Die Vorlage der Stadtentwässerung Fürth (StEF) wird zur Kenntnis genommen.
Die Stadtentwässerung Fürth (StEF) wird beauftragt, die Schachtvermessung im Kanalnetz weiterzuführen und die Neuberechnung des Kanalnetzes (Hydraulik und Schmutzfracht) gemäß dem dargestellten Zeitplan, aufbauend auf die neue Kanaldatenbank, durchzuführen.
1. Generalentwässerungsplanung / Maßnahmen und
Entwicklung
Die Generalentwässerungsplanung der StEF hatte bisher
nur einzelne Einzugsgebiete (HEG`e 1-6) bei den Kanalnetzberechnungen
betrachtet und dementsprechend bei den Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Der
Schwerpunkt der letzten Betrachtungen lag bei der Überrechnung des
Haupteinzugsgebietes 4, der Überrechnung der Einleitungen in den Farrnbach
(Gewässer II. Ordnung), des Teileinzugsgebietes Dambacher Straße im
Haupt-einzugsgebiet 3 sowie des Teileinzugsgebietes Alte Reutstraße im
Haupteinzugsgebiet 1.
Bei diesen letzten Berechnungen von
Teileinzugsgebieten stellte StEF fest, dass in der Kanaldatenbank der StEF in
vielen Bereichen Schächte in der Höhenlage fehlerhaft eingetragen sind.
Hierdurch kam es öfters zu dem Problem, dass die Kanalnetzberechnung Überstausituationen
und dementsprechend hydraulische Sanierungsbedarfe angezeigt hat, welche aber
aus eben diesen nicht korrekten Höhenlagen resultieren und letztendlich nicht
notwendig sind oder waren. Die Problemstellung geht dahingehend weiter, dass
teilweise Fließrichtungen nicht erkennbar oder falsch sind. Somit wird eine
Sanierungsplanung erschwert und zum Teil nicht erforderlich.
Weitere Problemstellungen sind die städtebaulichen
Entwicklungen. Hier werden nur einzelne Bebauungspläne betrachtet, aber nicht ganze
Gebiete. In diesem Zusammenhang sind seitens der StEF halbjährliche Austausch-
bzw. Abstimmungsgespräche mit dem Stadtplanungsamt und dem Tiefbauamt
organisiert.
Daneben ist ein Betrachtungsschwerpunkt das neue DWA
Arbeitsblatt/ Merkblatt A/M 102 mit seinen Teilen. Hieraus können sich für die
StEF weitergehende Maßnahmen ergeben bzw. entwickeln. Auch die Anforderungen
dieses Regelwerkes gilt es zu beachten.
Weiterer wichtiger Punkt für den
Generalentwässerungsplan ist der Um- und Ausbau der Kläranlage. Die
Anforderungen an die Kläranlage sind in der Generalentwässerungsplanung zu
berücksichtigen, um die Drosselabflüsse aus den Bauwerken der Kanalisation auf
die zulässigen Zuflüsse der Kläranlage anzupassen. Ebenso ist das
Kanalnetzmanagement aufzustellen, um zum einen den Zufluss zur Kläranlage zu
regeln und zum anderen, vorhandene Speicherkapazitäten im Kanalnetz
nachhaltiger zu bewirtschaften.
Unter den obigen Randbedingungen hat sich herausgestellt, dass
eine umfassende neue Generalentwässerungsplanung aufgestellt werden muss.
Hierzu wurden folgende Maßnahmen entwickelt:
1.1
Schachtvermessung
Aufgrund der o. g. Probleme mit der Kanaldatenbank
soll als Vorgriff auf die Neuberechnung des Kanalnetzes die Kanaldatenbank neu
aufgebaut werden. Hierzu ist vorgesehen, dass sämtliche Schächte und Bauwerke
der Kanalisation neu vermessen werden und eine neue Kanaldatenbank aufgesetzt
wird. Ebenfalls wird das Baujahr des Kanals erfasst, um u. a. die
öffentliche Abwasseranlage i. S. d. Eigenüberwachungsverordnung
(EÜV) in regelmäßigen Abständen auf ihren Zustand prüfen zu können.
Insbesondere die bisherigen Vermessungen hatten sich als
nicht plausibel ergeben. Zielstellung ist nun eine Vermessung aller ca. 11.000
Schächte und gleichzeitiger Aufbau einer neuen Datenbank.
Zeitplan
-
Vermessung, ca. 3.000 Schächte: Ende März
2024
(HEG`e 1, 4, 5 und 6)
-
Ausschreibung und Vergabe, ca. 6.000 Schächte 1. Quartal 2024
(HEG 2)
-
Vermessung, ca.
