Bebauungspläne betrachtet, aber nicht ganze Gebiete. In diesem Zusammenhang sind seitens der StEF halbjährliche Austausch- bzw. Abstimmungsgespräche mit dem Stadtplanungsamt und dem Tiefbauamt organisiert.

 

Daneben ist ein Betrachtungsschwerpunkt das neue DWA Arbeitsblatt/ Merkblatt A/M 102 mit seinen Teilen. Hieraus können sich für die StEF weitergehende Maßnahmen ergeben bzw. entwickeln. Auch die Anforderungen dieses Regelwerkes gilt es zu beachten.

 

Weiterer wichtiger Punkt für den Generalentwässerungsplan ist der Um- und Ausbau der Kläranlage. Die Anforderungen an die Kläranlage sind in der Generalentwässerungsplanung zu berücksichtigen, um die Drosselabflüsse aus den Bauwerken der Kanalisation auf die zulässigen Zuflüsse der Kläranlage anzupassen. Ebenso ist das Kanalnetzmanagement aufzustellen, um zum einen den Zufluss zur Kläranlage zu regeln und zum anderen, vorhandene Speicherkapazitäten im Kanalnetz nachhaltiger zu bewirtschaften.

 

Unter den obigen Randbedingungen hat sich herausgestellt, dass eine umfassende neue Generalentwässerungsplanung aufgestellt werden muss. Hierzu wurden folgende Maßnahmen entwickelt:

 

1.1  Schachtvermessung

 

Aufgrund der o. g. Probleme mit der Kanaldatenbank soll als Vorgriff auf die Neuberechnung des Kanalnetzes die Kanaldatenbank neu aufgebaut werden. Hierzu ist vorgesehen, dass sämtliche Schächte und Bauwerke der Kanalisation neu vermessen werden und eine neue Kanaldatenbank aufgesetzt wird. Ebenfalls wird das Baujahr des Kanals erfasst, um u. a. die öffentliche Abwasseranlage i. S. d. Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) in regelmäßigen Abständen auf ihren Zustand prüfen zu können.

 

Insbesondere die bisherigen Vermessungen hatten sich als nicht plausibel ergeben. Zielstellung ist nun eine Vermessung aller ca. 11.000 Schächte und gleichzeitiger Aufbau einer neuen Datenbank.

 

Zeitplan

 

-       Vermessung, ca. 3.000 Schächte:                                       Ende März 2024

(HEG`e 1, 4, 5 und 6)

-       Ausschreibung und Vergabe, ca. 6.000 Schächte               1. Quartal 2024

(HEG 2)

-       Vermessung, ca. 6.000 Schächte:                                       April 2024 – Dez. 2025

-       (HEG 2)

-       Ausschreibung und Vergabe, ca. 2.000 Schächte               3. - 4. Quartal 2025

(HEG 3)

-       Vermessung, ca. 2.000 Schächte:                                       Januar 2026 – Dez. 2026

-       (HEG 3)

 

Ende der Vermessung:                                                         Dez. 2026

 

Die Laufzeit der Schachtvermessung ist mit bis zu 3 Jahren geplant.

 

1.2  Neuberechnung

 

Die Neuberechnung des Kanalnetzes der Stadt Fürth soll aufbauend auf die neue Kanal-datenbank ganzheitlich erfolgen. Auf der Grundlage des neuen DWA-A/M 102 Regelwerkes wird die Kanalnetzberechnung mit einer umfassenden Schmutzfrachtberechnung ergänzt. Abgeleitete Maßnahmen werden in die Sanierungsplanung eingearbeitet, priorisiert und neu strukturiert. Sollte sich ein erheblicher Sanierungsbedarf bzw. Neubaubedarf ergeben, wird der Sanierungsplan mit erforderlichen Investitionen vorzeitig neu aufgestellt und der Grundsatzbeschluss im zuständigen Gremium eingeholt. Die Neuberechnung des Kanalnetzes hat oberste Priorität, da unter anderem alle weiteren Maßnahmen von dieser Berechnung abhängig sind.

