Betreff
Einführung eines Reparaturbonus für Elektrogeräte - Förderung Repair-Cafés
Vorlage
Abf/0209/2023
Art
Beschlussvorlage - AL

In das städt. Abfallwirtschaftskonzept werden folgende Abfallvermeidungsmaßnahmen mit aufgenommen:

1.    Die Reparatur defekter Elektrogeräte wird gefördert (Reparaturbonus).

2.    Einrichtungen, welche die Reparatur defekter Elektrogeräte unter Anleitung anbieten (Repair-Cafés), erhalten ab 01.01.2024 eine Förderung.

Die Einführung des Reparaturbonus erfolgt auf Grundlage des vorgelegten Konzeptes probeweise auf zwei Jahre zum 01.03.2024. Dem Umweltausschuss ist nach einem Jahr ein Erfahrungsbericht vorzulegen.

Im Fall der Einführung eines gleichlautenden oder ähnlichen landes- oder bundesweiten Förderungsprogramms ist die städtische Förderung zu prüfen und ggf. einzustellen (keine Doppelförderung).

 


1.    Allgemein:

Die Vermeidung von Abfällen ist der schonendste und nachhaltigste Umgang mit den uns zur Verfügung stehenden Ressourcen. Dementsprechend räumt auch der Gesetzgeber Abfallvermeidungsmaßnahmen höchste Priorität vor anderen Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen ein. Dass eine Abfallvermeidung nicht immer gelingt, ist aus dem eigenen Alltag bekannt. Deshalb ist es der Stadt ein wichtiges Anliegen, nicht nur Abfälle soweit möglich zu vermeiden und zu reduzieren, sondern auch unvermeidbare Abfälle bestmöglich in den Ressourcenkreislauf wiedereinzubringen. Zur Erreichung dieses Zieles bedient sich die Stadt einer breiten Auswahl unterschiedlicher Maßnahmen. Durch das integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Fürth wurde nochmals verdeutlicht, dass das allgemeine Müllaufkommen reduziert werden soll.

 

Ein elementarer Bestandteil der Abfallvermeidung ist die Reparatur defekter Geräte. Hierdurch kann die Nutzungsdauer erhöht und unnötige Abfallerzeugung vermieden werden. Zur Erreichung dieser Ziele soll die Einführung eines Reparaturbonus sowie die Förderung von Repair-Cafés beitragen.

 

2.    Reparaturbonus:

 

Zur verstärkten Förderung der Abfallvermeidung schlägt die Verwaltung die Einführung eines Reparaturbonus für haushaltsübliche Elektrogeräte vor.

 

Ein solcher Reparaturbonus wurde bereits durch das Land Thüringen, die Stadt Leipzig in Verbindung mit dem Land Sachsen sowie in Österreich eingeführt. Mangels einheitlicher landesrechtlicher Fördermaßnahmen in Bayern obliegt es der Kreisbehörde, über Abfallwirtschaftskonzepte entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Abfall zu entwickeln. In Bayern sind die Landkreise Miltenberg und Starnberg bislang die einzigen Kommunen, die sich für die Einführung eines solchen Reparaturbonus entschieden haben.

 

Beim Landkreis Starnberg wird seit dem Jahr 2022 die Reparatur von haushaltsüblichen Elektrogeräten in Höhe von 20 % der Reparaturkosten bis maximal 50 EUR pro Person pro Kalenderjahr gefördert. Das maximale Zuschussvolumen für das Jahr 2022 betrug dabei 5.000 EUR. Im Jahr 2022 wurden im Landkreis Starnberg im Rahmen des Reparaturbonus 129 Geräte repariert und Zuschüsse in Höhe von 4.818 EUR ausgezahlt. Bei ca. 138.000 Einwohnern im Landkreis Starnberg ergibt sich eine Förderung in Höhe von ca. 0,035 EUR/Einwohner.

 

Aufgrund der mit der Stadt Fürth vergleichbaren Größe des Landkreises Starnberg sowie der dort erfolgreichen Etablierung des Reparaturbonus ist eine Ausgestaltung ähnlich der im Landkreis Starnberg geplant.

 

Bei ca. 130.000 Einwohnern in der Stadt Fürth und einer gleichbleibenden Förderungshöhe und Inanspruchnahme des Reparaturbonus wie im Landkreis Starnberg würde sich ein Zuschussbetrag von gut 4.500 EUR pro Jahr ergeben. Es empfiehlt sich für die Stadt Fürth somit ebenfalls ein maximaler Zuschussbetrag von 5.000 EUR pro Jahr. Die Höhe der Förderung sollte 20 % der Reparaturkosten, maximal 50 EUR pro Person und pro Kalenderjahr betragen. Somit können möglichst viele Personen von der Förderung profitieren. Da mit überdurchschnittlich vielen Handy-/Smartphone-Reparaturen zu rechnen ist, soll der Förderbetrag von 5.000 EUR in zwei Fördertöpfe aufgeteilt werden. Die eine Hälfte ist für die Reparatur von Handys/Smartphones, die andere für sonstige Elektrogeräte vorgesehen.