6.000 Schächte: April
2024 – Dez. 2025
-
(HEG 2)
-
Ausschreibung und Vergabe, ca. 2.000 Schächte 3. - 4. Quartal 2025
(HEG 3)
-
Vermessung, ca.
2.000 Schächte: Januar
2026 – Dez. 2026
-
(HEG 3)
Ende der Vermessung: Dez. 2026
Die Laufzeit der Schachtvermessung ist mit bis zu 3
Jahren geplant.
1.2
Neuberechnung
Die Neuberechnung des Kanalnetzes der Stadt Fürth soll
aufbauend auf die neue Kanal-datenbank ganzheitlich erfolgen. Auf der Grundlage
des neuen DWA-A/M 102 Regelwerkes wird die Kanalnetzberechnung mit einer
umfassenden Schmutzfrachtberechnung ergänzt. Abgeleitete Maßnahmen werden in
die Sanierungsplanung eingearbeitet, priorisiert und neu strukturiert. Sollte
sich ein erheblicher Sanierungsbedarf bzw. Neubaubedarf ergeben, wird der
Sanierungsplan mit erforderlichen Investitionen vorzeitig neu aufgestellt und der
Grundsatzbeschluss im zuständigen Gremium eingeholt. Die Neuberechnung des
Kanalnetzes hat oberste Priorität, da unter anderem alle weiteren Maßnahmen von
dieser Berechnung abhängig sind.
Folgende Kanalnetz - Zustände werden untersucht:
-
Ist- Zustand: Darstellung
der Kanalnetzsituation aufgrund der neuen Kanaldatenbank
-
Soll- Zustand: Darstellungen von Maßnahmen, die sich aus der
hydraulischen Berechnung bzw. der Schmutzfrachtberechnung ergeben
-
Prognose-
Zustand: Einbezug der städtebaulichen Entwicklung unter Beachtung der Hydraulik
und Schmutzfracht und der sich hieraus ergebenen Maßnahmen.
Zeitplan
-
Erstellung des
Leistungsverzeichnisses und 2025
- 2026
Durchführung
des Vergabeverfahrens
-
Durchführung der
Neuberechnung des Kanalnetzes 2027
- 2030
Zielerreichung ist für das Jahr 2030 vorgesehen. Da die
Schachtvermessung dem GEP/SFB vorausgeht, läuft die Neuberechnung des
Kanalnetzes zeitlich folgend.
2. Aktuelle Lage / Auslaufende wasserrechtliche Genehmigungen
In dem o. g. Zeitraum (2023 – 2030) laufen mehrere wasserrechtliche
Genehmigungen aus (s. u.). Eine neue Berechnung für einzelne Einleitungsstellen
hält StEF aus o. g. Gründen für nicht sinnvoll.
Zum 31.12.2023 laufen folgende wasserrechtliche Genehmigungen aus:
1.
Bescheid vom 02.07.2003 für folgende Einleitungsstellen:
-
RÜB Hardstraße/Breslauer Straße (MW 36) > Scherbsgraben
-
RÜ Soldnerstraße (MW 33) >Farrnbach
-
RÜ Heuweg (MW 11) + Vacher Straße/Heuweg (NW
43) > Regnitz
-
SKU Vacher Straße (MW 15) >
Regnitz
-
NW Hasellohweg (NW 49) +
SKU Würzburger Straße (MW 32) * >
Farrnbach
-
Unterfarrnbacher
Straße/Hansastraße/Wilhelmshavener
Straße (NW 50) + RÜ Soldnerstraße (MW 33) * > Farrnbach
*Für die
Einleitungsstelle NW 49 (Hasellohweg)/MW 32 (SKU
Würzburger Straße) wurde eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis beantragt,
die dann im aktuell laufenden Verfahren um die Einleitungsstellen in die
Farrnbach aufgehen soll.
Die
Einleitungsstelle NW 50 (Unterfarrnbacher Straße/Hansastraße/Wilhelmshavener
Straße)/MW 33 (RÜ Soldnerstraße) wird ebenfalls im derzeit laufenden Verfahren
um die Einleitungen in die Farrnbach behandelt.
2.
Bescheid vom 29.12.2003 für folgende Einleitungsstellen:
-
RÜ Grüntalstraße (MW 5) >
Regnitz
-
RÜ Begonienstraße (MW 10) >
Regnitz
-
RÜ Wiesengrundstraße (MW 9) >
Regnitz
-
SKU Stadeln (MW 46) >
Regnitz
-
RÜB Brückenstraße (MW 4) >
Regnitz
-
RÜB Mannhof II (MW 3) >
Regnitz
-
NÜ/RÜ Flexdorfer Straße (MW 31) >
Zenn
-
RÜB (SKO/SKU) Schlossgarten (MW 2) > Regnitz
-
RW TS Stadeln / Talpromenade (NW 1) > Regnitz
Für die Einleitungsbauwerke RÜ Fischerberg, RÜ Stadelner Hauptstraße und
RÜ/RÜB Mannhof I wurde die Erlaubnis mit Bescheid vom 29.10.2014 widerrufen. RÜ
Mannhof I dient als Notentlastung.
3.
Bescheid vom 29.10.2014 für folgende Einleitungsstelle:
-
SKU Stadelner Hauptstraße (MW 7) >
Regnitz
Zum 31.12.2024 laufen folgende wasserrechtliche
Genehmigungen aus:
1.
Bescheid vom 11.03.2004 für folgende Einleitungsstelle:
-
Grund- und
Drainagewasser Cadolzburger Straße (NW 62) > Scherbsgraben
2.
Bescheid vom 08.10.2004 für folgende Einleitungsstelle:
-
RKB Vestner Weg (NW
52) >
Rednitz
3.
Bescheid vom 19.11.2004 für folgende
Einleitungsstelle:
-
Grund- und
Drainagewasser aus dem Moosweg (NW24) >
Farrnbach
Zum 31.12.2025 laufen folgende wasserrechtliche
Genehmigungen aus:
1.
Bescheid vom 10.02.2005 für folgende Einleitungsstellen:
-
RÜB Friedenstraße (MW 23) >
Pegnitz
-
RÜB Espanstraße (MW 25 und MW 42) > Pegnitz
und
Poppenreuther Landgraben
-
Tiefgebiet Erlanger Straße (NW 46) >
Pegnitz
2.
Bescheid vom 09.11.2005 für folgende Einleitungsstelle:
-
RÜB Vacher Straße / ehem. Monteith-Kaserne
(MW 47) > Regnitz
Zum 31.12.2027 läuft folgende wasserrechtliche
Genehmigung aus:
1.
Bescheid vom 17.03.2008 für folgende Einleitungsstelle:
-
RÜB Ritzmannshof (MW 43) >
Zenn
Zum 31.12.2028 laufen folgende wasserrechtliche
Genehmigungen aus:
1.
Bescheid vom 31.07.2008 für folgende Einleitungsstelle:
-
Ortsteil Oberfürberg (NW 64) >
Main-Donau-Kanal
2.
Bescheid vom 22.07.2008 für folgende Einleitungsstelle:
-
RÜB Kapellenstraße (MW 16) >
Rednitz
Aus den o. g. Gründen muss für das Einleiten von Mischwasser, Regenwasser und Grund- und Drainagewasser aus den o. g. Einleitungsstellen im Einzugsgebiet der Kläranlage Fürth in die Gewässer sukzessive um die jeweilige Erteilung von sogenannten Sanierungsbescheiden für die im jeweiligen Jahr ablaufenden Genehmigungen bei der Unteren Wasserrechtsbehörde (Ref. III) ersucht werden. Das heißt, dass StEF bis spätestens 31.07. des jeweiligen Jahres, unter Vorlage entsprechender (behelfsweiser) wasserrechtlicher Unterlagen, die Erteilung des jeweiligen Sanierungsbescheides für die in diesem Jahr ablaufenden wasserrechtlichen Genehmigungen beimOA beantragt. Das Wasserwirtschaftsamt fordert darüber hinaus, dass halbjährlich im Rahmen eines Behördentermins (WWA, OA) dargelegt wird, dass der o.g., von behördlicher Seite für verbindlich erklärte Zeitplan eingehalten wird. Aufgrund der voraussichtlichen Geltungsdauer der Sanierungsbescheide bis 2034 muss dann ab 2030, mit Vorliegen der entsprechenden Datengrundlage (Schachtvermessung, entsprechende Datenhaltung in neuer Kanaldatenbank, Neuberechnung des Kanalnetzes d.h. hydraulische und Schmutzfrachtberechnung), der Nachweis der Stand d. Technik für Einleitungsstellen erbracht und die entsprechenden Einleitungsgenehmigungen unter Einreichung entsprechender Antragsunterlagen beim OA beantragt werden um letztendlich wieder eine ordnungsgemäße Bescheidssituation der Einleitungen zu erzielen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
X |
ja |
Kanalnetzsanierungen,
Unterhalt € |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
X |
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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