 

Folgende Kanalnetz - Zustände werden untersucht:

 

-       Ist- Zustand: Darstellung der Kanalnetzsituation aufgrund der neuen Kanaldatenbank

 

-       Soll- Zustand: Darstellungen von Maßnahmen, die sich aus der hydraulischen Berechnung bzw. der Schmutzfrachtberechnung ergeben

 

-       Prognose- Zustand: Einbezug der städtebaulichen Entwicklung unter Beachtung der Hydraulik und Schmutzfracht und der sich hieraus ergebenen Maßnahmen.

 

Zeitplan

 

-       Erstellung des Leistungsverzeichnisses und                       2025 - 2026

Durchführung des Vergabeverfahrens

 

-       Durchführung der Neuberechnung des Kanalnetzes           2027 - 2030

 

Zielerreichung ist für das Jahr 2030 vorgesehen. Da die Schachtvermessung dem GEP/SFB vorausgeht, läuft die Neuberechnung des Kanalnetzes zeitlich folgend.

 

 

 

 

2. Aktuelle Lage / Auslaufende wasserrechtliche Genehmigungen

 

In dem o. g. Zeitraum (2023 – 2030) laufen mehrere wasserrechtliche Genehmigungen aus (s. u.). Eine neue Berechnung für einzelne Einleitungsstellen hält StEF aus o. g. Gründen für nicht sinnvoll.

 

Zum 31.12.2023 laufen folgende wasserrechtliche Genehmigungen aus:

 

1.    Bescheid vom 02.07.2003 für folgende Einleitungsstellen:

 

-       RÜB Hardstraße/Breslauer Straße (MW 36)                             > Scherbsgraben

-       RÜ Soldnerstraße (MW 33)                                                        >Farrnbach

-       RÜ Heuweg (MW 11) + Vacher Straße/Heuweg (NW 43)        > Regnitz

-       SKU Vacher Straße (MW 15)                                                     > Regnitz

-       NW Hasellohweg (NW 49) +

SKU Würzburger Straße (MW 32) *                                           > Farrnbach

-       Unterfarrnbacher Straße/Hansastraße/Wilhelmshavener

Straße (NW 50) + RÜ Soldnerstraße (MW 33) *                       > Farrnbach

 

*Für die Einleitungsstelle NW 49 (Hasellohweg)/MW 32 (SKU Würzburger Straße) wurde eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis beantragt, die dann im aktuell laufenden Verfahren um die Einleitungsstellen in die Farrnbach aufgehen soll. 

Die Einleitungsstelle NW 50 (Unterfarrnbacher Straße/Hansastraße/Wilhelmshavener Straße)/MW 33 (RÜ Soldnerstraße) wird ebenfalls im derzeit laufenden Verfahren um die Einleitungen in die Farrnbach behandelt.

 

2.    Bescheid vom 29.12.2003 für folgende Einleitungsstellen:

 

-       RÜ Grüntalstraße (MW 5)                                                          > Regnitz

-       RÜ Begonienstraße (MW 10)                                                     > Regnitz

-       RÜ Wiesengrundstraße (MW 9)                                                 > Regnitz

-       SKU Stadeln (MW 46)                                                                > Regnitz

-       RÜB Brückenstraße (MW 4)                                                       > Regnitz

-       RÜB Mannhof II (MW 3)                                                             > Regnitz

-       NÜ/RÜ Flexdorfer Straße (MW 31)                                            > Zenn

-       RÜB (SKO/SKU) Schlossgarten (MW 2)                                   > Regnitz

-       RW TS Stadeln / Talpromenade (NW 1)                                    > Regnitz

 

Für die Einleitungsbauwerke RÜ Fischerberg, RÜ Stadelner Hauptstraße und RÜ/RÜB Mannhof I wurde die Erlaubnis mit Bescheid vom 29.10.2014 widerrufen. RÜ Mannhof I dient als Notentlastung.