 

Voraussetzungen für die Förderung durch den Reparaturbonus wären:

-          Hauptwohnsitz in der Stadt Fürth

-          Anschluss des Wohngrundstückes an die kommunale Abfallentsorgung

-          Volljährigkeit

-          Rechnungsdatum ab 01.03.2024

-          Rechnungsdatum maximal drei Monate zurückliegend

-          Nachweis der Reparatur durch Rechnung vom Fachbetrieb

-          Maximal ein Zuschuss pro Kalenderjahr

-          Rechnungsbetrag mind. 50 EUR

-          Reparatur eines haushaltsüblichen Elektrogerätes laut Geräteliste (Anlage) – Serviceleistungen wie Reinigung, Softwareupdates, Wartungen sowie Kauf von Einzel-/Ersatzteilen werden nicht gefördert

 

3.    Repair-Cafés

 

Ein Repair-Café ist eine temporäre Selbsthilfewerkstatt, in der unter der Anleitung von meist ehrenamtlichen Fachleuten versucht wird, defekte Elektrogeräte zu reparieren. Benötigtes Werkzeug und kleinere Ersatzteile werden dabei nach Möglichkeit zur Verfügung gestellt. Die Erfolgsquote der reparierten Geräte beträgt ca. 66 %.

Im Stadtgebiet Fürth engagieren sich derzeit zwei gemeinnützige Organisationen (Freiwilligenzentrum und FabLab) mit der Durchführung von Repair-Cafés und bieten zusammen 25 Veranstaltungen pro Jahr an.

 

Für die erfolgreiche Weiterentwicklung dieser Abfallvermeidungsmaßnahme ist künftig die Kooperation zwischen den Organisatoren der Repair-Cafés und dem Amt für Abfallwirtschaft gewünscht. Sie soll in das Abfallwirtschaftskonzept aufgenommen werden. Dadurch ist es u. a. möglich, dass auch die Stadt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für die Veranstaltungen werben kann.

 

Im Gegenzug erfolgt eine finanzielle Förderung von Repair-Cafés. Insgesamt soll der jährliche Förderbetrag von 2.500 EUR nicht überschritten werden. Aktuell ergibt sich bei 25 Veranstaltungen pro Jahr eine Förderung von 100 EUR je durchgeführter Veranstaltung.

 

Voraussetzung für die Förderung eines Repair-Cafés

-          Mitteilung der Veranstaltungstermine rechtzeitig im Voraus

-          Offene Veranstaltung für Fürther Bürgerinnen und Bürger

-          Nachweis der durchgeführten Veranstaltung

-          (Jährliche) Mitteilung über Art und Anzahl der reparierten Elektrogeräte

 

Auch im Landkreis Starnberg und Miltenberg werden im Rahmen des Reparaturbonus gemeinnützige Repair-Cafés gefördert.

 

4.    Gesetzliche Grundlagen

Eine Förderung durch den Reparaturbonus ist aufgrund der Gebührensatzung für Leistungen der städtischen Abfallwirtschaft sowie des BayAbfG möglich. Gemäß § 1 Abs. 2 der Gebührensatzung für Leistungen der städtischen Abfallwirtschaft dienen die Abfallgebühren zur Deckung der Kosten für die Sammlung, Entsorgung und Verwertung von Abfällen. Außerdem sollen wirtschaftliche Anreize die Vermeidung und Verwertung von Abfällen fördern. Durch einen Reparaturbonus oder die Nutzung eines Repair-Cafés wird die Vermeidung von Abfällen gefördert, da Elektrogeräte länger benutzt und bei einem Defekt nicht direkt entsorgt werden.

Weiterhin ist in Art. 7 Abs. 5 Nr. 2 i. V. m. Art. 24 BayAbfG geregelt, dass zu den ansatzfähigen Kosten der Gebührenerhebung auch die Unterstützung privater Maßnahmen zur Abfallvermeidung zählt. Grundsätzlich haben alle an die städtische Müllabfuhr angeschlossenen Personen die Möglichkeit, von einem Zuschuss unmittelbar oder durch die Nutzung eines Repair-Cafés mittelbar zu profitieren.

 

5.    Kosten und Aufwand

Die Verwaltung der Abfallwirtschaft bearbeitet bereits den Zuschuss für den Kauf von Mehrwegwindeln. Auf das bestehende System wird aufgebaut und darüber auch der Zuschuss für die Reparatur defekter Geräte bearbeitet. Der Mehraufwand ist daher eher als gering einzustufen.

Ebenso ist durch die pauschale Abrechnung der Repair-Café-Veranstaltungen nur mit geringem Verwaltungsaufwand zu rechnen.

Die Bewerbung der Förderungen erfolgt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

Insgesamt (Reparaturbonus und Repair-Café) ergibt sich ein jährlicher Zuschussbetrag in Höhe von 7.500 EUR, welcher aus dem Gebührenhaushalt der Abfallwirtschaft finanziert wird.

 



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