Betreff
Änderung der Kostensatzung der Stadt Fürth
Vorlage
OrgA/0265/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt die Änderung der Satzung der Stadt Fürth über die Erhebung der Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Fürth (Kostensatzung) gemäß dem beigefügten Entwurf vom 21.05.2024. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.


Im Zuge der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen werden einzelne Posten des Kostenverzeichnisses angepasst.

 

Die Kosten für Fotokopien werden den tatsächlich entstehenden Kosten angenähert (Personal-, Geräte-, Papier- und Verbrauchsmaterialkosten).

 

Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung werden vermehrt auch Bauunterlagen bzw. Bauakten eingescannt und digital an externe Dritte (Architekten, Planungsbüros, Baufirmen, Investoren, Grundstückseigentümer/innen) versandt. Dieser Aufwand der digitalen Sachbehandlung ist bisher nicht im Kostenverzeichnis gelistet. Der Kostenansatz ist darin begründet, dass das digitale Versenden und digitale Ablegen der Dokumente mehr Zeit in Anspruch nimmt, als das Aushändigen vor Ort.

 

Bei Tarifnummer 612 Nr. 1 soll auf Empfehlung des Baureferates statt einer Rahmengebühr eine (geringe) Festgebühr eingeführt werden. Die empfohlene Festgebühr von 30 € wird unter dem Hinblick als angemessen angesehen, als dass Personalkosten i. H. v. rund 69 € durch die Erteilung des Attests entstehen und vom Bayerischen Staatsministerium des Innern in einer entsprechenden Bekanntmachung eine geringe Gebühr für die Ausstellung des Attests als ausreichend empfohlen wird. Die Prüfung, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses ausgeübt werden soll, muss von der Gemeinde kostenfrei von Amts wegen ausgeführt werden. Die Bezeichnung der Tarifnummer wird ebenfalls redaktionell angepasst.

 

Auf Anregung des Baureferates wurden die Kostenansätze der Tarifnummern 634 und 635 nach oben angepasst und eine neue Tarifnummer 651 in das Kostenverzeichnis aufgenommen.

 


Als Nachtrag eingefügt wurden noch Änderungen im Bereich der Stadtkasse. Diese sind als Nachtrag eingepflegt und in der beiliegenden Synopse grau hinterlegt gekennzeichnet.


Anlage 1 (Synopse)

Anlage 2 (Satzungsentwurf)