 

3.    Bescheid vom 29.10.2014 für folgende Einleitungsstelle:

 

-       SKU Stadelner Hauptstraße (MW 7)                                          > Regnitz

 

Zum 31.12.2024 laufen folgende wasserrechtliche Genehmigungen aus:

 

1.    Bescheid vom 11.03.2004 für folgende Einleitungsstelle:

 

-       Grund- und Drainagewasser Cadolzburger Straße (NW 62)     > Scherbsgraben

 

2.    Bescheid vom 08.10.2004 für folgende Einleitungsstelle:

 

-       RKB Vestner Weg (NW 52)                                                        > Rednitz

 

 

3.    Bescheid vom 19.11.2004 für folgende Einleitungsstelle:

 

-       Grund- und Drainagewasser aus dem Moosweg (NW24)         > Farrnbach

 

Zum 31.12.2025 laufen folgende wasserrechtliche Genehmigungen aus:

 

1.    Bescheid vom 10.02.2005 für folgende Einleitungsstellen:

 

-       RÜB Friedenstraße (MW 23)                                                      > Pegnitz

-       RÜB Espanstraße (MW 25 und MW 42)                                    > Pegnitz und

Poppenreuther Landgraben

-       Tiefgebiet Erlanger Straße (NW 46)                                           > Pegnitz

 

2.    Bescheid vom 09.11.2005 für folgende Einleitungsstelle:

 

-       RÜB Vacher Straße / ehem. Monteith-Kaserne (MW 47)          > Regnitz

 

Zum 31.12.2027 läuft folgende wasserrechtliche Genehmigung aus:

 

1.    Bescheid vom 17.03.2008 für folgende Einleitungsstelle:

 

-       RÜB Ritzmannshof (MW 43)                                                      > Zenn

 

Zum 31.12.2028 laufen folgende wasserrechtliche Genehmigungen aus:

 

1.    Bescheid vom 31.07.2008 für folgende Einleitungsstelle:

 

-       Ortsteil Oberfürberg (NW 64)                                         > Main-Donau-Kanal

 

2.    Bescheid vom 22.07.2008 für folgende Einleitungsstelle:

 

-       RÜB Kapellenstraße (MW 16)                                                    > Rednitz

 

Aus den o. g. Gründen muss für das Einleiten von Mischwasser, Regenwasser und Grund- und Drainagewasser aus den o. g.  Einleitungsstellen im Einzugsgebiet der Kläranlage Fürth in die Gewässer sukzessive um die jeweilige Erteilung von sogenannten Sanierungsbescheiden für die im jeweiligen Jahr ablaufenden Genehmigungen bei der Unteren Wasserrechtsbehörde (Ref. III)  ersucht werden. Das heißt, dass StEF bis spätestens 31.07. des jeweiligen Jahres, unter Vorlage entsprechender (behelfsweiser) wasserrechtlicher Unterlagen, die Erteilung des jeweiligen Sanierungsbescheides für die in diesem Jahr ablaufenden wasserrechtlichen Genehmigungen beimOA beantragt. Das Wasserwirtschaftsamt fordert darüber hinaus, dass halbjährlich im Rahmen eines Behördentermins (WWA, OA) dargelegt wird, dass der o.g., von behördlicher Seite für verbindlich erklärte Zeitplan eingehalten wird. Aufgrund der voraussichtlichen Geltungsdauer der Sanierungsbescheide bis 2034 muss dann ab 2030, mit Vorliegen der entsprechenden Datengrundlage (Schachtvermessung, entsprechende Datenhaltung in neuer Kanaldatenbank, Neuberechnung des Kanalnetzes d.h. hydraulische und Schmutzfrachtberechnung), der Nachweis der Stand d. Technik für Einleitungsstellen erbracht und die entsprechenden Einleitungsgenehmigungen unter Einreichung entsprechender Antragsunterlagen beim OA beantragt werden um letztendlich wieder eine ordnungsgemäße Bescheidssituation der Einleitungen zu erzielen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

X

ja

Kanalnetzsanierungen, Unterhalt

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: